590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 680/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liberales Bürgergeld

Die Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 27. März 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das von der Bundesregierung vorgelegte Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist unzureichend und stellt ein weiteres Mal keine umfassende Reform des österreichischen Systems der Sozialhilfe dar, sondern lediglich eine Symptombekämpfungsmaßnahme.

Nach wie vor gibt es neun unterschiedliche Ausführungsgesetze in den Bundesländern, denen in wesentlichen Punkten viel Spielraum eingeräumt wird. So können Sie zum Beispiel festlegen, wie hoch der ‚Bonus‘ für Alleinerzieher_innen im jeweiligen Bundesland ist (§ 5 Abs 2 Z 4, Sozialhilfegrundsatzgesetz, 514 d.B., XXVI. GP), sie können einzelne Personengruppen temporär oder dauerhaft von einer Bezugsberechtigung der Sozialhilfe ausschließen (§ 4 Abs 3) oder ‚Leistungen zur Befriedigung des gesamten Wohnbedarfs anstelle von Geldleistungen in Form von Sachleistungen‘ zur Verfügung stellen (§ 5 Abs 5). 

Von einem österreichweit einheitlichen System der Sozialhilfe kann daher keine Rede sein, selbst wenn man sich dafür rühmt, zum ersten Mal ein Grundgesetz in diesem Bereich geschaffen zu haben. Auch eine Reform von Arbeitslosenversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe), wie im Regierungsprogramm angekündigt, ist bisher ausgeblieben. Eine solche wäre aber eine notwendige Voraussetzung für ein funktionierendes System der Sozialhilfe, das es Menschen ermöglicht, so selbstbestimmt und eigenständig wie möglich zu leben. 

Insbesondere eine Harmonisierung bzw. Zusammenführung der Notstandshilfe und Mindestsicherung/Sozialhilfe wird auch vom Rechnungshof (Reihe Bund 2014/9) als notwendig erachtet: 

Der RH verkannte nicht die systembedingt unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Ziele und die sich daraus ergebenden Leistungsunterschiede der Mindestsicherung und der Notstandshilfe. Dessen ungeachtet hielt er es für zweckmäßig, insbesondere im Falle längerer Bezugszeiträume eine Harmonisierung beider Systeme zu erwägen. Der RH empfahl daher auf eine Harmonisierung bzw. Überführung in ein einziges Versorgungssystem für jene Fälle, in denen längere Notstandshilfe- bzw. Mindestsicherungsbezugsdauern vorlagen, hinzuwirken.

Neben einer Zusammenführung der Notstandshilfe und der Mindestsicherung (wie auch im NEOS-Antrag 480/A(E) gefordert und näher erläutert), müssen vor allem auch jene von einem System der Sozialhilfe profitieren, die es schaffen, wieder auf eigenen Beinen zu stehen und Erwerbsarbeit aufnehmen. 

Dafür ist es notwendig, Zuverdienstgrenzen so zu gestalten, dass sie auch wirklich Anreize bieten, mehr zu arbeiten: Wer Erwerbsleistung bringt, muss von Anfang an über mehr Einkommen verfügen, als jemand, der nicht erwerbstätig ist. Ein Alles-oder-Nichts Ansatz, bei dem es sich nicht rentiert Erwerbsarbeit aufzunehmen, weil das Einkommen durch den Wegfall anderer Leistungen am Schluss niedriger ist als bei vollem Bezug von Sozialhilfeleistungen ohne jegliche Erwerbstätigkeit, ist nicht zielführend. Anstelle eines starren ‚Arbeits- und Qualifizierungsbonus‘ von unveränderlichen 35%, wie im aktuell verhandelten Vorschlag (514 d.B., XXVI. GP) vorgesehen, sollen also höhere und flexiblere Zuverdienstgrenzen für Bürgergeld-Bezieher_innen möglich gemacht werden. Vom erwirtschafteten Zuverdienst soll anfangs mehr übrig bleiben. Die Grenzen sollen im Laufe eines Jahres kontinuierlich sinken, wodurch es attraktiver und leichter wird, durch eigens erwirtschaftetes Einkommen wieder aus staatlicher Abhängigkeit zu gelangen. 

Das liberale Bürgergeld ist damit einfach, fair und chancenorientiert. Es bietet überdies neben flexiblen Zuverdienstgrenzen und einer lang überfälligen Abschaffung von Doppelstrukturen wesentliche organisatorische Erleichterungen, weil es ein österreichweit einheitliches System gibt. Eine einzige Stelle soll für Antragstellung, Überprüfung und Abwicklung aller Fälle verantwortlich sein. Dadurch wird auch ein wesentlicher Beitrag geleistet, um das österreichische Bürokratie-Dickicht zu lichten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 15. April 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Loacker die Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Werner Neubauer, BA und August Wöginger.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Werner Neubauer, BA gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 04 15

                           Werner Neubauer, BA                                                           Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann