433 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Volksbegehren

„Frauenvolksbegehren“

1.

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren „Frauenvolksbegehren“

Eine breite Bewegung tritt an, um echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen einzufordern. Die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen muss auf der politischen Tagesordnung ganz oben stehen. Ob Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung, wirtschaftliche und politische Teilhabe: Der Stillstand der letzten Jahre muss beendet werden. Wir fordern Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer.

Begründung:

Vor 100 Jahren wurde in Österreich das Frauen*Wahlrecht eingeführt. Seitdem haben starke Vorkämpfer*innen gemeinsam wichtige Etappenziele auf dem Weg zu echter Gleichberechtigung erreicht. Doch trotz vieler gesetzlicher Verbesserungen sind Frauen* in Österreich Männern* nach wie vor real nicht gleichgestellt. Im Gegenteil: Unser Land fällt im internationalen Vergleich sogar zurück.

Die politische Umsetzung von Frauen*Anliegen ist immer zu wenig, zu spät oder findet gar nicht statt. Nach der Nationalratswahl 2017 ist wieder nur rund jeder dritte Sitz von Frauen* besetzt. Innerhalb der EU hat Österreich noch immer einen der höchsten Einkommens- und Vermögensunterschiede zwischen den Geschlechtern. Das und noch vieles mehr muss sich endlich ändern! Vor 20 Jahren haben knapp 650 000 Menschen das erste Frauenvolksbegehren unterschrieben. Heute reichen die – kaum erfüllten – Forderungen von damals längst nicht mehr aus. Wir leben in einer bunteren, vielfältigeren, aber auch komplizierteren Welt. Das spiegeln auch die neun Forderungen des Frauen*Volksbegehrens wider.

Wir sind überzeugt, dass Frauen* in Österreich auch heute eine starke Interessenvertretung brauchen, damit der Stillstand in der Frauen*Politik endlich beendet wird. Wir fordern umfassende Reformen dort, wo die Probleme entstehen und wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* nach wie vor benachteiligen. Frauen*Politik ist kein überholtes Schreckgespenst, sondern der Glaube an eine bessere Gesellschaft für alle. Alle Bürger*innen sollen sich nach ihren Wünschen entfalten können, frei von Unterdrückung, Rollenklischees, Diskriminierungen und ökonomischen Abhängigkeiten. Es ist Zeit zu fordern!

Macht teilen

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen*. Trotzdem nehmen sie an Entscheidungstischen in Wirtschaft und Politik nicht die Hälfte der Plätze ein.

Daher fordern wir, dass der Bundesgesetzgeber mit Bundesverfassungsgesetz regeln möge:

•       Die Hälfte aller Plätze für Wahllisten und in Vertretungskörpern auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene für Frauen* und Männer*

•       Die Hälfte aller Plätze in politischen Interessensvertretungen und der Sozialpartnerschaft sowie in diversen öffentlichen Beiräten, Gremien, Kommissionen etc. für Frauen* und Männer*

•       Die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften für Frauen* und Männer*

•       Wirksame Sanktionen, wenn die Quoten nicht erfüllt werden

Einkommensunterschiede beseitigen

Österreich hat nach wie vor einen der höchsten Einkommensunterschiede der EU. Frauen* mit und ohne Lehrabschluss, als auch Akademikerinnen* sind davon betroffen.

Daher fordern wir:

•       Volle Lohntransparenz durch eine detaillierte Aufgliederung aller betrieblichen Einkommensberichte in sämtliche Gehaltsbestandteile

•       Die verpflichtende Erstellung konkreter Maßnahmenplänen zum Abbau von Einkommensunterschieden bei gleichwertiger Arbeit aller Unternehmen, deren Einkommensberichte geschlechterdiskriminierende Unterschiede aufweisen

•       Sozial- und wirtschaftliche Maßnahmen, die eklatante Lohnunterschiede zwischen verschiedenen Arbeitsmarktsegmenten, Branchen und betrieblichen Hierarchien eindämmen und zu ausgewogenen Geschlechterverhältnis in allen Branchen und auf allen Ebenen führen

•       Zusätzliche und weiterführende Pilotprojekte mit Vorbildwirkung im öffentlichen Dienst im Bereich der objektiven Bewertung von Arbeit

•       Der Bundesgesetzgeber möge die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Förderungen an Aktivitäten zur Gleichstellung im Betrieb mit Bundesverfassungsgesetz regeln

Arbeit verteilen

Frauen* stemmen zwei Drittel aller unbezahlten Haus- und Sorgearbeit und werden daher oft in zeitlich befristete und niedrig entlohnte Teilzeitarbeit gedrängt.

Daher fordern wir:

• Eine schrittweise Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei variablem Lohn- und Personalausgleich

• Die staatliche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen

Armut bekämpfen

180.000 Alleinerziehende – darunter über 90 % Frauen* – leben mit ihren Kindern in Österreich. Rund ein Drittel davon ist armutsgefährdet.

Daher fordern wir:

•       Einen garantierten Anspruch auf einen existenzsichernden staatlichen Unterhaltsvorschuss solange Familienbeihilfe bezogen wird

•       Die generelle Anpassung des Unterhaltsbetrages an angemessene Regelbedarfssätze

•       Entkoppelung der Zahlung von der Leistungsfähigkeit des*der Unterhaltspflichtigen, gleichzeitige Beibehaltung der Verpflichtung zur Rückzahlung nach Leistungsfähigkeit

•       Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Beratungsstellen

Wahlfreiheit ermöglichen

Eltern – vor allem Frauen* – können nach der Geburt oft nicht wieder Vollzeit arbeiten, weil die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen.

Daher fordern wir, dass der Bundesgesetzgeber mit Bundesverfassungsgesetz regeln möge:

•       Einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort und Alter des Kindes

•       Die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern, also ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit der Betreuungseinrichtung

•       Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für eine bedarfsorientierte Betreuung und eine individuelle (Früh-)Förderung

Vielfalt leben

Werbung, Spielzeug, Schulbücher: Die meisten Medien- und Kulturprodukte beschreiben Frauen* und Männer* nach wie vor klischeehaft oder sogar abwertend.

Daher fordern wir:

•       Das Verbot von stereotypen und die Entfaltung beschränkenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien, insbesondere in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

•       Gesetzliche Verankerung einer geschlechtersensiblen Ausbildung aller Pädagog*innen mit bundesweit einheitlichen Standards und Evaluationsmaßnahmen, sowie staatliche Finanzierung und gesetzliche Verankerung von Institutionen und Beratungsstellen, die in diesem Bereich Schulungen, Aus- und Weiterbildung anbieten

•       Das Verbot von Werbe-, Marketing- und anderen kommerziellen Medieninhalten, die Menschen in abwertender, sexistischer, die Gleichwertigkeit der Geschlechter infrage stellender Weise darstellen

•       Einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen, klischeefreien Berichterstattung bekennen

Selbst bestimmen

Mädchen* und Frauen* sollen aufgeklärt, unabhängig und frei von Zwängen über ihre Körper und ihre Sexualität bestimmen dürfen.

Daher fordern wir:

•       Die Verankerung und Finanzierung von zeitgemäßer Bildung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in Schulen, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen

•       Staatlich finanzierte, rechtlich abgesicherte, anonyme und kostenfreie Beratungsstellen in ausreichender Zahl zu Sexualität, Geschlechtsidentität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch

•       Gratis in Beratungsstellen zur Verfügung gestellte Verhütungsmittel

•       Die volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests, Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen sowie von Schwangerschaftsabbrüchen durch Krankenkassen

•       Angebot und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten

Gewalt verhindern

Jede fünfte Frau* über 15 ist in Österreich von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen, von sexueller Belästigung sogar nahezu drei Viertel aller Frauen*.

Daher fordern wir, dass der Bundesgesetzgeber mit Bundesverfassungsgesetz regeln möge:

•       Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Beratungsstellen für alle gewaltbetroffenen Mädchen*, Frauen* und ihre Kinder

•       Den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren

•       Verstärkte Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende

Schutz gewähren

Auf der Flucht werden insbesondere Mädchen*, Frauen* und LGBTIQ-Personen Opfer von sexueller Gewalt und Menschenhandel. Sie sind besonders schutzwürdig.

Daher fordern wir:

•       Die gesetzliche Verankerung von frauen- und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen im Asylrecht, sowie eine geschlechtersensible Auslegung und Anwendung von Migrationsrecht (entsprechend internationalen Standards wie den UNHCR-Richtlinien, der UN-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention)

•       Verpflichtende Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei, Dolmetschende sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungsträger*innen

•       Sowohl das Recht auf schnelle und sichere Familienzusammenführung als auch Information über das Recht auf einen eigenständigen und vom/von der Ehepartner*in unabhängigen Aufenthaltsstatus

•       Der Bundesgesetzgeber möge durch Bundesverfassungsgesetz die geschlechtergetrennte Unterbringung, spezielle Schutzräume sowie den Zugang zu staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung regeln.“

2.

Als Bevollmächtigte wurden gemäß § 3 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 namhaft gemacht:

 

 

Vor- und Familienname

Beruf

Adresse

Bevollmächtigte(r)

Christian, Berger BA

Forschungs-assistent

Werthenburggasse 7/5,

1120 Wien, Österreich

1. Stellvertreter(in)

Mag. Schifteh, Hashemi Gerdehi

Netzwerkkoordinatorin

Dürauergasse 14/1,

1170 Wien, Österreich

2. Stellvertreter(in)

Mag. Andrea, Hladky

Kulturmanagerin

Gumpendorfer Straße 47-49/15, 1060 Wien, Österreich

3. Stellvertreter(in)

Hanna, Herbst

Journalistin

Millergasse 11/8,

1060 Wien, Österreich

4. Stellvertreter(in)

Benedikt, Hämmerle

Student

Mühlefeldstraße 15,

6890 Lustenau, Österreich

 

3.

Die auf der Amtstafel des Bundesministeriums für Inneres sowie im Internet am 24. Oktober 2018 kundgemachte Ermittlung und Feststellung der Bundeswahlbehörde, es läge ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vor, wurde gemäߧ 18 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973 innerhalb der vorgesehenen Frist von vier Wochen nach dem Tag der Verlautbarung von dem in Betracht kommenden Personenkreis nicht angefochten.

Bundeswahlbehörde

GZ. BMI-WA1120/0107-III/6/2018                                                             Wien, am 24. Oktober 2018

Volksbegehren „Frauenvolksbegehren“

Gemäß § 14 des Volksbegehrengesetzes 2018 — VoBeG, BGBl. I Nr. 106/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 32/2018, hat die Bundeswahlbehörde in ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2018 aufgrund der für dieses Volksbegehren gebildeten Datenverarbeitung folgendes Ergebnis der Eintragungen für das Volksbegehren „Frauenvolksbegehren“ festgestellt:

 

 

Gebiet

Stimmberechtigte

Anzahl der gültigen Eintragungen (inkl. Unterstützungs­erklärungen)

Stimm-beteiligung in %

 

 

 

Burgenland

232.565

 

16.472

 

7,08

 

 

 

 

Kärnten

436.918

 

26.176

 

5,99

 

 

 

 

Niederösterreich

1.288.062

 

85.634

 

6,65

 

 

 

 

Oberösterreich

1.100.877

 

76.131

 

6,92

 

 

 

 

Salzburg

394.218

 

25.250

 

6,41

 

 

 

 

Steiermark

964.325

 

69.149

 

7,17

 

 

 

 

Tirol

541.032

 

31.215

 

5,77

 

 

 

 

Vorarlberg

272.580

 

13.930

 

5,11

 

 

 

 

Wien

1.147.633

 

138.002

 

12,02

 

 

 

 

Österreich

6.378.210

 

481.959

 

7,56

 

 

Da somit mehr als 100 000 gültige Eintragungen von Stimmberechtigten ermittelt worden sind, hat die Bundeswahlbehörde festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinn des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt.

 

                                                               Der Stellvertreter des Bundeswahlleiters:

                                                                              AL Mag. Robert Stein

4.

Ergebnis inklusive Unterstützungserklärungen

 

Gebiet

Stimm-berechtigte

Unterstützungs-erklärungen

+ Eintragungen

Stimmbeteiligung inklusive Unterstüzungs-erklärungen

Unterstützungserklärungen

Eintragungen

 

 

Burgenland

232.565

 

16.472

 

7.08%

 

8.060

 

8.412

 

 

 

Kärnten

436.918

 

26.176

 

5.99%

 

13.595

 

12.581

 

 

 

Niederösterreich

1.288.062

 

85.634

 

6.65%

 

44.851

 

40.783

 

 

 

Oberösterreich

1.100.877

 

76.131

 

6.92%

 

41.637

 

34.494

 

 

 

Salzburg

394.218

 

25.250

 

6.41%

 

12.394

 

12.856

 

 

 

Steiermark

964.325

 

69.149

 

7.17%

 

32.028

 

37.121

 

 

 

Tirol

541.032

 

31.215

 

5.77%

 

18.566

 

12.649

 

 

 

Vorarlberg

272.580

 

13.930

 

5.11%

 

7.374

 

6.556

 

 

 

Wien

1.147.633

 

138.002

 

12.02%

 

69.168

 

68.834

 

 

 

Österreich

6.378.210

 

481.959

 

7.56%

 

247.673

 

234.286