407 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Kulturausschusses
über den Antrag 350/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Studie zur Evaluierung der Buchpreisbindung
Die Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. September 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Als im Oktober 2014 mit der Novelle des
Buchpreisbindungsgesetzes eine Ausweitung der Buchpreisbindung auf den
Online-Handel und E-Books vorgenommen wurde, lobte die Wirtschaftskammer
Österreich den ‚Weitblick der heimischen Politik‘ (https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141023_OTS0257/wkoe-kernstock-buchpreisbindung-in-oesterreich-gilt-kuenftig-auch-fuer-den-online-handel-und-e-books,
am 04.06.2018). Nun legt die deutsche Monopolkommission eine vertiefte
wettbewerbsökonomische und wettbewerbsrechtliche Analyse der gesetzlich
vorgeschriebenen Buchpreisbindung vor und berücksichtigte dabei auch die
Erstreckung der gesetzlichen Buchpreisbindung auf elektronische Bücher
(Vgl. Sondergutachten der Monopolkommission gemäß § 44 Abs. 1
Satz 4 GWB, Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld. Sondergutachten
80, http://monopolkommission.de/images/PDF/SG/s80_volltext.pdf, am
04.06.2018). Das Ergebnis des Gutachtens widerspricht dem von der
Wirtschaftskammer konstatierten
‚Weitblick‘ der Politik.
Da sich die Rechtslagen in Deutschland und Österreich ähneln, sind die Ergebnisse des Gutachtens auch für Österreich relevant (der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels wurde im Rahmen der Erstellung des Gutachtens um eine Stellungnahme ersucht, hat aber darauf verzichtet). Die wesentlichsten Erkenntnisse des Gutachtens sind:
- ‚Die Buchpreisbindung hat aus ökonomischer Sicht ambivalente und zum Teil unklare Wirkungen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese teilweise dem politischen Interesse am Schutz des Kulturguts Buch, verglichen mit einer Situation ohne Preisbindung, zugutekommen können. So stärkt die Buchpreisbindung den Nebenleistungswettbewerb und verhindert im Servicewettbewerb, dass Konkurrenten die Serviceanstrengungen einzelner Buchhändler ohne Beteiligung an den damit einhergehenden Kosten mitnutzen. Sie verlangsamt den Strukturwandel zulasten des stationären Buchhandels, die Zunahme der Buchhandelskonzentration so wie das Entstehen nachfragemächtiger Buchhändler.
- Im Gegensatz zu einem Buchmarkt mit gebunden Preisen ist jedoch zu beachteten, dass sich auch im freien Preiswettbewerb eine Reihe von Wirkungen ergeben, die dem Interesse am Schutz des Kulturguts Buch dienen können. Ein freier Preiswettbewerb kann zu Entstehung und Ausbreitung effizienter Handelsstrukturen und Vertriebskonzepten beitragen. Er unterstützt die Entstehung alternativer Vertriebskonzepte und die Erschließung neuer Kundengruppen. Weiterhin sorgt er dafür, dass Kostenvorteile in Form niedrigerer Endkundenpreise weitergegeben werden und senkt die Markteintrittsbarrieren auf Handelsseite.‘ (Ebd.)
Das Gutachten kommt zum Schluss: ‚Nach Einschätzung der Monopolkommission - nach Abwägung aller Gesichtspunkte - stellen die Preisbindungsvorgaben (...) einen schwerwiegenden Markteingriff dar. Diesem Markteingriff steht ein nicht klar definiertes Schutzziel ‚Kulturgut Buch' gegenüber, dessen Auswirkungen ambivalent bzw. unklar sind und der der Marktentwicklung seit dem Erlass des Gesetzes nicht in angemessener Weise Rechnung trägt. Wenn die gesetzliche Buchpreisbindung im grenzüberschreitenden Buchhandel für unvereinbar mit der Warenverkehrsfreiheit erklärt werden sollte, könnten grenzüberschreitend tätige Unternehmen sich zudem einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem - weiter preisgebundenen - inländischen stationären Buchhandel verschaffen (...).‘
Auch wenn sich die juristischen Rahmenbedingungen ähneln und aufgrund derselben gemeinsamen Sprache die Akteure am Markt (insb. Verlags-, Buchhandelsgruppen) die Aussage des Gutachtens auf die österreichische Marktsituation wohl anzulegen wäre, wäre es im Interesse des "Kulturgutes Buch", dass auch in Österreich eine ähnliche, von einer unabhängigen Institution erstellte Studie publiziert wird. Denn sollte die Erkenntnis der deutschen Monopolkommission auch auf Österreich zutreffen und das ‚Kulturgut Buch‘ und mit ihm der österreichische Buchhandel durch die Buchpreisbindung in ihrer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen großen Mitbewerbern (z.B. Amazon) gehindert werden, müssen politische Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Vor allem, da mit einem Urteil des EuGH - analog zum Urteil der Arzneimittelpreisbindung - zu rechnen ist, das die Buchpreisbindung für Buchlieferungen aus dem Ausland kippen könnte.“
Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen
Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. November 2018 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Josef Schellhorn die Abgeordneten Mag. Dr.
Wolfgang Zinggl,
Katharina Kucharowits, Erwin Angerer, Mag. Maria Smodics-Neumann,
Mag. Martin Engelberg und Christoph Stark sowie der
Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien
Mag. Gernot Blümel, MBA.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Schellhorn,
Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für
den Antrag: N,
dagegen: V, S, F, J).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Werner Neubauer, BA, gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2018 11 28
Werner Neubauer, BA Mag. Thomas Drozda
Berichterstatter Obmann