Entschließung

betreffend Abnahme der Jagdkarte bei Verhängung eines vorläufigen Waffenverbotes

Die Bundesregierung wird ersucht, mit den neun Landesregierungen in Gespräche zu treten, um eine kompetenzrechtliche saubere Lösung zu erarbeiten, wonach bei Ausspruch eines vorläufigen Waffenverbotes auch die Jagdkarte durch die Organe der öffentlichen Aufsicht sichergestellt werden kann, und diese umgehend dem Nationalrat als Regierungsvorlage zu übermitteln.