Vorblatt
Ziel(e)
- Anpassung der im Rahmen des Integrationsgesetzes angebotenen Maßnahmen an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Verpflichtung der Personen zum Nachweis der Sprachkenntnisse B1 durch ÖIF Prüfung
- Schaffung eines Angebots von Werte- und Orientierungskursen für Drittstaatsangehörige
- Unterzeichnung einer Integrationserklärung durch Drittstaatsangehörige
- Deutschkurse zur Erreichung des Zielniveaus B1
- Evaluierung der Deutschkurse und Zertifizierung von Kursträgern bzw. Standorten
- Finanzierung der sprachqualifizierenden Sachleistungen aus Arbeitsqualifizierungsbonus
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2048 um 0,08 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 497 Mio. € (zu Preisen von 2019) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Nettofinanzierung Bund |
‑3.250 |
‑18.990 |
‑19.016 |
‑19.042 |
‑19.068 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Anpassung des Integrationsgesetzes an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2019 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Förderung der sprachlichen (Deutsch als Fundament), der beruflichen und der gesellschaftlichen Integration (Werte und Engagement für Österreich)" für das Wirkungsziel "Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist." der Untergliederung 12 Äußeres im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Mit dem Integrationsgesetz wurde ein Meilenstein in der Entwicklung der österreichischen Integrationspolitik gesetzt.
Nun gilt es das Integrationsgesetz an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes anzupassen.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Sofern es zu keiner Anpassung des Integrationsgesetzes kommt, wird es keine gesetzliche Grundlage für die im Sozialhilfegrundsatzgesetz vorgesehenen integrationsfördernden Maßnahmen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte sowie rechtmäßig dauerhaft in Österreich niedergelassene Drittstaatsangehörige geben.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024
Evaluierungsunterlagen und -methode: Der ÖIF, der die Maßnahmen umsetzen wird, berichtet dem BMEIA regelmäßig über die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrationsgesetz, die Evaluierung wird auf Basis dieser Kennzahlen erfolgen.
Ziele
Ziel 1: Anpassung der im Rahmen des Integrationsgesetzes angebotenen Maßnahmen an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes
Beschreibung des Ziels:
Vornahme notwendiger legistischer Anpassungen damit die im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgesehenen Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Integrationsgesetzes angeboten werden können.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Im März 2019 sind die im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgesehenen Maßnahmen im Integrationsgesetz nicht vorhanden. |
Mitte 2019 sind die Änderungen im Integrationsgesetz in Kraft getreten und dadurch besteht eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung durch das BMEIA und den ÖIF folgender Integrationsmaßnahmen: Werte und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige Unterzeichnung einer Integrationserklärung durch Drittstaatsangehörige Deutschkurse für Asyl und subsidiär Schutzberechtigte, die keine Leistungen im Rahmen des § 5 Abs. 9 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes erhalten, mit dem Zielniveau B1 Evaluierung von Deutschkursen und Zertifizierung von Kursträgern und Standorten |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Verpflichtung der Personen zum Nachweis der Sprachkenntnisse B1 durch ÖIF Prüfung
Beschreibung der Maßnahme:
Der ÖIF bietet die entsprechenden Prüfungen für die Zielgruppe kostenlos an.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl durchgeführter Prüfungen: 0 |
Anzahl durchgeführter Prüfungen: 160.000 |
Maßnahme 2: Schaffung eines Angebots von Werte und Orientierungskursen für Drittstaatsangehörige
Beschreibung der Maßnahme:
Es sollen Werte- und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige, die Leistungen im Rahmen des Sozialhilfe Grundsatzgesetzes beziehen, angeboten werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Kurplätze 0 |
Kursplätze 60.000 |
Maßnahme 3: Unterzeichnung einer Integrationserklärung durch Drittstaatsangehörige
Beschreibung der Maßnahme:
Drittstaatsangehörige haben sich durch Unterzeichnung der verpflichtenden Integrationserklärung zur Einhaltung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu verpflichten.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Unterzeichnete Integrationserklärungen: 0 |
Unterzeichnete Integrationserklärungen: 80.000 |
Maßnahme 4: Deutschkurse zur Erreichung des Zielniveaus B1
Beschreibung der Maßnahme:
Es sollen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nichtsprachqualifizierende Leistungen im Rahmen des § 5 Abs. 9 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes erhalten, Deutschkurse vom BMEIA gemeinsam mit dem ÖIF bereitgestellt werden.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Personen, denen Kursplätze bis zum Zielniveau B1 angeboten werden : 0 |
Personen, denen Kursplätze bis zum Zielniveau B1 angeboten werden : 43.600 |
Maßnahme 5: Evaluierung der Deutschkurse und Zertifizierung von Kursträgern bzw. Standorten
Beschreibung der Maßnahme:
Der ÖIF wird die Zertifizierung von Kursträgern und Standorten für Kurse nach IntG sowie Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vornehmen.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
zusätzlich zertifizierte Kursträger bzw. Evaluierungen 0 |
zusätzlich zertifizierte Kursträger bzw. Evaluierungen: 18.000 |
Maßnahme 6: Finanzierung der sprachqualifizierenden Sachleistungen aus Arbeitsqualifizierungsbonus
Beschreibung der Maßnahme:
Die Kosten für die Absolvierung der Deutschkurse entstammen den an Bezugsberechtigte aufgrund deren fehlender Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt nicht geleisteten Arbeitsqualifizierungsboni.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Finanzierung durch Bund (insbesondere AMS) |
Die Kosten für die Absolvierung der Deutschkurse werden ab dem Inkrafttreten von den an Bezugsberechtigte aufgrund deren fehlender Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt nicht geleisteten Arbeitsqualifizierungsboni finanziert. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2048 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013 |
497 |
0,0771 |
*zu Preisen von 2019
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Personalaufwand |
926 |
944 |
963 |
983 |
1.002 |
Betrieblicher Sachaufwand |
324 |
331 |
337 |
344 |
351 |
Transferaufwand |
2.000 |
17.715 |
17.715 |
17.715 |
17.715 |
Aufwendungen gesamt |
3.250 |
18.990 |
19.015 |
19.042 |
19.068 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
Erfolgreiche Integration wird von vielen Faktoren in vielen verschiedenen Lebensbereichen bedingt. Unbestrittenermaßen sind Kenntnisse der deutschen Sprache und der in Österreich anerkannten Werteordnung jedoch die Basis für ein gelungenes Zusammenspiel dieser Faktoren. Erfahrungsgemäß können junge Menschen in besonderer Weise von Integrationsmaßnahmen profitieren. Das erfolgreiche Anbieten von Integrationsmaßnahmen an Jugendliche sowie junge Erwachsene unterstützt sie bei der aktiven Teilnahme an der Gesellschaft und unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Kinder und junge Erwachsene |
30.000 |
Die Mehrheit der Personen, die Schutzstatus erhalten, ist unter 35. |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
3.250 |
33.990 |
34.016 |
34.042 |
34.068 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
|
15.000 |
15.000 |
15.000 |
15.000 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
gem. BFRG/BFG |
12.02.03 Integration |
|
3.250 |
33.990 |
34.016 |
34.042 |
34.068 |
|
|
|
0 |
|
|
|
|
Erläuterung der Bedeckung:
Die Bedeckung hat aus dem jeweiligen BFRG/BFG zu erfolgen.
Die im gegenständlichem Vorhaben beschriebenen Maßnahmen treten Anfang 2020 in Kraft, um diese vorbereiten zu können, erhält der ÖIF im Jahr 2019 zusätzliche Mittel in der Höhe von EUR 2 Mio.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
925,94 |
10,00 |
944,46 |
10,00 |
963,35 |
10,00 |
982,61 |
10,00 |
1.002,27 |
10,00 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Vollzug der neuen Maßnahmen des IntG, Legistik und Qualitätssicherung |
Bund |
VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1 |
6,00 |
6,00 |
6,00 |
6,00 |
6,00 |
Budget und Controlling |
Bund |
VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
Behördenkontakt und Support |
Bund |
VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
2,00 |
Für die Vollziehung der Maßnahmen sind im BMEIA zusätzliche Planstellen im dargestellten Ausmaß notwendig.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Bund |
324.078,77 |
330.560,36 |
337.171,56 |
343.914,99 |
350.793,28 |
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Bund |
2.000.000,00 |
17.715.000,00 |
17.715.000,00 |
17.715.000,00 |
17.715.000,00 |
|
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Anschubfinanzierung (WOK, etc) |
Bund |
1 |
2.000.000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Transfer an den ÖIF |
Bund |
|
|
1 |
32.715.000,00 |
1 |
32.715.000,00 |
1 |
32.715.000,00 |
1 |
32.715.000,00 |
Verschiebung der Zuständigkeit für DK für AB und SB, die Sozialhilfe beziehen, an Länder |
Bund |
|
|
1 |
‑15.000.000,00 |
1 |
‑15.000.000,00 |
1 |
‑15.000.000,00 |
1 |
‑15.000.000,00 |
Für die Durchführung einer Prüfung wird EUR 140 gerechnet.
Für die Administration der Integrationserklärung wird mit EUR 20 pro Erklärung gerechnet.
Ein Kursplatz in einem Werte- und Orientierungskurs kostet EUR 250.
Für die Evaluierung und Zertifizierung von Kursträgern bzw. Standorten wird EUR 250 pro Standort gerechnet.
Für Bereitstellung der Kursplätze zur Erreichung des Zielniveaus B1 wird mit EUR 2000 pro Person gerechnet.
Die Einsparung beim Bund erfolgt dadurch, dass die Kosten für die Absolvierung der Deutschkurse durch die Zielgruppe des § 5 Abs. 9 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes aufgrund ihrer fehlenden Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt nicht geleisteten Arbeitsqualifizierungsboni übernommen werden. Den Bundesländern entstehen dadurch keine zusätzlichen Ausgaben.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)
Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.5 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 575128904).