437 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 512/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung des Konzepts „Haft in der Heimat“ unter anderem durch konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und Rechtsgrundlagen in der EU und verstärkte bilaterale Abkommen

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. November 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreich hat zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der EU übernommen. Der EU-Ratsvorsitz stellt eine besondere europäische Aufgabe für Österreich dar. Dazu kommt, dass er in einem sehr anspruchsvollen Umfeld stattfinden wird. Die Europäische Union ist sowohl nach innen als auch nach außen mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert.

Eines von mehreren Schwerpunktthemen dabei ist das Konzept ‚Haft in der Heimat‘, damit einhergehend die konsequente Anwendung der bestehenden multilateralen Übereinkommen und Rechtsgrundlagen innerhalb der EU durch die einzelnen Mitgliedstaaten sowie die Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten. Diese Stoßrichtung ist auch im Regierungsprogramm verankert.

Die Überbelegung in den österreichischen Haftanstalten sowie der hohe Anteil ausländischer Insassen (54,1%, Stand 2017) veranschaulichen die Bedeutung der Thematik, wobei die Vollziehung der Haft in der Heimat stets besser für die Resozialisierung der Insassen ist und zudem die für den Strafvollzug anfallenden Kosten deutlich reduziert werden.

Aus menschenrechtlicher Sicht ist eine Verbesserung der Haftbedingungen in EU- und insbesondere Drittländern auf einen stets der EMRK entsprechenden Standard zu begrüßen.“

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Susanne Fürst die Abgeordneten Dr. Harald Troch, Dr. Alma Zadić LL.M. und Dr. Gudrun Kugler sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2018 12 04

                               Dr. Susanne Fürst                                                     Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann