535 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 405/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG) geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 18. Oktober 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„881.569 Unterschriften für das Don't smoke-Volksbegehren sind ein toller Erfolg und ein eindeutiges Zeichen der österreichischen Bevölkerung für eine rauchfreie Gastronomie und einen umfassenden Nichtraucherinnenschutz.

Das Kippen des generellen Rauchverbots in der Gastronomie durch die schwarz-blaue Regierung ist ein enormer gesundheitspolitischer Rückschritt. 13.000 bis 14.000 Österreicherinnen sterben jährlich an den Folgen des Tabakkonsums. Österreich ist in Sachen Nichtraucherinnenschutz seit Jahren trauriges Schlusslicht. In kaum einem anderen Land der EU rauchen so viele Menschen wie hier, während die Raucherinnenzahlen in anderen Staaten sinken, stagnieren sie in Österreich.

Aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass der aktive wie passive Tabakkonsum negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat. Krebserkrankungen sind in Österreich die zweithäufigste Todesursache. Während die Sterblichkeit bei Krebs durchgehend rückläufig ist, ist bei der Sterblichkeit durch Lungenkrebs bei Frauen in den letzten zehn Jahren hingegen ein deutlicher Anstieg zu beobachten. Lungenkrebs hat im Jahr 2016 den Brustkrebs als Krebserkrankung mit dem höchsten Sterberisiko bei Frauen abgelöst[1].

Die Gesundheit der Bevölkerung wird von dieser schwarz-blauen Bundesregierung nicht geschützt, auch nicht jene unserer Jugendlichen. Österreich hatte laut OECD-Daten bereits 1993 die höchste Raucherinnenrate unter den 15-Jährigen und hatte diese ebenso noch im Jahr 2013. In diesen 20 Jahren verringerte sich die Quote von 30 auf nur 27 Prozent. Auch hier belegen zahlreiche Studien, dass durch Rauchverbote bereits das Einsteigen in den Tabakkonsum bei Jugendlichen signifikant zurückgeht.

Eine rezente wissenschaftliche Untersuchung der Medizinuniversität Graz zeigt, dass ein generelles Rauchverbot rund 1.500 Spitalsaufenthalte in Österreich pro Jahr bei Kindern bis 14 Jahren verhindern würde.

Dass Passivraucherinnen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, ist besonders für die Beschäftigten in der Gastronomie relevant. Eine rauchfreie Gastronomie ist essenziell für den Schutz der Gesundheit von tausenden Beschäftigten in Österreich und einer noch viel größeren Anzahl von Kundinnen. Passivraucherinnen sind langfristig mit den gleichen Risiken konfrontiert, wie Raucherinnen selbst - sie haben die gleichen krebserregenden Substanzen im Körper. Von den 6 Millionen Menschen, die jährlich an den Folgen des Rauchens sterben, sind jährlich 600.000 Passivraucherinnen. Sie trifft das Ende des Rauchverbots in der Gastronomie ganz besonders.

Die Österreicherinnen haben das gleiche Recht auf Schutz vor Passivrauch wie es die Bürgerinnen anderer Staaten seit Jahren genießen. Man muss daher das generelle Rauchverbot in der Gastronomie endlich umsetzen!“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 13. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc die Abgeordneten Peter Wurm, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Mag. Gerald Loacker, Gabriel Obernosterer, Dietmar Keck und Philip Kucher sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 19. März 2019 hat der Gesundheitsausschuss den gegenständlichen Initiativantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Peter Wurm und Mag. Gerald Loacker.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: S, N, J dagegen: V, F).

Damit erübrigt sich die Abstimmung über den vorliegenden Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi­Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker und Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA gem. § 84 Abs. 2 GOG-NR iVm Art. 43 B­VG auf Durchführung einer Volksabstimmung.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Wurm gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 03 19

                                    Peter Wurm                                                                 Dr. Brigitte Povysil

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau



[1] http://www.statistik.at/web_de/presse/113292.html