499 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 575/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz, das Feiertagsruhegesetz 1957, das Bäckereiarbeiter/innengesetz 1996 und das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 30. Jänner 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Europäische Gerichtshof hat im Sinne der Klage eines nicht-evangelischen Arbeitnehmers entschieden, der sich diskriminiert fühlte: Er forderte für Arbeit am Karfreitag zusätzlich zum Gehalt das Feiertagsarbeitsentgelt ein, wie es nach dem Arbeitsruhegesetz vor allem evangelischen ArbeitnehmerInnen gebühren würde.

Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Karfreitag für alle ArbeitnehmerInnen, unabhängig von der Religion, ein freier Tag sein muss bzw. bei Arbeit am Karfreitag Feiertagsarbeitsentgelt zu zahlen ist, solange der Gesetzgeber nicht eine anderweitige diskriminierungsfreie Regelung trifft. Der EuGH spricht allerdings von einem ‚Ansuchen‘ der ArbeitnehmerInnen auf den freien Karfreitag.

Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert, klarzustellen, dass der nichtdiskriminierende Zugang zum arbeitsfreien Karfreitag so wie alle arbeitsrechtlichen Ansprüche in Österreich den Menschen auch ohne ein solches Ansuchen zugutekommt.

Im Jahresdurchschnitt kommen die Beschäftigten in Österreich derzeit bereits auf 57 Arbeitsstunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Deutschland, 74 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Schweden und 103 Stunden mehr als ArbeitnehmerInnen in Dänemark.

Durch die Änderungen des Arbeitszeitgesetzes im Zusammenhang mit dem 12hTag wurde zudem die Jahresarbeitszeit um 96 Stunden (mögliche zulässige Überstunden) verlängert. Überdies ersparen sich die Unternehmen meist die sechste Urlaubswoche, weil diese wegen der immer kürzeren Arbeitsverhältnisse für immer weniger Menschen erreichbar ist.

Ein zusätzlicher Feiertag ist nur ein kleiner Ausgleich dafür.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 19. Februar 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dietmar Keck die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Mag. Gerald Loacker, Tanja Graf, Dr. Dagmar Belakowitsch und Peter Wurm sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, J, dagegen: V, F, N).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Wurm gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 02 19

                                    Peter Wurm                                                                    Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann