473 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Unvereinbarkeitsausschusses

über den Antrag 298/A(E) der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Transparenz von Abgeordnetenbezügen

Die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. Juni 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die aktuellen Regelungen im Unvereinbarkeits- und Transparenzgesetz verlangen von Abgeordneten des Nationalrats nur eine teilweise Offenlegung des Einkommens, weil nur aktive Tätigkeiten zu melden sind. Beispielsweise sind einzelne Pensionsansprüche und auch Einkommen aus Kapital und Vermögen bisher nicht von der Meldepflicht erfasst. Die öffentliche Debatte der letzten Wochen zeigt jedoch, dass das Interesse an der Einkommenssituation von Nationalratsabgeordneten über das bisher zu Meldende hinausgeht. Nun ist ein höheres Maß an Transparenz erstrebenswert, doch sollte dieses nicht willkürlich eingefordert werden. Transparenz soll ein grundsätzlicher Anspruch an alle Nationalratsabgeordneten und Mitglieder des Bundesrates sein.

Auch im 2016 erschienenen Evaluierungsbericht zur Korruptionsprävention in Österreich  wird die äußerst lückenhafte Erfassung der Einkommenssituation von Nationalratsabgeordneten beanstandet. Gemäß den Ausführungen auf den Seiten 24-27 ,gibt das bestehende System nur ein teilweises Bild der Informationen, die normalerweise für ein solides System zur Vermeidung von Interessenskonflikten benötigt werden, aber auch im Hinblick auf die Überprüfung möglicher (unrechtmäßiger) Bereicherung und Korruptionsrisiken. [...] Insbesondere müssen Abgeordnete keine Informationen zu Vermögen, Schulden und Verbindlichkeiten melden, und somit wird die tatsächliche Vermögenslage von Abgeordneten gar nicht im System erfasst, obwohl diese Informationen logischerweise die Meldepflicht in Bezug auf das Einkommen und berufliche Interessen ergänzen würden.‘ Dieser Bericht zeigt, dass Österreich auch in der internationalen Diskussion zu mehr Transparenz angehalten wird.

Doch nicht nur die Empfehlungen der ,Group of States against Corruption‘ können als Anhalt für transparentere Regelungen dienen. Schweden hat eines der höchsten Niveaus an Einkommenstransparenz, auch in Bezug auf Abgeordnete. Dort sind die Steuererklärungen aller Abgeordneten öffentlich einsehbar. Abgeordnete stehen im Dienst der Bevölkerung. Es ist daher nur logisch, dass die Bevölkerung Einsicht in die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Abgeordneten bekommt und damit etwa feststellen kann, ob der jeweilige Abgeordnete einem Interessenkonflikt unterliegt. Entsprechende Regelungen sind auch für Österreich sinnvoll.“

 

Der Unvereinbarkeitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann die Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc.

Auf Antrag der Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc beschloss der Ausschuss einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung des gegenständlichen Entschließungsantrages an den Verfassungsausschuss zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unvereinbarkeitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2018 12 12

                     Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                                  Mag. Harald Stefan

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann