563 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (504 St 208/18m) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 15. Februar 2019, 504 St 208/18m, eingelangt am 21. Februar 2019, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 28. März 2019 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, J, dagegen: S, N) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. besteht, und einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. nicht zuzustimmen.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, 504 St 208/18m, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 283 Abs. 1 Z 2, Abs. 2 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. wird nicht zugestimmt.

Wien, 2019 03 28

                           Mag. Philipp Schrangl                                             Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann