465 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 315/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Angleichung des Dienstrechts öffentlich Bediensteter an den privaten Sektor

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Juli 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Dienstrecht für Bedienstete im öffentlichen Dienst unterscheidet sich in vielen Punkten signifikant vom Arbeitsrecht, das im privaten Sektor angewandt wird. In vielen Punkten sind die Regelungen für Bundesbedienstete flexibler oder besser als jene im privaten Arbeitsrecht. Bestes Beispiel dafür ist die bezahlte Mittagspause. Denn während es für Erwerbstätige in der Wirtschaft gesetzlich vorgeschrieben ist, ihre Arbeitszeit nach sechs Stunden für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen, wobei diese 30 Minuten nicht Teil der Arbeitszeit sind, gilt dasselbe nicht für Bedienstete des Bundes. Diese bekommen die vorgeschriebene Mittagspause nämlich bezahlt, weil sie als Dienstzeit angerechnet wird. Diese Praxis wurde auch vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt und stellt eine ungemeine Ungleichbehandlung gegenüber unselbständig Erwerbstätigen im privaten Sektor dar.

Das BMÖDS gibt an, in den kommenden Jahren die Durchführung von zwei Dienstrechtsnovellen pro Jahr zu planen, um ein modernes Dienstrecht für Bundesbedienstete zu gewährleisten. In der bevorstehenden Novelle sollen unter anderem eine Verlängerung des Familienhospizes und die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit für öffentlich Bedienstete enthalten sein. Damit nimmt sich der Bund wieder einmal ein Vorbild an den bestmöglichen Regelungen des Arbeitsrechtes und münzt sie auf den Bundesdienst um. Vielfach erfolgt dies dergestalt, dass die Regelung noch günstiger für die Beamt_innen und Vertragsbediensteten des Bundes ist, als jene, die für alle anderen in der Wirtschaft Angestellten gilt.

Nun spricht grundsätzlich nichts dagegen, die bestmöglichen Arbeitsbedingungen für Erwerbstätige zu schaffen, allerdings müssten beide Rechtsmaterien und -systeme - das private Arbeitsrecht auf der einen Seite, das öffentliche Dienstrecht auf der anderen - möglichst aufeinander abgestimmt werden. Besonders aus dem Blickpunkt des Grundsatzes "gleiches Recht für alle" ist es schlicht unfair, privilegierten Bundesbediensteten die Mittagspause auf Kosten der Steuerzahler_innen zu bezahlen, während eine solche Regelung für Unternehmen rein finanziell untragbar ist und nicht umgesetzt werden kann. Die Begünstigung einer Gruppe zu Lasten einer anderen kann auf Dauer nicht funktionieren und verfestigt gesellschaftliche Spannungen, die dadurch hervorgerufen werden. Ziel jeder Bundesregierung sollte aber die Gleichbehandlung aller Bürger_innen sein. Rechte und Pflichten müssen also so gestaltet sein, dass sie für alle gelten.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA die Abgeordneten Werner Herbert, Dr. Alfred J. Noll, MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Angela Lueger, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Friedrich Ofenauer und Mag. Selma Yildirim sowie der Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Heinz-Christian Strache und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Werner Herbert gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 12 06

                                Werner Herbert                                                             Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann