526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses

über den Antrag 626/A(E) der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Ende des INF-Vertrags verhindern

Die Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Frieden und Sicherheit in Europa beruhen wesentlich darauf, dass es nach dem Ende des Kalten Krieges gelang, auf der Grundlage des 1971 vereinbarten Vertrages zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen (ABM-Vertrag) weitere effektive Schritte zur Rüstungskontrolle zu setzen. Ein wesentlicher Eckpfeiler in dieser Architektur der Rüstungskontrolle ist der INF-Vertrag, der 1987 zwischen den USA und der Sowjetunion geschlossen wurde. Durch den INF-Vertrag wurden alle landgestützten Raketen mit Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometern einschließlich Cruise Missiles und ballistischen Raketen eliminiert. Der Vertrag verbietet auch deren Wiedereinführung und Produktion sowie Flugerprobung und Depotlagerung. Nun drohen das Ende des Vertrages und damit ein neuerliches nukleares Wettrüsten.

Bereits im Jahr 2002 zogen sich die USA aus dem Vertrag zur Begrenzung der Raketenabwehrsysteme zurück. Im Jahr 2018 folgte der international heftig kritisierte Rückzug der USA aus dem Iran-Atom-Deal. Nun haben die USA ihren Ausstieg aus dem INF- Abrüstungsvertrag erklärt und Russland eine sechsmonatige Frist gesetzt, um, so US-Außenminister Pompeo, zur vollen und nachprüfbaren Einhaltung des Abkommens zurückzukehren. In weiterer Folge hat nun auch Russland das Abkommen zur atomaren Abrüstung (INF) ausgesetzt. Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, die Bestimmungen verletzt zu haben.

Für die Menschen in Europa bedeutet das Ende des INF-Vertrages und das damit verbundene drohende neue Wettrüsten eine Gefährdung unserer Sicherheit. Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass - wie die Hohe Beauftragte der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini es ausdrückte - Europa erneut zu einem Schlachtfeld wird oder zu einem Ort, wo sich andere Supermächte einen Konflikt liefern.“

 

Der Außenpolitische Ausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. März 2019 in Verhandlung genommen. Die Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Dr. Nikolaus Scherak, MA und Dr.in Alma Zadić, LL.M. brachten einen Abänderungsantrag ein, dem folgende Begründung beigegeben war:

„Frieden und Sicherheit in Europa beruhen wesentlich darauf, dass es nach dem Ende des Kalten Krieges gelang, auf der Grundlage des 1971 vereinbarten Vertrages zur Begrenzung von Raketenabwehrsystemen (ABM-Vertrag) weitere effektive Schritte zur Rüstungskontrolle zu setzen. Ein wesentlicher Eckpfeiler in dieser Architektur der Rüstungskontrolle ist der INF-Vertrag, der 1987 zwischen den USA und der Sowjetunion geschlossen wurde. Durch den INF-Vertrag wurden alle landgestützten Raketen mit Reichweite zwischen 500 und 5500 Kilometern einschließlich Cruise Missiles und ballistischen Raketen verboten und eliminiert. Der Vertrag verbietet auch deren Wiedereinführung und Produktion sowie Flugerprobung und Depotlagerung. Nun drohen das Ende des Vertrages und damit ein neuerliches nukleares Wettrüsten. Bereits im Jahr 2002 zogen sich die USA aus dem Vertrag zur Begrenzung der Raketenabwehrsysteme zurück. Im Jahr 2018 folgte der international heftig kritisierte Rückzug der USA aus dem Iran-Atom-Deal. Nun haben die USA ihren Ausstieg aus dem INF Abrüstungsvertrag erklärt und die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag ausgesetzt. In weiterer Folge hat nun auch Russland die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag ausgesetzt. Beide Seiten werfen sich gegenseitig vor, die Bestimmungen verletzt zu haben. US Außenminister Pompeo forderte Russland auf, innerhalb der Kündigungsfrist zur vollen und nachprüfbaren Einhaltung des Abkommens zurück zu kehren. Die im Vertrag festgelegte sechs-Monate Frist für die Kündigung läuft Anfang August 2019 aus. Sofern die beiden Vertragsparteien keine aktiven Schritte zum Erhalt des Vertrags setzen, ist dieser also in wenigen Monaten Geschichte.

Für die Menschen in Europa bedeutet ein Ende des INF-Vertrages und das damit verbundene drohende neue Wettrüsten eine Gefährdung unserer Sicherheit. Es muss mit allen Mitteln verhindert werden, dass - wie die Hohe Beauftragte der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini es ausdrückte - Europa erneut zu einem Schlachtfeld wird oder zu einem Ort, wo sich andere Supermächte einen Konflikt liefern.“

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen in der Fassung des vorerwähnten Abänderungsantrags einstimmig beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2019 03 13

                          Mag. Andreas Schieder                                                    Mag. Andreas Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann