442 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Wissenschaftsausschusses

über die Regierungsvorlage (378 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Die Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) ist – ebenso wie die Universitäten gemäß § 6 Abs. 1 UG – eine Universität des Bundes, die durch Bundesgesetz errichtet wurde und deren Forschungs- und Lehrbetrieb bundesgesetzlich geregelt ist. Sie hat als Aufgabenstellung die wissenschaftliche Weiterbildung. Seit 2004 finden die Bestimmungen des UG (mit wenigen Ausnahmen) Anwendung. Dennoch ist bisher die Aufnahme in § 6 UG unterblieben. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag soll diese systemische Lücke geschlossen werden und die Donau-Universität Krems Aufnahme in die Auflistung der öffentlichen Universitäten in § 6 Abs. 1 UG finden. Das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems bleibt vorerst unverändert in Geltung, die Integration in das UG soll nach der Fertigstellung einer Studie zum System der wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen der Anpassung der einschlägigen Bestimmungen erfolgen.

 

Der Wissenschaftsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Dipl.-Ing. Alois Rosenberger, die Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alfred J. Noll und Mag. Dr. Rudolf Taschner sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann und der Ausschussobmann Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, J, dagegen: S) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wissenschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (378 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 12 04

                     Dipl.-Ing. Alois Rosenberger                                         MMMag. Dr. Axel Kassegger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann