513 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über das Volksbegehren "Frauenvolksbegehren" (433 der Beilagen)

Die Unterstützer dieses Volksbegehrens haben die Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegehren mit folgendem Wortlaut beantragt:

„Volksbegehren „Frauenvolksbegehren“

Eine breite Bewegung tritt an, um echte soziale und ökonomische Gleichstellung der Geschlechter mit verfassungsgesetzlichen Regelungen einzufordern. Die Verbesserung der Lebensrealitäten von Frauen muss auf der politischen Tagesordnung ganz oben stehen. Ob Gewaltschutz, sexuelle Selbstbestimmung, soziale Sicherheit, Kinderbetreuung, wirtschaftliche und politische Teilhabe: Der Stillstand der letzten Jahre muss beendet werden. Wir fordern Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Frauen und Männer.

Begründung:

Vor 100 Jahren wurde in Österreich das Frauen*Wahlrecht eingeführt. Seitdem haben starke Vorkämpfer*innen gemeinsam wichtige Etappenziele auf dem Weg zu echter Gleichberechtigung erreicht. Doch trotz vieler gesetzlicher Verbesserungen sind Frauen* in Österreich Männern* nach wie vor real nicht gleichgestellt. Im Gegenteil: Unser Land fällt im internationalen Vergleich sogar zurück.

Die politische Umsetzung von Frauen*Anliegen ist immer zu wenig, zu spät oder findet gar nicht statt. Nach der Nationalratswahl 2017 ist wieder nur rund jeder dritte Sitz von Frauen* besetzt. Innerhalb der EU hat Österreich noch immer einen der höchsten Einkommens- und Vermögensunterschiede zwischen den Geschlechtern. Das und noch vieles mehr muss sich endlich ändern! Vor 20 Jahren haben knapp 650 000 Menschen das erste Frauenvolksbegehren unterschrieben. Heute reichen die – kaum erfüllten – Forderungen von damals längst nicht mehr aus. Wir leben in einer bunteren, vielfältigeren, aber auch komplizierteren Welt. Das spiegeln auch die neun Forderungen des Frauen*Volksbegehrens wider.

Wir sind überzeugt, dass Frauen* in Österreich auch heute eine starke Interessenvertretung brauchen, damit der Stillstand in der Frauen*Politik endlich beendet wird. Wir fordern umfassende Reformen dort, wo die Probleme entstehen und wo historisch gewachsene Strukturen Frauen* nach wie vor benachteiligen. Frauen*Politik ist kein überholtes Schreckgespenst, sondern der Glaube an eine bessere Gesellschaft für alle. Alle Bürger*innen sollen sich nach ihren Wünschen entfalten können, frei von Unterdrückung, Rollenklischees, Diskriminierungen und ökonomischen Abhängigkeiten. Es ist Zeit zu fordern!

Macht teilen

Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen*. Trotzdem nehmen sie an Entscheidungstischen in Wirtschaft und Politik nicht die Hälfte der Plätze ein.

Daher fordern wir, dass der Bundesgesetzgeber mit Bundesverfassungsgesetz regeln möge:

•       Die Hälfte aller Plätze für Wahllisten und in Vertretungskörpern auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene für Frauen* und Männer*

•       Die Hälfte aller Plätze in politischen Interessensvertretungen und der Sozialpartnerschaft sowie in diversen öffentlichen Beiräten, Gremien, Kommissionen etc. für Frauen* und Männer*

•       Die Hälfte aller Plätze in Leitungs- und Kontrollgremien von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften für Frauen* und Männer*

•       Wirksame Sanktionen, wenn die Quoten nicht erfüllt werden

Einkommensunterschiede beseitigen

Österreich hat nach wie vor einen der höchsten Einkommensunterschiede der EU. Frauen* mit und ohne Lehrabschluss, als auch Akademikerinnen* sind davon betroffen.

Daher fordern wir:

•       Volle Lohntransparenz durch eine detaillierte Aufgliederung aller betrieblichen Einkommensberichte in sämtliche Gehaltsbestandteile

•       Die verpflichtende Erstellung konkreter Maßnahmenplänen zum Abbau von Einkommensunterschieden bei gleichwertiger Arbeit aller Unternehmen, deren Einkommensberichte geschlechterdiskriminierende Unterschiede aufweisen

•       Sozial- und wirtschaftliche Maßnahmen, die eklatante Lohnunterschiede zwischen verschiedenen Arbeitsmarktsegmenten, Branchen und betrieblichen Hierarchien eindämmen und zu ausgewogenen Geschlechterverhältnis in allen Branchen und auf allen Ebenen führen

•       Zusätzliche und weiterführende Pilotprojekte mit Vorbildwirkung im öffentlichen Dienst im Bereich der objektiven Bewertung von Arbeit

•       Der Bundesgesetzgeber möge die Koppelung von öffentlicher Auftragsvergabe und Förderungen an Aktivitäten zur Gleichstellung im Betrieb mit Bundesverfassungsgesetz regeln

Arbeit verteilen

Frauen* stemmen zwei Drittel aller unbezahlten Haus- und Sorgearbeit und werden daher oft in zeitlich befristete und niedrig entlohnte Teilzeitarbeit gedrängt.

Daher fordern wir:

• Eine schrittweise Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche bei variablem Lohn- und Personalausgleich

• Die staatliche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, um eventuelle Wettbewerbsnachteile auszugleichen

Armut bekämpfen

180.000 Alleinerziehende – darunter über 90 % Frauen* – leben mit ihren Kindern in Österreich. Rund ein Drittel davon ist armutsgefährdet.

Daher fordern wir:

•       Einen garantierten Anspruch auf einen existenzsichernden staatlichen Unterhaltsvorschuss solange Familienbeihilfe bezogen wird

•       Die generelle Anpassung des Unterhaltsbetrages an angemessene Regelbedarfssätze

•       Entkoppelung der Zahlung von der Leistungsfähigkeit des*der Unterhaltspflichtigen, gleichzeitige Beibehaltung der Verpflichtung zur Rückzahlung nach Leistungsfähigkeit

•       Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten, rechtlich abgesicherten Beratungsstellen

Wahlfreiheit ermöglichen

Eltern – vor allem Frauen* – können nach der Geburt oft nicht wieder Vollzeit arbeiten, weil die Möglichkeiten zur Kinderbetreuung fehlen.

Daher fordern wir, dass der Bundesgesetzgeber mit Bundesverfassungsgesetz regeln möge:

•       Einen Rechtsanspruch auf kostenlose, qualitativ hochwertige Betreuung für jedes Kind bis zum 14. Lebensjahr unabhängig vom Wohnort und Alter des Kindes

•       Die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung mit einer Vollzeitberufstätigkeit der Eltern, also ganztägige und ganzjährige Öffnungszeiten sowie leichte Erreichbarkeit der Betreuungseinrichtung

•       Vereinheitlichte bundesweite Qualitätsstandards für eine bedarfsorientierte Betreuung und eine individuelle (Früh-)Förderung

Vielfalt leben

Werbung, Spielzeug, Schulbücher: Die meisten Medien- und Kulturprodukte beschreiben Frauen* und Männer* nach wie vor klischeehaft oder sogar abwertend.

Daher fordern wir:

•       Das Verbot von stereotypen und die Entfaltung beschränkenden Darstellungen in Text und Bild in Kinder- und Jugendmedien, insbesondere in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

•       Gesetzliche Verankerung einer geschlechtersensiblen Ausbildung aller Pädagog*innen mit bundesweit einheitlichen Standards und Evaluationsmaßnahmen, sowie staatliche Finanzierung und gesetzliche Verankerung von Institutionen und Beratungsstellen, die in diesem Bereich Schulungen, Aus- und Weiterbildung anbieten

•       Das Verbot von Werbe-, Marketing- und anderen kommerziellen Medieninhalten, die Menschen in abwertender, sexistischer, die Gleichwertigkeit der Geschlechter infrage stellender Weise darstellen

•       Einen Presseförderungsbonus für alle Medien, die sich in der Blattlinie zu einer geschlechtersensiblen, klischeefreien Berichterstattung bekennen

Selbst bestimmen

Mädchen* und Frauen* sollen aufgeklärt, unabhängig und frei von Zwängen über ihre Körper und ihre Sexualität bestimmen dürfen.

Daher fordern wir:

•       Die Verankerung und Finanzierung von zeitgemäßer Bildung zu den Themen Sexualität, Verhütung und Schwangerschaft in Schulen, Bildungseinrichtungen und Beratungsstellen

•       Staatlich finanzierte, rechtlich abgesicherte, anonyme und kostenfreie Beratungsstellen in ausreichender Zahl zu Sexualität, Geschlechtsidentität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch

•       Gratis in Beratungsstellen zur Verfügung gestellte Verhütungsmittel

•       Die volle Kostenübernahme von Schwangerschaftstests, Verhütungsmitteln, die eine ärztliche Untersuchung und Beratung voraussetzen sowie von Schwangerschaftsabbrüchen durch Krankenkassen

•       Angebot und Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenanstalten

Gewalt verhindern

Jede fünfte Frau* über 15 ist in Österreich von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen, von sexueller Belästigung sogar nahezu drei Viertel aller Frauen*.

Daher fordern wir, dass der Bundesgesetzgeber mit Bundesverfassungsgesetz regeln möge:

•       Den bundesweiten Ausbau von staatlich finanzierten und rechtlich abgesicherten, leicht zugänglichen, kostenfreien Einrichtungen und Beratungsstellen für alle gewaltbetroffenen Mädchen*, Frauen* und ihre Kinder

•       Den Ausbau der Kooperation zwischen Behörden, Gerichten und Gewaltschutzzentren

•       Verstärkte Sensibilisierungsprogramme in Schulen, der Justiz und der Polizei sowie Präventionsprogramme und Antigewalttrainings für Gefährdende

Schutz gewähren

Auf der Flucht werden insbesondere Mädchen*, Frauen* und LGBTIQ-Personen Opfer von sexueller Gewalt und Menschenhandel. Sie sind besonders schutzwürdig.

Daher fordern wir:

•       Die gesetzliche Verankerung von frauen- und geschlechtsspezifischen Fluchtgründen im Asylrecht, sowie eine geschlechtersensible Auslegung und Anwendung von Migrationsrecht (entsprechend internationalen Standards wie den UNHCR-Richtlinien, der UN-Frauenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention)

•       Verpflichtende Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizei, Dolmetschende sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungsträger*innen

•       Sowohl das Recht auf schnelle und sichere Familienzusammenführung als auch Information über das Recht auf einen eigenständigen und vom/von der Ehepartner*in unabhängigen Aufenthaltsstatus

•              Der Bundesgesetzgeber möge durch Bundesverfassungsgesetz die geschlechtergetrennte Unterbringung, spezielle Schutzräume sowie den Zugang zu staatlich finanzierter, geschlechtsspezifischer, medizinischer und psychologischer Therapie und Beratung regeln.“

 

Das Volksbegehren wurde von 481.959 Stimmberechtigten unterstützt (Anzahl der gültigen Eintragungen inkl. Unterstützungserklärungen). Die Bundeswahlbehörde hat in ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2018 festgestellt, dass ein Volksbegehren im Sinne des Art. 41 Abs. 2 B-VG vorliegt und dieses an den Nationalrat zur parlamentarischen Behandlung weitergeleitet. Als Bevollmächtigter des Volksbegehrens wurde Christian Berger, BA namhaft gemacht, die nominierten stellvertretenden Bevollmächtigten sind: Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi, Mag.a Andrea Hladky, Hanna Herbst und Benedikt Hämmerle.

Das gegenständliche Volksbegehren wurde am 11. Dezember 2018 in der 53. Sitzung des Nationalrates in Erste Lesung genommen und danach dem Gleichbehandlungsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen.

Der Gleichbehandlungsausschuss hat das gegenständliche Volksbegehren erstmals in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 in Verhandlung genommen. Gemäß § 37 Abs. 4 GOG wurden der Bevollmächtigte Christian Berger, BA und die von ihm nominierten Stellvertreterinnen Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi und Mag.a Andrea Hladky im Sinne des Volksbegehrengesetzes beigezogen.

Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Norbert Sieber gaben der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Christian Berger, BA und die von ihm nominierte Stellvertreterin Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi eine einleitende Stellungnahme ab.

Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt und am 26. Februar 2019 zu den Themenbereichen (TEIL 1) „1. Macht teilen“, „2. Geld teilen“, „3. Arbeit teilen“, „4. Armut bekämpfen“ und „5. Wahlfreiheit ermöglichen“ wieder aufgenommen.

Der Gleichbehandlungsausschuss beschloss einstimmig folgende Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG zu laden und das Hearing mit den Expertinnen und Experten gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durchzuführen: Mag. Dr. Rolf Gleißner, Wirtschaftskammer Österreich, Sektionschefin Bernadett Humer, MSc, Bundeskanzleramt, MMag.a Dr.in Gabriele Michalitsch, Universität Wien, Mag.a Ingrid Moritz, Arbeiterkammer Wien, Dr.in Marion Guerrero, LL.M., Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, JKU Linz, Dr.in Viktoria Kickinger, Univ.-Prof. Dr. Martin Halla, JKU Linz, Dr.in Laura Wiesböck, MA, Universität Wien, Alyssa Schneebaum, PhD, Wirtschaftsuniversität Wien, Frau Maria Stern und Frau Monika Els sowie die Bundesrätinnen Korinna Schumann und Monika Mühlwerth.

Für das Volksbegehren nahmen der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Christian Berger, BA sowie die Stellvertreterin Mag.a Andrea Hladky und der Stellvertreter Benedikt Hämmerle teil.

Zu Beginn gaben die Vorsitzende des Gleichbehandlungsausschusses Gabriele Heinisch-Hosek, die Bundesministerin für für Frauen, Familien und Jugend Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß und der Bevollmächtigte Christian Berger, BA sowie die Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Andrea Hladky ihre einleitenden Stellungnahmen ab.

Zum Themenbereich 1 – „Macht teilen“ wurden, nach den Ausführungen des Bevollmächtigten Christian Berger, BA, die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Mag. Dr. Rolf Gleißner, MMag.a Dr.in Gabriele Michalitsch, Bundesrätin Monika Mühlwerth, Dr.in Viktoria Kickinger und Dr.in Laura Wiesböck, MA vorgetragen. Anschließend ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mario Lindner, Ing. Robert Lugar, Michael Bernhard und Stephanie Cox, BA sowie die Bundesministerin für für Frauen, Familien und Jugend Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß das Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen.

Zum Themenbereich 2 – „Geld teilen“ wurden, nach den Ausführungen des Bevollmächtigten Christian Berger, BA, die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Mag. Dr. Rolf Gleißner, Mag.a Ingrid Moritz, Bundesrätin Monika Mühlwerth, Dr.in Viktoria Kickinger und Alyssa Schneebaum, PhD vorgetragen. Im Anschluss ergriffen die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Sabine Schatz, Katharina Kucharowits, Carmen Schimanek, Michael Bernhard und Stephanie Cox, BA das Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen. Weiters meldeten sich die Bundesministerin für für Frauen, Familien und Jugend Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß und der Bevollmächtigte Christian Berger, BA zu Wort.

Zum Themenbereich 3 – „Arbeit teilen“ wurden, nach den Ausführungen der Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Andrea Hladky, die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Mag. Dr. Rolf Gleißner, Bundesrätin Korinna Schumann, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch und Univ.-Prof. Dr. Martin Halla vorgetragen. Anschließend meldeten sich die Abgeordneten Mag.a Maria Smodics-Neumann, Wolfgang Knes, Andrea Michaela Schartel, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA das Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen. Weiters meldeten sich die Bundesministerin für für Frauen, Familien und Jugend Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß und der Bevollmächtigte Christian Berger, BA zu Wort.

Zum Themenbereich 4 – „Armut bekämpfen“ wurden, nach den Ausführungen der Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Andrea Hladky, die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Dr.in Marion Guerrero, LL.M., Bundesrätin Monika Mühlwerth, Univ.-Prof. Dr. Martin Halla und Frau Maria Stern vorgetragen. In der anschließenden Diskussion ergriffen die Abgeordneten Dr.in Gudrun Kugler, Mag.a Selma Yildirim, Edith Mühlberghuber, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA das Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen. Weiters meldeten sich die Bundesministerin für für Frauen, Familien und Jugend Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß und die Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Andrea Hladky zu Wort.

Zum letzten Themenbereich 5 – „Wahlfreiheit ermöglichen“ wurden, nach den Ausführungen der Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Andrea Hladky, die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Sektionsleiterin Bernadett Humer, MSc, Mag.a Ingrid Moritz, Bundesrätin Monika Mühlwerth, Univ.-Prof. Dr. Martin Halla und Frau Monika Els vorgetragen. Anschließend ergriffen außer dem Berichterstatter Abgeordneten Norbert Sieber die Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Carmen Schimanek, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA das Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen. Weiters meldeten sich die Bundesministerin für für Frauen, Familien und Jugend Mag.a Dr.in Juliane Bogner-Strauß und die Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Andrea Hladky zu Wort.

Anschließend wurden die Beratungen neuerlich vertagt.

Die erneute Wiederaufnahme der Verhandlungen durch den Gleichbehandlungsausschuss erfolgte am 12. März 2019. Es wurden die Themenbereiche (TEIL 2) „6. Vielfalt leben“, „7. Selbst bestimmen“, „8. Gewalt verhindern“ und „9. Schutz gewähren“ verhandelt.

Der Gleichbehandlungsausschuss beschloss einstimmig zu diesen Themenbereichen folgende Auskunftspersonen gemäß § 40 Abs. 1 GOG zu laden und das Hearing mit den Expertinnen und Experten gemäß § 37a Abs. 1 Z 4 GOG öffentlich durchzuführen: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal, Universität Wien, Generalmajor Gerhard Lang, BA MA, Bundesministerium für Inneres, Mag.a Ina Holzinger, Bundesministerium für Inneres, Mag.a Maria Lee-Nowotny, Universität Wien, Prim. Univ.-Prof.in DDr.in MMag.a Barbara Maier, Wilhelminenspital und Österreichische Gesellschaft für Familienplanung, Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin, Universität Wien, Frau Sabine Stevanovic, Orient Express (Beratungs-, Bildungs- und Kulturinitiative für Frauen), Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Frigo, Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Mag.a Dr.in Andrea Ranninger, Bundeskriminalamt, Brigadier Gerald Tatzgern, BA MA, Bundeskriminalamt, Frau Katia Wagner, Kronen Zeitung, Dr. Christian Fiala, Gynmed Ambulatorium, DSAin Barbara Ille, Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, Maryam Alemi, BA MA, Caritas Wien, Herr Gerhard Wagner, He4She Austria, Frau Marlies Hübner, Dr.in Laura Wiesböck, MA, Universität Wien und Frau Marty Huber, Queerbase.

Für das Volksbegehren nahmen der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Christian Berger, BA sowie die Stellvertreterinnen Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi und Mag.a Andrea Hladky teil.

Nach Aufnahme der Verhandlungen zu Themenbereich 6 – „Vielfalt leben“ gaben, nach den Ausführungen der Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi, die Expertinnen und Experten Mag.a Maria Lee-Nowotny, Frau Katia Wagner und Herr Gerhard Wagner ihre Stellungnahmen ab. In der anschließenden Debatte ergriffen die Abgeordneten Claudia Plakolm, Mario Lindner, Dr.in Susanne Fürst, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA das Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen. Weiters meldete sich die Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi zu Wort.

Zum Themenbereich 7 – „Selbst bestimmen“ wurden, nach den Ausführungen der Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi, die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal, Prim.in Univ.-Prof.in DDr.in MMag.a Barbara Maier, Ao. Univ.-Prof. Dr. Peter Frigo, Dr. Christian Fiala und Frau Marlies Hübner vorgetragen. Im Anschluss meldeten sich die Abgeordneten Dr.in Gudrun Kugler, Katharina Kucharowits, Carmen Schimanek, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA zu Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen. Weiters meldete sich die Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi zu Wort.

Zum Themenbereich 8 – „Gewalt verhindern“ wurden, nach den Ausführungen der Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi, die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Generalmajor Gerhard Lang, BA MA, Ass.-Prof.in Mag.a Dr.in Katharina Beclin, Mag.a Dr.in Andrea Ranninger, DSAin Barbara Ille und Dr.in Laura Wiesböck, MA vorgetragen. Anschließend meldeten sich die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Sabine Schatz, Edith Mühlberghuber, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA zu Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen. Weiters meldete sich die Stellvertreterin des Bevollmächtigten Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi zu Wort.

Zum letzten Themenbereich, Themenbereich 9 – „Schutz gewähren“ wurden, nach den Ausführungen des Bevollmächtigten Christian Berger, BA die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten Mag.a Ina Holzinger, Frau Sabine Stevanovic, Brigadier Gerald Tatzgern, BA MA, Maryam Alemi, BA MA und Frau Marty Huber vorgetragen. In der anschließenden Debatte meldeten sich die Abgeordneten Dr.in Gudrun Kugler, Melanie Erasim, MSc, Dr.in Susanne Fürst, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA zu Wort. Die Expertinnen und Experten beantworteten anschließend die an sie gerichtete Fragen.

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Christian Berger, BA und seine beiden Stellvertreterinnen Mag.a Schifteh Hashemi Gerdehi und Mag.a Andrea Hladky sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek gaben abschließende Stellungnahmen zum gegenständlichen Volksbegehren und den diesbezüglichen Ausschussberatungen ab. Im Anschluss meldeten sich die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mario Lindner, Carmen Schimanek, Claudia Gamon, MSc (WU) und Stephanie Cox, BA zu Wort.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend „Sicherheit der Frauen in Österreich“ eingebracht, der mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) beschlossen wurde.

 

Dieser selbständige Entschließungsantrag war wie folgt begründet:

„Die Entwicklung der letzten Wochen und Jahre – wir haben seit 2015 ansteigende Zahlen an Frauenmorden – haben sehr schockiert und betroffen gemacht.

Bereits im Laufe des letzten Jahres wurde eine Bedarfserhebung durchgeführt, was es braucht, damit sich Frauen in Österreich wieder sicher fühlen. Dabei geht es um zwei Aspekte: Die schnelle Hilfe von Betroffenen und in mehr Prävention zu investieren. Die Bundesregierung hat dazu ein Maßnahmenpaket geschnürt.

Im Notfall müssen sich Frauen einfach und schnell an eine Anlaufstelle wenden können. Diese Notrufnummer soll kurz, ohne Vorwahl erreichbar und leicht zu merken sein. Hier dienen die bereits vorhandenen Notrufnummern der Polizei, Feuerwehr und Rettung als Beispiel. Die neue Notrufnummer wird für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, anonym und kostenlos zur Verfügung stehen.

Die Bundesregierung hat bereits im vergangenen Jahr 100 neue Plätze für von Gewalt betroffene Frauen bis zum Jahr 2022 beschlossen. Eine österreichweite Evaluierung in den Bundesländern dazu hat gezeigt, dass es oftmals nicht an Plätzen in Frauenhäusern mangelt, sondern an jenen in Übergangswohnungen. Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern Mittel für mehr Plätze in Übergangswohnungen zur Verfügung stellen.

Ebenso wichtig ist, dass es auch zu einem Bürokratieabbau im Gewaltschutz kommt. Der Wechsel in ein Frauenhaus eines anderen Bundeslandes bei besonders schwerwiegenden Fällen oder jenen an der Landesgerenze muss künftig unbedingt möglich sein! Die Länder haben bereits Kooperation zugesichert.“

 

Ein von der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend „Forderungen des Frauenvolksbegehrens umsetzen!“ fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, J, dagegen: V, F, N).

 

Ein weiterer von der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend „Fortführung des Nationalen Aktionsplans zum Schutz von Frauen vor Gewalt“ fand ebenfalls nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, N, J, dagegen: V, F).

 

Der Bevollmächtigte des Volksbegehrens im Sinne des § 3 Abs. 4 lit. b des Volksbegehrengesetzes 1973 legte eine abweichende persönliche Stellungnahme vor. Diese ist dem Ausschussbereicht angeschlossen (Anlage 1).

Die Veröffentlichung der Auszugsweisen Darstellungen der Sitzungen des Gleichbehandlungs-ausschusses vom 26. Februar 2019 und 12. März 2019 wurde einstimmig beschlossen (Anlage 2).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2019 03 12

            Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller                                    Gabriele Heinisch-Hosek

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau