537 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 610/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauch

Die Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. Jänner 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Zuge der Diskussion über den Nichtraucherschutz in der Gastronomie hatte die Bundesregierung Anfang 2018 angekündigt, für Jugendliche ein Betretungsverbot von Raucherräumen in der Gastronomie einführen zu wollen.

Dieser Ankündigung sind leider keine Taten gefolgt. Der ursprünglich geplante Schutz von Jugendlichen vor Passivrauch in der Gastronomie wurde - wahrscheinlich auf Zuruf der Wirtschaft - still und leise gestrichen bzw. den Ländern überantwortet. Und das, obwohl der Bund die Kompetenz zu einer bundeseinheitlichen Regelung hätte - siehe etwa das Rauchverbot im Auto.

Zum Fehlen des Schutzes der Jugendlichen kommt hinzu, dass immer wieder fälschlicherweise behauptet wird, es würde diesen Schutz geben. So meinte etwa der ÖYP-Abgeordnete Obernosterer in der Nationalratssitzung vom 11.12.2018: ‚Unter 18-Jährige dürfen in keinen Raucherbereich mehr hineingehen‘, was ebenso falsch ist, wie die Aussage von ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer in einer ORF-Diskussionssendung (Runder Tisch, 8.10.2018), wo er meinte, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr in Räumlichkeiten aufhalten dürfen, in denen geraucht wird.

Die Regierung und Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen erwecken mit solchen Behauptungen den Eindruck, sie hätten den Jugendschutz revolutioniert. Dabei wäre das Betretungsverbot nicht mehr als eine leichte Verbesserung des Status Quo. Zudem könnte es einige Wirte dazu bewegen, generell auf rauchfrei umzustellen.

Kinder und Jugendliche haben, egal ob als Gäste oder als Lehrlinge, nichts in verqualmten Räumen verloren und müssen hier den höchstmöglichen Schutz erfahren. Weil in der Gastronomie jegliche Schutzbestimmungen fehlen, sind selbst Kleinkinder zum Passivrauchen verurteilt.

Die Fachstelle für Suchtprävention der Steirischen GKK (VIVID) hat im April 2018 eine umfangreiche ‚Gesundheitsfolgen-Abschätzung zur Änderung des NichtraucherInnenschutzes in der Gastronamie mit erweitertem Jugendschutz‘ publiziert. Diese Studie kommt zu eindeutigen Ergebnissen, was die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Passivrauch in der Gastronomie betrifft.

In den Handlungsempfehlungen der Studie wird weiters klar ausgeführt:

Die bundesweite Anhebung des Mindestalters fürs Rauchen auf 18 Jahre kann seine volle Wirkung nur dann entfalten, wenn sie einerseits mit einem bundesweiten Abgabeverbot (...) von Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen einhergeht und sich das Rauchverbot für Kinder und Jugendliche andererseits bundesweit einheitlich auf den öffentlichen und privaten Raum erstreckt. (...)

Was den besonderen Schutz für MitarbeiterInnen der Gastronomie unter 18 Jahren angeht, so bedarf es der Sicherstellung, dass die Jugendlichen nicht im RaucherInnenbereich arbeiten dürfen.

Diese Empfehlungen wurden gesetzgeberisch bislang nicht umgesetzt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA die Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Peter Wurm und Mag. Gerald Loacker.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

Ein von der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA im Zuge der Debatte gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR eingebrachter selbständiger Antrag auf Beschlussfassung einer Entschließung fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ricarda Berger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 03 19

                                 Ricarda Berger                                                              Dr. Brigitte Povysil

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau