469 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (372 der Beilagen): Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz - StEntG)

Ein stabiler und qualitätsvoller Wirtschaftsstandort ist ein Basisbaustein eines funktionierenden Staates. Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes hochzuhalten und gezielte Maßnahmen zur Deregulierung, Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung zu setzen. Gerade Verfahrensbeschleunigungen sind von zentraler Bedeutung, um umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie- und Infrastrukturstandort Österreich generieren zu können. Das neu geschaffene Standortentwicklungsgesetz soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Mit dem Standortentwicklungsgesetz wird daher festgeschrieben, dass einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich in besonderem Maße dienen, das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigt werden kann.

Gerade die Dauer von Verwaltungsverfahren, speziell bei UVP-Verfahren, ist in Bezug auf standortrelevante Vorhaben von besonderer Problematik. Die Statistiken zu Verfahren nach dem UVP-G 2000 sprechen eine eigene Sprache, wie beispielsweise im 7. UVP-Bericht an den Nationalrat oder in statistischen Auswertungen des Umweltbundesamtes. In den Jahren 2009 bis 2017 wurden in den neun Bundesländern und beim BMVIT pro Jahr durchschnittlich 12,2 UVP-Genehmigungsanträge gestellt, inklusive der vereinfachten Verfahren belief sich die Zahl auf jeweils 27,6 Genehmigungsanträge pro Jahr, was einer Zahl von 2,7 Genehmigungsanträgen pro Jahr pro UVP-Behörde entspricht. Die Dauer aller UVP-Verfahren in demselben Zeitraum belief sich auf 14,9 Monate von Antragstellung bis Bescheiderlassung.

In diesem Zusammenhang erscheinen die Verfahrensdauern von Großverfahren der jüngsten Vergangenheit in Bezug auf Verfahrensökonomie besonders befremdlich. In einem dieser Großverfahren dauerte beispielsweise das Verfahren von Antragstellung bis Bescheiderlassung mehr als 64 Monate, also mehr als fünf Jahre. Somit überschritt dieses Verfahren in puncto Dauer ein durchschnittliches Verfahren um mehr als 50 Monate bzw. mehr als vier Jahre. Dies ist gerade für standortrelevante Vorhaben ein nicht hinnehmbarer Zustand und muss dem entschieden entgegengewirkt werden.

Im Standortentwicklungsgesetz soll ein spezielles Auswahlverfahren normiert werden, mit dem einzelne standortrelevante Vorhaben zur Entwicklung bzw. Weiterentwicklung des österreichischen Wirtschaftsstandortes identifiziert werden. Diese standortrelevanten Vorhaben, denen das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigt wurde, sollen im Wege einer Verordnung kundgemacht werden. An diese Kundmachung werden in weiterer Folge spezielle verfahrensbeschleunigende Maßnahmen geknüpft, die als lex specialis zu Bestimmungen des AVG, des VwGVG und des UVP-G 2000 anzusehen sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass mit diesen Sonderbestimmungen in Parteistellungsrechte nicht eingegriffen wird.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. November 2018 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Andreas Ottenschläger gab die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck eine einleitende Stellungnahme ab. Anschließend beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Christian Höbart, Josef Schellhorn, Ing. Reinhold Einwallner, Doris Margreiter, Mag. Bruno Rossmann, Cornelia Ecker, Andreas Ottenschläger, Erwin Angerer, Ing. Wolfgang Klinger und Peter Haubner an der Debatte.

 

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR beschloss der Ausschuss bei der Debatte mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, dagegen: N, J) eine Ausschussbegutachtung. Weiters beschloss der Ausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, dagegen: N, J), die im Rahmen der Ausschussbegutachtung einlangenden Stellungnahmen auf der Homepage des Parlaments zu veröffentlichen. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

 

Nachstehende Institutionen wurden im Zuge der Ausschussbegutachtung gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben: Präsidentschaftskanzlei, Parlament, Rechnungshof, Volksanwaltschaft, Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Bundeskanzleramt, Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Bundesministerium für Finanzen, Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für Landesverteidigung, Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Datenschutzrat, Datenschutzbehörde, Bundes-Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt, Bundesseniorenbeirat beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Verbindungsstelle der Bundesländer, Burgenländische Landesregierung, Kärntner Landesregierung, Niederösterreichische Landesregierung, Oberösterreichische Landesregierung, Salzburger Landesregierung, Steiermärkische Landesregierung, Tiroler Landesregierung, Vorarlberger Landesregierung, Wiener Landesregierung, Österreichischer Gemeindebund, Österreichischer Städtebund, Geschäftsstelle der Plattform Digitales Österreich beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Bundeswettbewerbsbehörde, Finanzprokuratur, Finanzmarktaufsicht, Statistik Austria, Statistikrat, Österreichische Bundesforste AG, Umweltbundesamt, Sozialministeriumsservice Landesstelle Burgenland, Sozialministeriumsservice Landesstelle Kärnten, Sozialministeriumsservice Landesstelle Niederösterreich, Sozialministeriumsservice Landesstelle Oberösterreich, Sozialministeriumsservice Landesstelle Salzburg, Sozialministeriumsservice Landesstelle Steiermark, Sozialministeriumsservice Landesstelle Tirol, Sozialministeriumsservice Landesstelle Vorarlberg, Sozialministeriumsservice Landesstelle Wien, Wirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Landwirtschaftskammer Österreich, Industriellenvereinigung, Österreichischer Landarbeiterkammertag, Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Rechtsanwaltskammer Wien, Österreichische Notariatskammer, Vereinigung Österreichischer Richter, Österreichische Patentanwaltskammer, Österreichische Ärztekammer, Österreichische Zahnärztekammer, Österreichische Apothekerkammer, Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs, Austrian Standards Institute, Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie, Österreichischer Seniorenrat, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Österreichische Nationalbank, Arbeitsmarktservice Österreich, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband, Österreichischer Familienbund, Österreichische Kinderfreunde, Katholischer Familienverband, Freiheitlicher Familienverband Österreich, Österreichische Plattform für Alleinerziehende, Österreichische Kinder- und Jugendvertretung (ÖJV), Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftsverband, Handelsverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels, Österreichischer Verband der Markenartikelindustrie, ÖAMTC, ARBÖ, Vereinigung Österreichischer Elektrizitätswerke, Gewerkschaft der Privatangestellten, Österreichisches Rotes Kreuz, Österreichischer Fertighausverband, Österreichische Post AG, Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Bilanzbuchhaltungsbehörde, Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO-Österreich), Österreichs E­Wirtschaft, Rat für Forschung und Technologieentwicklung, Superiorenkonferenz der männlichen Ordensgemeinschaften, Vereinigung der Frauenorden Österreichs, Avco - Austrian Private Equity and Venture, Österreichischer Journalisten Club, Verein ChronischKrank Österreich, ÖHV Touristik Service GmbH, Climate Change Centre AUSTRIA, Umweltorganisation VIRUS - Verein Projektwerkstatt für Umwelt und Soziales, GLOBAL 2000, WWF Österreich, Greenpeace in Zentral- und Osteuropa, Umweltdachverband, Verein ARCHE NOAH, BirdLife Österreich, Gesellschaft für Vogelkunde, Forum Wissenschaft & Umwelt, VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzgericht, Landesverwaltungsgericht Burgenland, Landesverwaltungsgericht Kärnten, Landesverwaltungsgericht Niederösterreich, Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, Landesverwaltungsgericht Salzburg, Landesverwaltungsgericht Steiermark, Landesverwaltungsgericht Tirol, Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, Verwaltungsgericht Wien, Vereinigung der Mitglieder der Verwaltungsgerichte, Österreichische Hochschülerschaft, Österreichische Universitätenkonferenz, Institut für Europarecht der Universität Wien, Institut für Europarecht der Universität Graz, Institut für Europarecht der Universität Salzburg, Institut für Europarecht der Universität Linz, Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck, Institut für Europarecht der WU Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg, Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der BoKu Wien, Montanuniversität Leoben.

 

Die eingelangten Stellungnahmen wurden auf Grund des Beschlusses des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie auf der Website des Parlaments unter www.parlament.gv.at veröffentlicht.

 

In seiner Sitzung am 7. Dezember 2018 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie die gegenständliche Regierungsvorlage erneut in Verhandlung genommen. Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck gab eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Cornelia Ecker, Andreas Ottenschläger, Mag. Bruno Rossmann, Ing. Reinhold Einwallner, Ing. Wolfgang Klinger und Alois Stöger, diplômé sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, J) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (372 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 12 07

                          Andreas Ottenschläger                                                            Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann