579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend BMB - Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012 - Reihe Bund 2016/23 (III-11 d.B.)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramtes sowie des Bundesministeriums für Bildung

betreffend BMB - Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012

getroffen hat.

 

Der gegenständliche Bericht des Rechnungshofes war mit der Beilagen-Bezeichnung III-326 d.B. (XXV.GP) bereits Verhandlungsgegenstand der XXV. Gesetzgebungsperiode, wurde in dieser Gesetz­gebungsperiode jedoch nicht erledigt.

 

Gemäß Art. 28 Abs. 4 B-VG in Verbindung mit § 21 Abs. 1a GOG-NR sind Berichte des Rechnungs­hofes, die im Nationalrat der vorangegangenen Gesetzgebungsperiode eingebracht und nicht erledigt wurden, Gegenstände der Verhandlung des nächst gewählten Nationalrates und der Vorberatung seiner Ausschüsse.

Dieser Bericht wurde in der 6. Sitzung des Nationalrates der XXVI. Gesetzgebungsperiode am 21.12.2017 mit der Beilagen-Bezeichnung III-11 d.B. (XXVI.GP)  neuerlich dem Rechnungshof­aus­schuss zugewiesen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 2. Sitzung am 31. Jänner 2018 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 10. April 2019 behandelt.

 

17. Sitzung am 10. April 2019

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Johann Singer, Andreas Kollross und Wolfgang Knes sowie der Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Mag. Gernot Blümel, MBA, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Dr. Irmgard Griss.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegen­ständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend BMB - Meldeverpflichtung gemäß Parteiengesetz 2012 - Reihe Bund 2016/23 (III-11 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2019 04 10

                                  Hermann Gahr                                                                Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau