Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Verstärkung von Dialog mit Singapur und umfassende Zusammenarbeit

Dieses Partnerschafts- und Kooperationsabkommen schafft eine erste vertragliche Beziehung zwischen der Europäischen Union und Singapur und ebnet den Weg für eine umfassende Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien. Singapur ist für die EU in Südostasien sowie innerhalb des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN) ein zentraler und gleichgesinnter Partner. Die EU strebt langfristig eine stärkere strategische und diplomatische Rolle in dieser dynamischen und aufstrebenden Region an. Darüber hinaus bildet dieses Abkommen die Voraussetzung für das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur, das gleichzeitig mit diesem Abkommen verhandelt worden ist und dessen Verhandlungen abgeschlossen sind.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Regelmäßiger institutionalisierter Dialog zwischen der EU und Singapur

Der Inhalt des Abkommens stützt sich auf folgende Säulen:

Bilaterale, regionale und internationale Zusammenarbeit; Zusammenarbeit in den Bereichen Internationale Stabilität, Justiz, Sicherheit und Entwicklung; Zusammenarbeit in Handels- und Investitionsfragen; Zusammenarbeit im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit sowie eine umfassende sektorale Zusammenarbeit.

 

Rechtliche Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und illegalen Kleinwaffen, Bestrafung schwerer Verbrechen, Bekämpfung von Terrorismus, Finanzierung von Terrorismus, Geldwäsche und schädlicher Steuerpraktiken und Schutz geistigen Eigentums;

Politische Zusammenarbeit in den Bereichen Datenschutz, Migration, Umwelt, Energie, Verkehr, Wissenschaft und Technologie, Beschäftigung und Soziales, Bildung und Kultur, Gesundheit, Statistik, und Zivilgesellschaft;

Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft und Handel, einschließlich Erleichterung der bilateralen Handels- und Investitionsströme, und in sektoralen Wirtschafts- und Handelsfragen wie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen, Abbau technischer Handelshemmnisse, Zoll, Wettbewerbspolitik, Dienstleistungen, Finanzdienstleistungen und Steuer- und Industriepolitik;

 

Wesentliche Auswirkungen

Mit dem Abkommen werden die Beziehungen zwischen der EU und Singapur erstmals formalisiert und erreichen eine neue Ebene. Das Abkommen bedeutet auch eine Stärkung der Rolle der EU in Südostasien und ebnet den Weg für eine verstärkte umfassende Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien.

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Aus europarechtlicher Sicht handelt es sich bei dem gegenständlichen Abkommen um ein „gemischtes Abkommen“.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorhabensart:

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Bei diesem Partnerschaftsabkommen handelt es sich um das erste bilaterale Abkommen zwischen der EU und Singapur. Singapur wird als ein zentraler Partner in Südostasien, eine dynamische und aufstrebende Region, erachtet. Dieses Abkommen tritt an die Stelle des bisher geltenden Kooperationsabkommens von 1980 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen (ASEAN). Ferner ist das vorliegende Abkommen voraussetzend für den Abschluss des bereits ausverhandelten Freihandelsabkommens mit Singapur.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne das Abkommen wäre die angestrebte umfassende Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und Singapur nicht in vergleichbarer Form möglich. Die aufgrund des Abkommens zu erwartende neue Dynamik in den Beziehungen zwischen der EU und Singapur würde weitgehend ausbleiben. Darüber hinaus wäre der Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Singapur, das bereits ausverhandelt ist, nicht möglich.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2023

Evaluierungsunterlagen und -methode: Ein Gemischter Ausschuss, der sich aus Vertretern der Vertragsparteien auf angemessen hoher Ebene zusammensetzt, wird für die Umsetzung des Abkommens sorgen sowie Empfehlungen für die Verwirklichung der Ziele setzen. Der Gemischte Ausschuss tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen. Sondersitzungen des Gemischten Ausschusses werden auf Ersuchen einer der Vertragsparteien abgehalten.

 

Ziele

 

Ziel 1: Verstärkung von Dialog mit Singapur und umfassende Zusammenarbeit

 

Beschreibung des Ziels:

Spezifische Kooperationsmaßnahmen in Form von politischen Dialogen sowie Zusammenarbeit und Informationsaustausch einschlägiger Institutionen in einem großen Spektrum von Bereichen.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Punktuelle Zusammenarbeit

Ausbau und Konsolidierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Singapur in den im Abkommen definierten Bereichen in Form von Dialogen und Informationsaustausch einschlägiger Institutionen; verbesserte Rahmenbedingungen für eine umfassende Zusammenarbeit; Stärkung der people-to-people Kontakte.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Regelmäßiger institutionalisierter Dialog zwischen der EU und Singapur

Beschreibung der Maßnahme:

Beschreibung der Maßnahme: Das Abkommen beinhaltet Maßnahmen zur Verstärkung der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit; zur Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Internationale Stabilität, Justiz, Sicherheit und Entwicklung (u.a. Terrorismusbekämpfung; Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen); in Handels- und Investitionsfragen (u.a. Zoll, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums); im Bereich Recht, Freiheit und Sicherheit (u.a. Datenschutz, Migration, Bekämpfung organisierter Kriminalität und illegaler Drogen) sowie zur Verstärkung der sektoralen Zusammenarbeit (u.a. Menschenrechte, Wissenschaft und Technologie, Energie, Verkehr, Bildung und Kultur, Industriepolitik und KMU)

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1504931192).