399 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 476/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesmuseum Leopold

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. November 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Leopold Museum ist seit 1994 Eigentum der ‚Leopold Museum-Privatstiftung‘.

Die Tatsache, dass die Leopoldstiftung eine Privatstiftung ist, entlässt die Republik Österreich nicht aus ihrer Verantwortung. Immerhin subventioniert sie das Museum mit über 4,3 Millionen Euro pro Jahr, stellt die Hälfte des Stiftungsvorstandes und stellt das Museumsgebäude zur Verfügung.

Sowohl durch die Verflechtung in der Bestellung der Leitungsorgane als auch durch die erhebliche finanzielle Unterstützung ist der Bund also für das Museum verantwortlich und sollte es deshalb auch rechtlich sein.

Weil das Leopold-Museum kein Bundesmuseum ist, kann das Kunstrückgabegesetz nicht auf die Sammlung angewendet werden, was in der Vergangenheit immer wieder zu schwerwiegenden Problemen im Zusammenhang mit NS-Raubkunst geführt hat.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Sabine Schatz, Werner Neubauer, BA, Mag. Martin Engelberg, Josef Schellhorn und Katharina Kucharowits sowie der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Thomas Drozda.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Werner Neubauer, BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 11 28

                           Werner Neubauer, BA                                                       Mag. Thomas Drozda

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann