Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMVRDJ |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2019 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Reine Forstwirtschaften fallen nicht in den Anwendungsbereich des Anerbenrechts; es droht daher eine Zerschlagung dieser Betriebe durch die Erbfolge. Die Anforderungen an einen Erbhof sind hoch und gefährden den Bestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Die Abfrage der Exekutionsdaten wird mit 1.1.2019 ermöglicht. Es ist durch vereinzelte Anpassungen die reibungslose Durchführung zu gewährleisten.
Zu den Bestimmungen über die Grundbuch-Eintragungsgebühr bestehen in der Vollzugspraxis Rechtsunsicherheiten. Das betrifft einerseits die Bewertung einer belasteten Liegenschaft, die jede Person vorzunehmen hat, die eine solche Liegenschaft überträgt oder übertragen bekommt. Andererseits betrifft es die Übertragung von Pfandrechten bei Liegenschaftsteilungen, von der jede Person betroffen ist, die eine belastete Liegenschaft teilt.
Ziel(e)
Sicherstellung des Erhalts (reiner) land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
Herstellung von Rechtssicherheit und Erleichterung des Grundverkehrs
Reibungslose und zielsichere Abfrage der Exekutionsdaten
Rechtssicherheit bei einzelnen Verfahrensfragen (IO, AußStrG und RpflG)
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Erweiterung des Anwendungsbereichs des Anerbenrechts
Klarstellungen im Bereich der Grundbuch-Eintragungsgebühr
Präzisierungen zur Abfrage der Exekutionsdaten
Klarstellungen bzw. Beseitigung von Redaktionsfehlern im Außerstreitgesetz, Rechtspflegergesetz und in der Insolvenzordnung
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse." der Untergliederung 13 Justiz und Reformen im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Auswirkungen auf den Bundeshaushalt sind deswegen nicht zu erwarten, weil die Praxis zu einem großen Teil so vorgeht, wie es in Zukunft im Gerichtsgebührenrecht festgeschrieben wird. Weil ein weit überwiegender Anteil der Grundbuch-Eintragungsgebühr gemeinsam mit der Grunderwerbsteuer selbst berechnet wird, gehen die Parteien in der Regel auch von derselben Bemessungsgrundlage aus. Mehrfachvergebührungen von Pfandrechten vermeiden die Parteien in der Regel dadurch, dass sie das belastete Grundstück vor Übertragung des Eigentums an einem Teilstück teilen.
Ebenso wird die Abschaffung der Gebühr für die elektronische Einsicht in die Verfahrensautomation Justiz (VJ) keine Auswirkungen haben, weil mit 1. 7. 2019 eine technische Möglichkeit geschaffen werden soll, ohne den Umweg über Verrechnungs- oder Übermittlungsstellen in die VJ Einsicht zu nehmen. Selbst wenn die Gebühr, deren Aufkommen zudem in der Vergangenheit äußerst gering war, beibehalten werden würde, würde sie bedeutungslos bleiben, weil die Parteien den Weg der gebührenfreien Einsicht wählen würden.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Das Regelungsvorhaben fällt nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
keine
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