505 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend EU Jahresvorschau 2019 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III-247 der Beilagen)

Gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG berichtet jeder Bundesminister dem Nationalrat und dem Bundesrat zu Beginn jedes Jahres über die in diesem Jahr zu erwartenden Vorhaben des Rates und der Europäischen Kommission sowie über die voraussichtliche österreichische Position zu diesen Vorhaben. Dementsprechend findet sich im vorliegenden Bericht eine Darstellung der im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und im 18-Monatsprogramm des Rates behandelten Themen, die in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen. Der vorliegende Bericht ist ein gemeinsamer Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien. Die EU-Jahresvorschau der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird getrennt übermittelt.

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. Februar 2019 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 21. Februar 2019 eingebrachten Verlangens des NEOS Parlamentsklub wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

Gemeinsam mit diesem Verlangen hat der Klub gemäß § 28b Abs. 5 des Geschäftsordnungsgesetzes verlangt, dass der gegenständliche Bericht im Rahmen der zwei auf das Verlangen nächstfolgenden Sitzungswochen im Sinne des § 13 Abs. 5 des Geschäftsordnungsgesetzes vom Nationalrat behandelt wird.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Singer die Abgeordneten Mag. Friedrich Ofenauer, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Susanne Fürst, Petra Steger, Mag. Selma Yildirim, Mag. Jörg Leichtfried, Katharina Kucharowits und Dr. Alfred J. Noll sowie der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, dagegen: S, J) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gemeinsamen Bericht des Bundeskanzlers und des Bundesministers für EU, Kunst, Kultur und Medien betreffend EU Jahresvorschau 2019 gemäß Artikel 23f Absatz 2 B-VG (III­247 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2019 02 25

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann