410 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 326/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Handlungspflicht der Bundesregierung gemäß Art 16 Abs 5 B-VG

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 5. Juli 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Als die Wiener Landesregierung im Sommer 2017 am Heumarkt den Flächenwidmungsplan nach den Wünschen eines Investors beschlossen hat, kritisierten sowohl die ÖVP als auch die FPÖ das politische Vorgehen und das Projekt selbst massiv. Im Februar 2018 erneuerten Bundesminister Blümel und Vizekanzler Strache ihre Gegnerschaft zum Hochhausprojekt am Heumarkt und kündigten die Prüfung rechtlicher Schritte an. Möglichkeiten dazu stehen ihnen einige offen: Die Regierung kann nämlich anstelle des Landes Maßnahmen setzen, also etwa einen neuen Flächenwidmungsplan erlassen oder eine Weisung an das Land erteilen, die Widmung rückgängig zu machen. Entscheidend daran ist: Das sind keine bloßen Optionen, die im politischen Ermessen liegen. Es ist vielmehr die rechtliche Verpflichtung der Bundesregierung, von den durch Artikel 16 B-VG zur Verfügung gestellten Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um einen vertragskonformen Zustand herbeizuführen. Die am einfachsten anwendbare Maßnahme wäre die Weisung an die Wiener Landesregierung, basierend auf Art 16 Abs 5 B-VG, den letzten vertragskonformen Zustand wieder herzustellen.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl die Abgeordneten Mag. Martin Engelberg, Werner Neubauer, BA, Dr. Walter Rosenkranz und Josef Schellhorn sowie der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA, und der Ausschussobmann Abgeordneter
Mag. Thomas Drozda.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: J, dagegen: V, S, F, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Dipl.-Ing. Alois Rosenberger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 11 28

                     Dipl.-Ing. Alois Rosenberger                                                 Mag. Thomas Drozda

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann