586 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 463/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Haftung der Gebietskörperschaften und der sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts für in Vollziehung der Gesetze zugefügte Schäden (Amtshaftungsgesetz – AHG) geändert wird

 

Die Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. 11 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu den Garantien des Rechtsstaatsprinzips gehört die im Amtshaftungsgesetz (AHG) geregelte Haftung öffentlicher Rechtsträger für Schäden, die ihre Organe bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten rechtswidrig und schuldhaft verursachen.

Solcherart Geschädigten steht die Möglichkeit offen, sich bei dem Rechtsträger Ersatz zu verschaffen, für den das Organ gehandelt hat. Das gilt aber nur für in Geld messbare Schäden. (siehe Mayer/Kucsko-Stadlmayer/Stöger, Grundriss des österreichischen Bundesverfassungsrechts11 (2015) Rz 1291.)

Die Folge ist, dass Betroffene nicht die Unterlassung kreditschädigender Behauptungen (§ 1330 ABGB) erwirken können, wenn das Organ in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat. Der Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung 1 Ob 303/97h vom 14.10.1997 zu dieser Rechtsschutzlücke ausgeführt: "Eine in diesem Zusammenhang bei Unterlassungsansprüchen gegen den Rechtsträger oder das Organ bestehende allfällige Rechtsschutzlücke zum Nachteil des durch (..) hoheitlich erfolgte kreditschädigende Äußerungen Betroffenen entzieht sich einer Schließung durch die Rechtsprechungsorgane."

Um diese Lücke zu schließen, braucht es daher die vorgeschlagene Gesetzesänderung.“

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. April 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Dr. Irmgard Griss der Abgeordnete Mag. Klaus Fürlinger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 04 11

                            Mag. Klaus Fürlinger                                                  Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau