577 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (502 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird

Der Zugang zum patentanwaltlichen Beruf ist derzeit an eine universitäre Grundausbildung sowie an die Erlangung entsprechender Fähigkeiten im Rahmen von Praxiszeiten geknüpft. Die für die Ausübung der Tätigkeit als Patentanwalt notwendigen rechtswissenschaftlichen Kenntnisse konnten bisher im Rahmen der praktischen Tätigkeit erworben werden. Um österreichischen Patentanwälten künftig die Vertretung vor dem einheitlichen Patentgericht gemäß dem noch nicht in Kraft getretenen Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht zu ermöglichen, sollen die als Ausbildungserfordernis normierten universitären nunmehr um rechtswissenschaftliche Studien ergänzt und die erforderlichen Praxiszeiten entsprechend verkürzt werden. Weiters schlägt der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf die Einführung eines förmlichen Anmeldeverfahrens für die Patentanwaltsprüfung unter Einhebung von Gebühren bei Prüfungswiederholungen, eine Regelung des partiellen Zugangs zu einer vorübergehend grenzüberschreitenden patentanwaltlichen Berufstätigkeit sowie die Ermöglichung der Vergesellschaftung in Form einer Patentanwalts-GmbH & Co KG vor.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. April 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Erwin Angerer, die Abgeordneten Dr. Maria Theresia Niss, MBA, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, J, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (502 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 04 10

                                  Erwin Angerer                                                        Christian Hafenecker, MA

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann