387 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Arbeitsmarktservice (AMS) - Reihe BUND 2017/60 (III-65 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeitsmarktservice (AMS)

getroffen hat.

 

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 3. Sitzung am 6. März 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Johann Singer die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 27. November 2018 behandelt.

 

12. Sitzung am 27. November 2018

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Hermann Gahr, Mag. Ruth Becher, Mag. Gerald Hauser, Irene Hochstetter-Lackner und Rudolf Plessl ­sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein, die Rechnungs­hofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Dr. Irmgard Griss.

Als Auskunftsperson im Sinne des § 40 Abs. 1 GOG war anwesend: Dr. Johannes Kopf, Vorstand AMS

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegen­ständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde der Abgeordnete Hermann Gahr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Arbeitsmarktservice (AMS) - Reihe BUND 2017/60 (III‑65 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2018 11 27

                                  Hermann Gahr                                                                Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau