549 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 19/A der Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes(verfassungs)gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) und das Bundesgesetz über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012 – PartFörG) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Dezember 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die klassische Parteienförderung beträgt in Summe (Gemeinde-, Landes- und Bundesebene) 142,4 Millionen Euro, dazu kommen 48,1 Millionen Euro für Parlaments- und Landtagsklubs sowie 12,5 Millionen Euro für politische Akademien. Allein auf Bundesebene wurde sie zuletzt 2012 auf 29,4 Millionen Euro verdoppelt und wird wieder angehoben, wenn die Inflation einen Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet. Dies wird voraussichtlich nächstes Jahr wirksam.

Die weltweit im Spitzenfeld liegende Parteienförderung ist demokratiepolitisch in keiner Weise notwendig und überschießend. Zu ihren Gunsten verzichtet Österreich jedoch auf eine Aufwertung des Parlamentarismus im Wege eines legistischen Dienstes, eines unabhängigen Wirkungscontrollings und anderer Instrumente, die den Nationalrat in seiner Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion stärken. Darüber hinaus kann eine Reduktion der überschießenden und damit demokratiepolitisch nicht notwendigen Höhe der Parteienförderung einen angesichts der prekären Lage der Haushalte der Gebietskörperschaften wertvollen Beitrag zur Reduktion der Staatsausgaben leisten.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. April 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Alfred J. Noll und Karl Nehammer, MSc. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Harald Stefan wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Verfassungsausschuss nahm die Verhandlungen am 20. März 2019 wieder auf. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Markus Tschank, Mag. Muna Duzdar, Dr. Alfred J. Noll, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Mag. Philipp Schrangl das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 03 20

                           Mag. Wolfgang Gerstl                                                        Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann