402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 503/A(E) der Abgeordneten Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend einer für jeweils ein Jahr geltenden gemeinsamen Eintrittsmöglichkeit zu den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek

Die Abgeordneten Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. November 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich ist eine Nation, die sich durch ihr unverwechselbares kulturelles Erbe auszeichnet. Damit aber Kunst und Kultur nicht nur als Erbe der Vergangenheit, sondern auch als maßgeblicher Teil unserer Gesellschaft wahrgenommen werden, kommt der Arbeit der österreichischen Bundemuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek besondere Bedeutung zu.

Die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek sind acht unvergleichliche Kulturinstitutionen. In ihrer Gesamtheit vereinen sie heute eine der bedeutendsten und vielseitigsten Sammlungen der Welt. Sie sind lebendige Orte, die rund um das Jahr zahlreiche Ausstellungen und Veranstaltungen bieten. Kurzum: Die Bundesmuseen bereichern das österreichische Kulturleben! Ob Technik, Literatur, Naturwissenschaft, angewandte oder bildende Kunst – die Bundesmuseen laden zum Entdecken, Lernen und Staunen ein. Insbesondere in den vergangenen Jahren haben sich diese Institutionen daher zu wichtigen Begegnungsorten für Menschen unterschiedlicher Herkunft entwickelt.

Folglich kommt auch jenen Angeboten eine wichtige Bedeutung zu, die die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen mit Kunst und Kultur unterstützen. Mit dem freien Eintritt in die Bundemuseen und die Österreichische Nationalbibliothek für Kinder und Jugendlichen unter 19 Jahren wurde in der Vergangenheit bereits ein Schritt in diese Richtung gesetzt.

Für die Zukunft sollen aber weitere Anreize geschaffen werden, um auf das breite Angebotsspektrum aller Bundesmuseen sowie der Österreichischen Nationalbibliothek hinzuweisen und die Angebote dieser Häuser zudem einem breiteren Publikum aller Altersgruppen zugänglich zu machen. Dies ist auch als attraktives Angebot insbesondere für Familien gedacht. Diesbezügliche Zutrittsmodelle – wie etwa jenes einer in den Rahmenzielvereinbarungen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek erwähnten gemeinsamen Jahreskarte – müssen aber auf realisierbaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Institutionen und die Besucherinnen und Besucher aufbauen.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin Abgeordnete Maria Großbauer, die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Josef Schellhorn,
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Andrea Kuntzl und
Martina Diesner-Wais sowie der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
Mag. Gernot Blümel, MBA, und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Thomas Drozda.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Maria Großbauer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit
(für den Antrag: V, F, N, dagegen: S, J) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 11 28

                                Maria Großbauer                                                           Mag. Thomas Drozda

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann