Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
Bundeskanzleramt |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2019 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2019 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Die Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich der Produktion von Inhalten, und die steigende Anzahl an förderwürdigen Anbietern führen zu einer sich auf die einzelnen Anbieter auswirkenden Verknappung der seit dem Jahr 2013 nicht mehr valorisierten Mittel des Rundfunkförderungsfonds.
Ziel
Aufrechterhaltung und Ausbau eines vielfältigen Programm- und Sendungsangebotes im TV und im Radio
Inhalt
Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahme(n):
Erhöhung des Fördervolumens im Bereich des privaten (kommerziellen) Rundfunks um ein Drittel
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Die für die Erhöhung verwendeten Mittel stammen so wie die bisher im KOG vorgesehenen Fördermittel aus den dem Bundeshaushalt aus der Rundfunkgebühr nach § 3 Abs. 1 RGG (für Radioempfangsgeräte: EUR 0,36; für Fernsehempfangsgeräte EUR 1,16 monatlich) zufließenden Mitteln.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für die Länder oder für die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehene Erhöhung fällt in den Anwendungsbereich des Rechts der EU in Form des Beihilfenrechts.
Im Lichte beihilfenrechtlicher Überlegungen sind insbesondere die Vorgaben der AGVO („Gruppenfreistellungsverordnung“ der EK) zu beachten. Die quantitativ bedeutende Erhöhung bedarf einer Abstimmung mit der Europäischen Kommission (Anmeldung als neue Beihilfe), wobei davon ausgegangen wird, dass die Förderung weiterhin grundsätzlich zulässig und beihilfenrechtlich unproblematisch ist.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen (in Tsd)
Projekt – Transferaufwand
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
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Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
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Bund |
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bisher insgesamt 15.000,00 |
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+5.000,00 auf 20.000,00 |
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+5.000,00 auf 20.000,00 |
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+5.000,00 auf 20.000,00 |
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5.000,00 auf 20.000,00 |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt.