571 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Kulturausschusses

über den Antrag 553/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines freien Museumssonntags

Die Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Dezember 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Kulturminister hat Anfang Dezember eine neue Bundesmuseencard vorgestellt. Die Kosten für diese Karte belaufen sich auf 59 Euro. Sie berechtigt zum jeweils einmaligen Eintritt in einem Jahr in die Bundesmuseen (jeweils Haupthaus) und ist nicht übertragbar.

Prinzipiell ist ein erweitertes Angebot zu begrüßen. Allerdings hat die Bundesmuseencard auch einige Nachteile. Sie schafft beispielsweise zwei Kategorien von Bundesmuseen, da sie jeweils nur für das Haupthaus gültig ist. Sie gilt in folgenden Museen somit nicht: Unteres Belvedere, Belvedere21, Schatzkammer, Wagenburg, Weltmuseum, Theatermuseum, Schloss Ambras, HdGÖ, Literatur-, Globen-, Papyrus- und Esperantomuseum. Gerade also jene Teile der Bundesmuseen, die teilweise weniger bekannt und frequentiert, sicher aber eine Entdeckung wert sind, sind in der Karte nicht enthalten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die Karte für die einheimische Bevölkerung interessant ist, da sie jeweils nur zu einem Eintritt berechtigt. Es ist unwahrscheinlich, dass die interessierte Bevölkerung Wiens und der umgebenden Bundesländer wirklich alle Haupthäuser der Bundesmuseen abklappern will – und das vor allem mehrmals in folgenden Jahren. Vielmehr scheint eine solche Karte vor allem für TouristInnen interessant, die sich in einem kurzen Zeitraum einen Überblick über alle Bundesmuseen verschaffen wollen. Diese Intention geht auch aus einem Statement von Christoph Thun-Hohenstein, Direktor des MAK, hervor. Er meinte, dass die neue Karte Touristen dazu bringen solle, ‚statt zwei bis drei künftig acht Museen‘ zu besuchen.

Was es jedoch eigentlich bräuchte, ist nicht ein weiteres touristisches Angebot, sondern bessere Möglichkeiten für ÖsterreicherInnen ihre Bundesmuseen, die mit ihrem Steuergeld finanziert werden, zu besuchen. Gerade jenen, die finanziell nicht so leistungsfähig sind, ist ein mehrmaliger Besuch im Jahr aufgrund der hohen Eintrittspreise kaum möglich. Kunst und Kultur sollen jedoch allen Menschen unabhängig von ihrer gesellschaftlichen Stellung zugänglich sein. Ein ‚Museumssonntag‘ mit gratis Eintritt könnte hierbei den Zugang zu den Bundesmuseen wesentlich verbessern und wäre unbürokratisch umsetzbar.

Internationale Beispiele zeigen wie wichtig adäquate Angebote sind. In Paris beispielsweise existiert bereits ein Museumssonntag, London ermöglicht überhaupt den freien Eintritt zu seinen staatlichen Museen. Aber auch internationale Beispiele von Jahreskarten zeigen, dass es in anderen Städten um das gleiche Geld wesentlich bessere Angebote gibt. So bieten die Staatlichen Museen zu Berlin bereits ab 25 Euro eine Jahreskarte an, die auch zum mehrmaligen Besuch berechtigt. In den Niederlanden erhält man um 59,90 Euro den Zugang zu 400 Museen landesweit und den wichtigsten in Amsterdam.“

 

Der Kulturausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 3. April 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ausschussobmann Abgeordneten Mag. Thomas Drozda die Abgeordneten Josef Schellhorn, Maria Großbauer, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl und Dr. Walter Rosenkranz sowie der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, N, J).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ricarda Berger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Kulturausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 04 03

                                 Ricarda Berger                                                             Mag. Thomas Drozda

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann