474 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft St. Pölten (Zl. 11 St 81/18h -3) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA
Die Staatsanwaltschaft St. Pölten ersucht mit Schreiben vom 27. November 2018, Zl. 11 St 81/18h -3, eingelangt am 3. Dezember 2018, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 107 Abs. 1 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 12. Dezember 2018 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, J) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, nicht zuzustimmen.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Muna Duzdar gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft St. Pölten vom 27. November 2018, Zl. 11 St 81/18h -3, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 107 Abs. 1 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christian Hafenecker, MA, wird nicht zugestimmt.
Wien, 2018 12 12
Mag. Muna Duzdar Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger
Berichterstatterin Obmann