585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (560 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, die Exekutionsordnung, das Gerichtsgebührengesetz, die Insolvenzordnung, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Tiroler Höfegesetz und das Rechtspflegergesetz geändert werden (Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechts-Änderungsgesetz 2019 – ZZRÄG 2019)

Reine Forstwirtschaften fallen nicht in den Anwendungsbereich des Anerbenrechts; es droht daher eine Zerschlagung dieser Betriebe durch die Erbfolge. Die Anforderungen an einen Erbhof sind hoch und gefährden den Bestand land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.

Die Abfrage der Exekutionsdaten wird mit 1.1.2019 ermöglicht. Es ist durch vereinzelte Anpassungen die reibungslose Durchführung zu gewährleisten.

Zu den Bestimmungen über die Grundbuch-Eintragungsgebühr bestehen in der Vollzugspraxis Rechtsunsicherheiten. Das betrifft einerseits die Bewertung einer belasteten Liegenschaft, die jede Person vorzunehmen hat, die eine solche Liegenschaft überträgt oder übertragen bekommt. Andererseits betrifft es die Übertragung von Pfandrechten bei Liegenschaftsteilungen, von der jede Person betroffen ist, die eine belastete Liegenschaft teilt.

 

Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage werden insbesondere nachstehende Ziele verfolgt:

-              Sicherstellung des Erhalts (reiner) land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

-              Herstellung von Rechtssicherheit und Erleichterung des Grundverkehrs

-              Reibungslose und zielsichere Abfrage der Exekutionsdaten

-              Rechtssicherheit bei einzelnen Verfahrensfragen (IO, AußStrG und RpflG)

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. April 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger die Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Mag. Selma Yildirim und Andreas Kühberger sowie der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Dr. Josef Moser.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Dr. Peter Wittmann und Dr. Irmgard Griss eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung der Finanzierung einer Senkung der Gerichtsgebühren fand keine Mehrheit (dafür: S, N, J, dagegen: V, F).

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (560 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 04 11

                   Ing. Mag. Volker Reifenberger                                          Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau