Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Anpassung der im Rahmen des Integrationsgesetzes angebotenen Maßnahmen an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Verpflichtung der Personen zum Nachweis der Sprachkenntnisse B1 durch ÖIF Prüfung

-       Schaffung eines Angebots von Werte- und Orientierungskursen für Drittstaatsangehörige

-       Unterzeichnung einer Integrationserklärung durch Drittstaatsangehörige

-       Deutschkurse zur Erreichung des Zielniveaus B1

-       Evaluierung der Deutschkurse und Zertifizierung von Kursträgern bzw. Standorten

-       Finanzierung der sprachqualifizierenden Sachleistungen aus Arbeitsqualifizierungsbonus

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2048 um 0,08 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bzw. 497 Mio. € (zu Preisen von 2019) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Nettofinanzierung Bund

‑3.250

‑18.990

‑19.016

‑19.042

‑19.068

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Anpassung des Integrationsgesetzes an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Förderung der sprachlichen (Deutsch als Fundament), der beruflichen und der gesellschaftlichen Integration (Werte und Engagement für Österreich)" für das Wirkungsziel "Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft, wobei besonders eine eigenverantwortliche und auch aktive Teilnahme am öffentlichen Leben gefördert und gefordert wird, sowie eine auf Sachlichkeit orientierte Verstärkung des Integrationsverständnisses gegenüber der Öffentlichkeit zu berücksichtigen ist." der Untergliederung 12 Äußeres im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Mit dem Integrationsgesetz wurde ein Meilenstein in der Entwicklung der österreichischen Integrationspolitik gesetzt.

Nun gilt es das Integrationsgesetz an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes anzupassen.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Sofern es zu keiner Anpassung des Integrationsgesetzes kommt, wird es keine gesetzliche Grundlage für die im Sozialhilfegrundsatzgesetz vorgesehenen integrationsfördernden Maßnahmen für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte sowie rechtmäßig dauerhaft in Österreich niedergelassene Drittstaatsangehörige geben.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024

Evaluierungsunterlagen und -methode: Der ÖIF, der die Maßnahmen umsetzen wird, berichtet dem BMEIA regelmäßig über die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrationsgesetz, die Evaluierung wird auf Basis dieser Kennzahlen erfolgen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Anpassung der im Rahmen des Integrationsgesetzes angebotenen Maßnahmen an die Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes

 

Beschreibung des Ziels:

Vornahme notwendiger legistischer Anpassungen damit die im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgesehenen Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Integrationsgesetzes angeboten werden können.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im März 2019 sind die im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vorgesehenen Maßnahmen im Integrationsgesetz nicht vorhanden.

Mitte 2019 sind die Änderungen im Integrationsgesetz in Kraft getreten und dadurch besteht eine Rechtsgrundlage für die Umsetzung durch das BMEIA und den ÖIF folgender Integrationsmaßnahmen:

Werte und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige

Unterzeichnung einer Integrationserklärung durch Drittstaatsangehörige

Deutschkurse für Asyl und subsidiär Schutzberechtigte, die keine Leistungen im Rahmen des § 5 Abs. 9 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes erhalten, mit dem Zielniveau B1

Evaluierung von Deutschkursen und Zertifizierung von Kursträgern und Standorten

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Verpflichtung der Personen zum Nachweis der Sprachkenntnisse B1 durch ÖIF Prüfung

Beschreibung der Maßnahme:

Der ÖIF bietet die entsprechenden Prüfungen für die Zielgruppe kostenlos an.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl durchgeführter Prüfungen: 0

Anzahl durchgeführter Prüfungen: 160.000

 

Maßnahme 2: Schaffung eines Angebots von Werte und Orientierungskursen für Drittstaatsangehörige

Beschreibung der Maßnahme:

Es sollen Werte- und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige, die Leistungen im Rahmen des Sozialhilfe Grundsatzgesetzes beziehen, angeboten werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Kurplätze 0

Kursplätze 60.000

 

Maßnahme 3: Unterzeichnung einer Integrationserklärung durch Drittstaatsangehörige

Beschreibung der Maßnahme:

Drittstaatsangehörige haben sich durch Unterzeichnung der verpflichtenden Integrationserklärung zur Einhaltung der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung zu verpflichten.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Unterzeichnete Integrationserklärungen: 0

Unterzeichnete Integrationserklärungen: 80.000

 

Maßnahme 4: Deutschkurse zur Erreichung des Zielniveaus B1

Beschreibung der Maßnahme:

Es sollen für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte, die nichtsprachqualifizierende Leistungen im Rahmen des § 5 Abs. 9 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes erhalten, Deutschkurse vom BMEIA gemeinsam mit dem ÖIF bereitgestellt werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Personen, denen Kursplätze bis zum Zielniveau B1 angeboten werden : 0

Personen, denen Kursplätze bis zum Zielniveau B1 angeboten werden : 43.600

 

Maßnahme 5: Evaluierung der Deutschkurse und Zertifizierung von Kursträgern bzw. Standorten

Beschreibung der Maßnahme:

Der ÖIF wird die Zertifizierung von Kursträgern und Standorten für Kurse nach IntG sowie Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vornehmen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

zusätzlich zertifizierte Kursträger bzw. Evaluierungen 0

zusätzlich zertifizierte Kursträger bzw. Evaluierungen: 18.000

 

Maßnahme 6: Finanzierung der sprachqualifizierenden Sachleistungen aus Arbeitsqualifizierungsbonus

Beschreibung der Maßnahme:

Die Kosten für die Absolvierung der Deutschkurse entstammen den an Bezugsberechtigte aufgrund deren fehlender Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt nicht geleisteten Arbeitsqualifizierungsboni.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Finanzierung durch Bund (insbesondere AMS)

Die Kosten für die Absolvierung der Deutschkurse werden ab dem Inkrafttreten von den an Bezugsberechtigte aufgrund deren fehlender Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt nicht geleisteten Arbeitsqualifizierungsboni finanziert.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2048 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013

497

0,0771

*zu Preisen von 2019

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Personalaufwand

926

944

963

983

1.002

Betrieblicher Sachaufwand

324

331

337

344

351

Transferaufwand

2.000

17.715

17.715

17.715

17.715

Aufwendungen gesamt

3.250

18.990

19.015

19.042

19.068

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Erfolgreiche Integration wird von vielen Faktoren in vielen verschiedenen Lebensbereichen bedingt. Unbestrittenermaßen sind Kenntnisse der deutschen Sprache und der in Österreich anerkannten Werteordnung jedoch die Basis für ein gelungenes Zusammenspiel dieser Faktoren. Erfahrungsgemäß können junge Menschen in besonderer Weise von Integrationsmaßnahmen profitieren. Das erfolgreiche Anbieten von Integrationsmaßnahmen an Jugendliche sowie junge Erwachsene unterstützt sie bei der aktiven Teilnahme an der Gesellschaft und unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung der Betroffenen.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinder und junge Erwachsene

30.000

Die Mehrheit der Personen, die Schutzstatus erhalten, ist unter 35.

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

3.250

33.990

34.016

34.042

34.068

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

15.000

15.000

15.000

15.000

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2019

2020

2021

2022

2023

gem. BFRG/BFG

12.02.03 Integration

 

3.250

33.990

34.016

34.042

34.068

 

 

 

0

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung:

Die Bedeckung hat aus dem jeweiligen BFRG/BFG zu erfolgen.

Die im gegenständlichem Vorhaben beschriebenen Maßnahmen treten Anfang 2020 in Kraft, um diese vorbereiten zu können, erhält der ÖIF im Jahr 2019 zusätzliche Mittel in der Höhe von EUR 2 Mio.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

925,94

10,00

944,46

10,00

963,35

10,00

982,61

10,00

1.002,27

10,00

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Vollzug der neuen Maßnahmen des IntG, Legistik und Qualitätssicherung

Bund

VD-Höherer Dienst 3 A1/GL-A1/4; A: DK III-V; PF 1

6,00

6,00

6,00

6,00

6,00

Budget und Controlling

Bund

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

Behördenkontakt und Support

Bund

VD-Fachdienst A3; C; P1; PF 4-PF 5

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

 

Für die Vollziehung der Maßnahmen sind im BMEIA zusätzliche Planstellen im dargestellten Ausmaß notwendig.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

324.078,77

330.560,36

337.171,56

343.914,99

350.793,28

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

2.000.000,00

17.715.000,00

17.715.000,00

17.715.000,00

17.715.000,00

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Anschubfinanzierung (WOK, etc)

Bund

1

2.000.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Transfer an den ÖIF

Bund

 

 

1

32.715.000,00

1

32.715.000,00

1

32.715.000,00

1

32.715.000,00

Verschiebung der Zuständigkeit für DK für AB und SB, die Sozialhilfe beziehen, an Länder

Bund

 

 

1

‑15.000.000,00

1

‑15.000.000,00

1

‑15.000.000,00

1

‑15.000.000,00

 

Für die Durchführung einer Prüfung wird EUR 140 gerechnet.

Für die Administration der Integrationserklärung wird mit EUR 20 pro Erklärung gerechnet.

Ein Kursplatz in einem Werte- und Orientierungskurs kostet EUR 250.

Für die Evaluierung und Zertifizierung von Kursträgern bzw. Standorten wird EUR 250 pro Standort gerechnet.

Für Bereitstellung der Kursplätze zur Erreichung des Zielniveaus B1 wird mit EUR 2000 pro Person gerechnet.

Die Einsparung beim Bund erfolgt dadurch, dass die Kosten für die Absolvierung der Deutschkurse durch die Zielgruppe des § 5 Abs. 9 des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes aufgrund ihrer fehlenden Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt nicht geleisteten Arbeitsqualifizierungsboni übernommen werden. Den Bundesländern entstehen dadurch keine zusätzlichen Ausgaben.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.5 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 575128904).