395 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über den Antrag 505/A der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. November 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die österreichische Klima- und Energiestrategie #mission2030 hat sich wesentliche Ziele in der Erreichung und Etablierung eines zugleich sicheren, nachhaltigen, innovativen und wettbewerbsfähigen Energiesystems gesetzt. Um diese Ziele ökonomisch und ökologisch zu ermöglichen, wird auch die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungstechnologie (KWK-Anlagen), vor allem auf Basis von fester Biomasse, eine besondere Rolle spielen. Diese ist zur Aufrechterhaltung der Strom- und Wärmeversorgung (insbesondere in Ballungsräumen) notwendig, ebenso wie zur Systemstützung im (Strom-)Netzbereich durch Engpassmanagement und die Bereitstellung von Ausgleichs- und Regelenergie.

Feste Biomasse leistet einen substanziellen Beitrag am österreichischen Energieträgermix, dessen Fortbestand es bestmöglich sicherzustellen gilt. Bis zum Inkrafttreten einer neuen langfristigen Regelung, ist ein „Wegbrechen“ dieses nachhaltigen Sockelbeitrags auf dem Weg zu 100% erneuerbaren Strom bilanziell ebenso zu verhindern, wie es gilt, die weitere Entwicklung eines nachhaltigen Energiesystems positiv zu begleiten.

Mit den vorgeschlagenen Bestimmungen zur sofortigen Kontrahierung für Anlagen auf Basis von Abfällen mit hohem biogenen Anteil und sonstiger fester Biomasse in § 17 soll verhindert werden, dass die Erzeuger auf die nach wie vor preisgünstigere Energieproduktion aus fossilen Energieträgern umstellen. Auch nach vollständiger Abschreibung dieser Anlagen sind die Betriebskosten aktuell höher, als die Einnahmen aus dem Verkauf von Strom und Wärme zum jeweiligen Marktpreis.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 27. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler die Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Josef Schellhorn, Mag. Bruno Rossmann und Erwin Angerer sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) beschlossen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 27

                         Mag. Josef Lettenbichler                                                          Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann