Entschließung

betreffend Konsumentenschutzrecht „NEU“

 

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, dem Nationalrat in einem Bericht bis 30. September 2019 die Ziele und Grundlagen für eine Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) entsprechend dem Regierungsprogramm vorzulegen. Dieser Bericht soll die notwendigen strukturellen und inhaltlichen Maßnahmen zur Erneuerung und Modernisierung des VKI’s enthalten. Der Bericht soll insbesondere entsprechende Grundlagen für eine Neuausrichtung der Mitgliederstruktur, d.h. ordentliche und außerordentliche Mitglieder sowie eine geeignete und dauerhafte Regelung für die Finanzierung des VKI durch den Bund und andere öffentliche und private Mitglieder bzw. Kooperationspartner enthalten.