531 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 664/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung von Parallelgesellschaften und Radikalisierung

Die Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Am 22. Jänner 2019 verabschiedete der Europarat eine Resolution betreffend die Problematik von informellen Scharia-Gerichten in mehreren europäischen Mitgliedsstaaten (Resolution 2253 (2019) Sharia, the Cairo Declaration and the European Convention on Human Rights), in welcher die Parlamentarische Versammlung des Europarats ihre Besorgnis darüber ausdrückt, dass die Scharia in mehreren Mitgliedsstaaten offiziell wie inoffiziell Anwendung findet. Dies ist beispielsweise im Vereinigten Königreich der Fall, wo Scharia-Räte ‚richterliche Tätigkeiten‘ aufgenommen haben. Als Hauptprobleme in der Entwicklung der Scharia-Räte werden dabei einerseits der erhebliche soziale Druck auf Angehörige der muslimischen Gemeinschaft identifiziert, die Urteile der Räte hinnehmen zu müssen, und andererseits die menschenrechtlich äußerst problematische Natur dieser Urteile, besonders im Bereich Frauenrechte, Ehescheidung und Erbrecht. In der Resolution werden die Mitgliedsstaaten daher aufgefordert, proaktive Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass die in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Werte gewahrt bleiben.

Ideologisierungsaktivitäten

Am 12.01.2019 wurde in Wien eine ‚europäische Jugendvereinigung‘ mit Politikern aus der Türkei eröffnet. Initiator dieser Jugendvereinigung ist die Saadet Partisi, übersetzt ins Deutsche ‚Partei der Glückseligkeit‘. Sie ist die Nachfolgepartei der Refah Partisi, einer in der Türkei verbotenen islamistischen politischen Partei. Sie gilt als Teil der Millî-Görüş-Bewegung. Auf sozialen Kanälen der Millî-Görüş-Bewegung war in letzter Zeit zu sehen, dass Funktionäre aus verschiedenen Moscheen und Vereinen vermehrt Jugendliche in Österreich in ihren Wohnungen besuchten oder in ihre Privatwohnungen einluden.

Ziel der Refah Partisi war es, Teile der Scharia in das staatliche Recht einzuführen. In einem Verfahren betreffend die Refah Partisi hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eindeutig festgehalten: ‚The Court concurs in the Chamber’s view that sharia is incompatible with the fundamental principles of democracy, as set forth in the Convention.‘ (CASE OF REFAH PARTISI (THE WELFARE PARTY) AND OTHERS v. TURKEY, Applications nos. 41340/98, 41342/98, 41343/98 and 41344/98, Februar 2003)

Derartige Vorgangsweisen sind mit einem grundrechtsbasierten Verfassungsstaat nicht vereinbar.

Extremismus in Kinder- und Jugendarbeit?

Durch die verschiedenen Kanäle des Internets besteht die große Gefahr der Beeinflussung von Jugendlichen durch radikale islamische Prediger aus dem Ausland. Regelmäßig erfolgen Besuche von Imamen aus dem Ausland, die teils über Touristenvisa, teils aus dem Schengen-Raum einreisen. Es ist unklar, wer diese teilweise selbst ernannten Imame sind, woher sie genau kommen und ob und wie sie qualifiziert sind. Einige dieser Personen leisten wahrscheinlich einer Radikalisierung Vorschub.

Missbrauch von Kindergartenförderungen

Wie die Ereignisse der letzten beiden Jahre gezeigt haben, kam es beispielsweise in einigen Kindergärten und -gruppen, die von der Stadt Wien finanziert werden, zu Problemen im Zusammenhang mit der Abrechnung von Förderungen, falschen Angaben über die Kinderzahlen, fehlendem Deutschunterricht und islamistischen Tendenzen. In den Vorständen der Betreibervereine finden sich teilweise die gleichen Personen und deren Familienangehörige, was auf das Problem einer mangelnden Trennung der ideellen und gemeinnützigen Ausrichtung von kommerzieller Gewinnabsicht hindeuten kann.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Dr. Harald Troch und Hannes Amesbauer, BA, sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA.

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, S, F, N, dagegen: J) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2019 03 19

                              Dr. Gudrun Kugler                                                    Dr. Nikolaus Scherak, MA

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann