Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (30. StVO-Novelle)

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

Problemanalyse

Durch die Überarbeitung der Regeln für den Radverkehr und für die Benützung von Kleinfahrzeugen soll eine Vereinfachung und Verbesserung der Akzeptanz erreicht werden; Versuche bezüglich „Rechtsabbiegen bei Rot“ sind derzeit nicht zulässig und sollen nunmehr erlaubt werden.

Ziel(e)

Vereinfachung der Regeln für den Radverkehr und für die Benützung von Kleinfahrzeugen

Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für Versuche bezüglich „Rechtsabbiegen bei Rot“

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

-       Änderung von Verhaltensregeln für Radfahrer sowie Schaffung eines neuen Modells für Radfahrerüberfahrten

-       Änderung der Modalitäten für den Radfahrausweis

-       Änderung der Benutzungsregeln von Kleinfahrzeugen und fahrzeugähnlichem Kinderspielzeug

-       Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung von Versuchen betreffend „Rechtsabbiegen bei Rot“

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme „Erarbeitung verkehrspolitischer Rahmenbedingungen insbesondere zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger und einer nachhaltigen Mobilität“ für das Wirkungsziel „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ der Untergliederung 41 Verkehr, Innovation und Technologie im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Es ist von einer besseren Akzeptanz der Verhaltensregeln durch Radfahrer auszugehen.

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 438111965).