540 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 646/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen die restriktive Stellenplanungspolitik der Kassen und Ärztekammern

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. Februar 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Problemsituation: Zahl der Vertragsarztstellen geht zurück

Die Anzahl der Vertragsarztstellen ist seit 2006 um 3% zurückgegangen, gleichzeitig ist der Bevölkerungsanteil mit einem Alter über 75 Jahre um 26% angestiegen. Das Angebot an Vertragsärzt_innen und die Demographie sind somit seit längerem nicht mehr im Gleichgewicht. Es ist zudem ein starker Anstieg des Wahlarztsektors zu beobachten (seit 2006: +36%). Aufgrund dieser Entwicklungen ist die Bevölkerung mit immer höheren privaten Gesundheitskosten konfrontiert.

Nähere Informationen: Anfragebeantwortung ‚Entwicklungen im Wahlarzt-/therapeuten-Sektor‘ (2163/AB XXVI. GP) und ‚Krankenkassen: Überall Selbstbehalte‘ (947/AB XXVI. GP)

Quelle: Hauptverband, Statistik Austria, Anfragebeantwortung 2163/AB XXVI. GP

Kassen und Ärztekammern haben Interesse an größerem Wahlarztsektor

Die Aufgabe der vertragsärztlichen Stellenplanung wurde vom Staat an die Selbstverwaltung (Kammern, Krankenkassen und Ärztekammern) übertragen. Aufgrund der oben geschilderten Entwicklungen ist diese Situation nicht mehr hinnehmbar. Die Diskussion über die Sonderklasse-Ambulanzen hat zudem gezeigt, dass die Ärztekammern an steigender privatmedizinischer Versorgung interessiert sind. Die Krankenkassen haben ebenfalls ein Interesse, Kosteneinsparungen über eine restriktive Stellenplanung zu erwirken. Zwar ist gegen die Privatmedizin grundsätzlich nichts einzuwenden, aber der zunehmende Privatmedizinanteil in der Grundversorgung ist auf keinen Fall wünschenswert, vor allem wenn die Versicherten mit konstant hohen KV-Beitragssätzen konfrontiert sind.

Wahlarztkosten sollen bei regionaler Vertragsarzt-Unterversorgung zur Gänze mit den Kassen abgerechnet werden können

Um der restriktiven Stellenplanung der Kassen und Ärztekammern effektiv entgegenzuwirken, müssen Wahlarztkosten, wenn die Kasse in angemessenem Zeitraum keine kassenärztliche Behandlung im Wohnbezirk gewährleisten kann (d.h. wenn keine Termine bei Kassenärzt_innen verfügbar sind), künftig zur Gänze mit den Kassen abgerechnet werden können.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Angela Fichtinger, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Ricarda Berger, Gabriela Schwarz, Mag. Gerhard Kaniak und Philip Kucher sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Peter Wurm gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 03 19

                                    Peter Wurm                                                                 Dr. Brigitte Povysil

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau