565 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

Berichtigte Fassung vom 12.04.2019

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie

über die Regierungsvorlage (557 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird sowie

über den Gesetzesantrag der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen (496 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) geändert wird

Regierungsvorlage 557 der Beilagen

1. Hintergrund

Seit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes am 1. Juli 2012 können sich u.a. Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studenten und Pflegegeldbezieher von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teiles des Ökostromförderbeitrags befreien lassen, der jährlich 20 Euro übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12 % überschreitet. Nun soll es eine vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte geben. Diese sollen von dem Aufbringungsmechanismus und damit von den Kosten der Ökostromförderung erstmals vollständig befreit werden. Die Kosten von 20 Euro entfallen gänzlich. Diese Änderung ist eine spürbare Entlastung einkommensschwacher Haushalte und eine Maßnahme zur Bekämpfung von Energiearmut.

2. Kompetenzrechtliche Grundlagen:

Die im Ökostromgesetz 2012 geregelte Materie ist über weite Teile dem Kompetenztatbestand des Art. 12 Abs. 1 Z 5 B-VG (Elektrizitätswesen) zuzuordnen, so auch der Mechanismus der Aufbringung der Fördermittel über den Ökostromförderbeitrag und die Ökostrompauschale. Mit der in § 1 ÖSG 2012 enthaltenen Kompetenzdeckungsklausel wurde allerdings dem Bund die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung eingeräumt.

Gesetzesantrag der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen
496 der Beilagen

Der Bundesrat hat den gegenständlichen Gesetzesantrag, den die BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen, am 14. Februar 2019 – von einem Drittel der Mitglieder des Bundesrates unterstützt – eingebracht haben, am 14. Februar 2019 dem Nationalrat übermittelt.

 

Dieser Gesetzesantrag wurde wie folgt begründet:

Zu Z 1 und Z 3, Z 4, Z 5, Z 6 und Z 7 (Inhaltsverzeichnis und § 49 Abs. 1 bis Abs. 3):

Seit dem Inkrafttreten des Ökostromgesetzes am 1. Juli 2012 können sich Sozialhilfe- und Pensionsbezieher sowie Studenten und Pflegegeldbezieher, von der Bezahlung der Ökostrompauschale und des Teiles des Ökostromförderbeitrags befreien lassen, der jährlich 20 Euro übersteigt. Voraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen den geltenden Ausgleichszulagenrichtsatz nicht um mehr als 12 % überschreitet. Nun soll es eine vollständige Kostenbefreiung einkommensschwacher Haushalte geben. Diese sollen von dem Aufbringungsmechanismus und damit von den Kosten der Ökostromförderung erstmals vollständig befreit werden. Die Kosten von 20 Euro entfallen gänzlich. Diese Änderung trägt zur Entlastung einkommensschwacher Haushalte, im Sinne der Bekämpfung von Energiearmut, bei.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie hat den Gesetzesantrag der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen 496 der Beilagen in seiner Sitzung am 19. März 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Muna Duzdar die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Mag. Bruno Rossmann und Mag. Josef Lettenbichler. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 2. April 2019 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie die Regierungsvorlage 557 der Beilagen in Verhandlung genommen sowie die Verhandlungen zum Gesetzesantrag der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen 496 der Beilagen wieder aufgenommen. Als Berichterstatter zu 557 der Beilagen fungierte Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Muna Duzdar, Josef Schellhorn, Stephanie Cox, BA und MMMag. Dr. Axel Kassegger sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, J, dagegen: N) beschlossen.

Der Gesetzesantrag der BundesrätInnen Günther Novak, Kolleginnen und Kollegen 496 der Beilagen gilt als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (557 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 04 02

                     MMMag. Dr. Axel Kassegger                                                      Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann