Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Weitere Gewährleistung einer hochqualitativen Betreuung von Asylwerbenden bei gleichzeitiger Kostensenkung

-       Gewährleistung von objektiver Rechtsberatung

-       Weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle Rückkehrberatung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH

-       Einführung einer bedarfsgerechten Unternehmens- und Organisationsstruktur sowie effizienter Geschäftsprozesse

-       Schaffung von geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und Qualitätsstandards für Rechtsberater unter Gewährleistung von deren Unabhängigkeit

-       Optimierung der Betreuungs- und Rechtsberatungsstruktur auf Basis der politisch vereinbarten Rahmenvorgaben

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Der Nettofinanzierungsbetrag des Bundes setzt sich aus einer Transferzahlung ab dem 2. Halbjahr 2019 und einer Förderung aus dem Europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds ab 2020 zusammen.

Die von der Bundesagentur durch die Bereitstellung von Rechtsberatern und Dolmetschern im Asylverfahren erzielten "Erträge" werden ebenfalls vom Bund, nämlich dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und dem Bundesverwaltungsgericht, getragen.

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Nettofinanzierung Bund

‑4.118

‑6.036

12.504

15.206

15.407

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Inneres

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2019

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Vollzug Asylwesen weiter optimieren (siehe Detailbudgets 18.01.01.00 Grundversorgung/Migration und 18.01.02.00 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl)" für das Wirkungsziel "Gleichstellungsziel

Sicherstellung eines geordneten, rechtsstaatlichen Vollzugs und eines qualitativ hochwertigen Managements in den Bereichen Asyl und Fremdenwesen, um auch insbesondere für vulnerable Personengruppen aus Krisengebieten wie Frauen und Minderjährige entsprechenden Schutz gewährleisteten zu können." der Untergliederung 18 Asyl/Migration im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Seit dem Jahr 2003 werden die Aufgaben des Bundes im Bereich der Grundversorgung und Betreuung von Asylwerbern im Auftrag des Bundesministeriums für Inneres durch gewinnorientierte Unternehmen wahrgenommen. Diese Abhängigkeit führte in der Vergangenheit, vor allem bei einem Wechsel der Eigentumsverhältnisse des Auftragnehmers, zu Gewinnmargen bzw. vertragsabhängig bei niedrigen Belagsständen zu Liquiditätsproblemen. Im Jahr 2018 betrugen die durchschnittlichen Gesamtkosten/Tag in der Bundesbetreuung 183 EUR pro betreuter Person und sollen jedenfalls gesenkt werden. Durchschnittlich waren 2018 1.166 Personen in Bundesbetreuung zu versorgen.

Die Rechtsberatung von Asylwerbern und Fremden wird derzeit durch unterschiedliche NGOs wahrgenommen. Dies ist mit einem hohen Koordinierungsaufwand und unterschiedlichen Qualitätsstandards verbunden. 2018 waren rund 81.000 Rechtsberatungen im Zulassungsverfahren, in erster und vor allem in zweiter Instanz erforderlich.

In dem von der Bundesregierung im Jahr 2017 beschlossenen Regierungsprogramm 2017-2022 ("Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017-2022") wurde die Schaffung einer im ausschließlichen Eigentum des Bundes stehenden Bundesagentur zur Erfüllung bestimmter Aufgaben des Bundes im Bereich der Grundversorgung und Betreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden sowie zur Bereitstellung von Rechts- und Rückkehrberatungsleistungen sowie Übersetzungs- und Dolmetschleistungen für Asylwerber und sonstige Fremde festgelegt. Vor diesem Hintergrund wird mit dem vorliegenden Gesetz die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden: Bundesagentur) geschaffen.

Diese dem Gemeinnützigkeitsrecht unterliegende mildtätige Gesellschaft soll im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts neben ausgegliederten Verwaltungsaufgaben auch jene Aufgaben wahrnehmen, die bisher von externen Leistungserbringern für das Bundesministerium für Inneres erbracht wurden. Konkret sollen von der Bundesagentur künftig folgende Leistungen bereitgestellt werden: die Durchführung der Grundversorgung gemäß Art. 6 und 7 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG), soweit diese dem Bund obliegt, die Durchführung der Rechtsberatung gemäß §§ 49 bis 52 BFA-VG, die Durchführung der Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe gemäß § 52a BFA-VG, die Zurverfügungstellung von Menschenrechtsbeobachtern zum Zweck der systematischen Überwachung von Abschiebungen gemäß § 46 Abs. 6 FPG sowie die Zurverfügungstellung von Dolmetschern und Übersetzern im Rahmen von bestimmten asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren.

 

Im Jahr 2018 liegt die Anzahl der freiwilligen Ausreisen bei rund 5.600 Personen. Diese Anzahl entspricht 45% der gesamten Außerlandesbringungen. Diesen Anteil gilt es durch hochqualitative Rückkehrberatung zu steigern, um Kosten zu sparen und eine nachhaltige Verankerung der Menschen im Herkunftsland vorzubereiten.

Durch die Bündelung der vorgenannten Leistungen in einer im Eigentum des Bundes stehenden Bundesagentur soll der Abhängigkeit gegenüber den externen Leistungserbringern begegnet werden, Einsparungen vor allem im Bereich der Grundversorgung und eine Optimierung der Leistungserbringung und Kosteneffizienz erzielt und eine Qualitätssicherung erreicht werden.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Ohne Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH kann die derzeit bestehende Abhängigkeit von externen Dienstleistern nicht beseitigt werden.

 

Die Ziele des Regierungsprogramms können nicht umgesetzt werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2024

Evaluierungsunterlagen und -methode: Ein wesentlicher Aspekt im Zuge der Einrichtung einer Bundesagentur ist die Entwicklung einer betriebswirtschaftlichen Unternehmenssteuerung und eines betriebswirtschaftlichen Rechnungswesens. Die für die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH maßgeblichen konkreten Ziele, Indikatoren, Meilensteine und Kennzahlen sind Teil dieses internen Organisations- und Unternehmensentwicklungsprozesses. Derzeit können im Folgenden nur allgemeine Angaben zum erwarteten Zielzustand zur Verfügung gestellt werden.

 

Ziele

 

Ziel 1: Weitere Gewährleistung einer hochqualitativen Betreuung von Asylwerbenden bei gleichzeitiger Kostensenkung

 

Beschreibung des Ziels:

Die Kosten in der Bundesbetreuung sind in den letzten Jahren im Verhältnis zu den zu betreuenden Personen laufend gestiegen. Eine Optimierung der Fixkosten war im Rahmen der rechtsgültigen Verträge kaum möglich.

Ziel ist die Senkung von Administrationskosten bei gleicher Leistung an den Grundversorgten.

Mit Schaffung einer GmbH soll die interne Ressourcensteuerung nun soweit flexibilisiert werden, dass Administrationskosten gesenkt, Personal vor allem im Overheadbereich reduziert und Gesamtkosten optimiert werden können.

Nicht gespart wird bei der Leistung, die beim Asylwerber ankommt. Hier kann eine hochqualitative Betreuung sichergestellt werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Derzeit betragen die durchschnittlichen Gesamtkosten/Tag in der Bundesbetreuung 183 EUR pro betreuter Person.

Die durchschnittlichen Gesamtkosten/Tag in der Bundesbetreuung sollen jedenfalls gesenkt werden.

 

Ziel 2: Gewährleistung von objektiver Rechtsberatung

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Bundesagentur kann gewährleistet werden, dass die faire, realistische und objektive Rechtsberatung als Beitrag zur öffentlichen Aufgabe der effektiven und raschen rechtsstaatlichen Verfahrensführung wiederhergestellt wird.

Im Mittelpunkt der im Rahmen der Bundesagentur geplanten hochqualitativen, unabhängigen sowie unparteiischen Rechtsberatung steht die neutrale Darlegung und Aufklärung über die Erfolgsaussichten im potentiellen Beschwerdeverfahren. Dadurch können Beschwerdeverfahren mit einer sehr geringen Erfolgsaussicht hintangehalten werden; dies steht im Einklang mit dem bestehenden Unionsrecht.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Ein einheitliches Ausbildungs- und Qualitätsmanagementprogramm ist nicht existent.

Ein einheitliches Ausbildungs-und Qualitätsmanagementprogramm für Rechtsberater ist etabliert.

 

Ziel 3: Weitere Forcierung von freiwilliger Rückkehr durch qualitätsvolle Rückkehrberatung

 

Beschreibung des Ziels:

Auch im Bereich der Rückkehr kann durch die Bundesagentur eine umfassende und professionalisierte Beratung zur Verfügung gestellt werden. Der freiwilligen Rückkehr wird als kostengünstiger und würdevoller Alternative zur zwangsweisen Außerlandesbringung – auch in Umsetzung entsprechender EU-Vorgaben – immer der Vorrang eingeräumt, weshalb eine Steigerung der Anzahl an freiwilligen Rückkehrern angestrebt wird. Dies kann ausschließlich durch die flächendeckende, flexible und einheitliche Ausübung einer qualitätsvollen Rückkehrberatung – wie durch die Bundesagentur vorgesehen – erreicht werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Jahr 2018 liegt die Anzahl der freiwilligen Ausreisen bei 45% der gesamten Außerlandesbringungen.

Im Jahr 2024 liegt der Anteil der freiwilligen Rückkehrer jedenfalls höher.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH

Beschreibung der Maßnahme:

Schaffung eines Gesetzes zur Errichtung einer Bundesagentur für Betreuungs -und Unterstützungsleistungen GmbH inkl. Erläuterungen und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung

 

Umsetzung von Ziel 1, 2, 3

 

Maßnahme 2: Einführung einer bedarfsgerechten Unternehmens- und Organisationsstruktur sowie effizienter Geschäftsprozesse

Beschreibung der Maßnahme:

Mit der Bundesagentur werden Organisationsstrukturen eingeführt, die zur Wahrnehmung der gesetzlich definierten Aufgaben notwendig sind und die eine ausgewogene effiziente Steuerung ermöglichen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 3: Schaffung von geeigneten Qualifizierungsmaßnahmen und Qualitätsstandards für Rechtsberater unter Gewährleistung von deren Unabhängigkeit

Beschreibung der Maßnahme:

Ausbildungsprogramme und Qualitätsstandards für Rechtsberater werden entwickelt. Diese Ausbildungsprogramme dienen nicht nur der Vermittlung der aktuellen Rechtslage, sondern zielen auch darauf ab, die Rechtsberater auf die Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß §13 des BBU-Errichtungsgesetzes vorzubereiten bzw. sie dabei zu unterstützen.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 4: Optimierung der Betreuungs- und Rechtsberatungsstruktur auf Basis der politisch vereinbarten Rahmenvorgaben

Beschreibung der Maßnahme:

Basierend auf den strategisch-strukturellen Vorgaben sind Betreuungsstruktur und Rechtsberatungsstruktur, aber auch Rückkehrberatung und Dolmetscheranzahl sowie deren Sprachauswahl so zu gestalten und anzupassen, dass der Aufwand für diese Aufgaben vollständig durch den durch den Leistungsempfänger zu begleichenden Kostenersatz gedeckt werden kann.

 

Umsetzung von Ziel 1, 3

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das fünfte Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Erträge

182

3.122

4.954

5.370

5.528

Personalaufwand

0

‑3.240

‑5.350

‑5.460

‑5.720

Betrieblicher Sachaufwand

0

‑22.902

‑57.300

‑59.876

‑60.959

Transferaufwand

4.300

35.300

55.100

55.500

56.800

Aufwendungen gesamt

4.300

9.158

‑7.550

‑9.836

‑9.879

Nettoergebnis

‑4.118

‑6.036

12.504

15.206

15.407

 

Die Finanzierung der Bundesagentur erfolgt je nach Leistungsbereich:

1. Grundversorgung/Betreuung: Transfer; quartalsweise vorschüssig, Abrechnung nach Jahresende anhand der tatsächlichen Anzahl der zu Betreuenden

2. Rechtsberatung: kostendeckende Verrechnung nach Anzahl der Rechtsberatungen

3. Rückkehrberatung und Menschenrechtsbeobachter: Finanzierung durch Transfer und Fördermittel (AMIF)

4. Dolmetscher: kostendeckende Verrechnung (je nach Umfang des Bedarfs nach Stundensätzen bzw. nach VBÄ)

Der Budgetbedarf der Bundesagentur orientiert sich an der Inbetriebnahme der einzelnen Leistungsbereiche.

Erlöse der Bundesagentur aus den Leistungsbereichen Dolmetscher und Rechtsberatung tragen 14-15 Mio EUR ab 2021 zur Bedarfsdeckung bei (rund 20% des Budgetbedarfs).

 

Diese Erlöse der Bundesagentur werden aus dem Sachaufwand der UG18 (DB BFA) und UG13 bedeckt.

Rund 3 Mio EUR aus AMIF-Förderungen für den Rechts- und Rückkehrberatungsbereich können in Anspruch genommen werden.

Der verbleibende Finanzierungsbedarf wird durch Transfers aus der UG18, Detailbudget GVS bedeckt.

Für aus dem BMI in Anspruch genommene Leistungen fließen an die UG18 Mittel in der Höhe von rund 5 Mio EUR zurück.

 

Kostenkomponenten:

1. Einmalkosten im Zuge der Errichtung der BBU (2019 und 2020) iHv 10,9 Mio EUR :

Die Einmalkosten umfassen Stammkapital iHv 1 Mio EUR; Personal-und sonstige Rückstellungen iHv 2,8 Mio EUR, Investitionskosten iHv 4,9Mio EUR sind erforderlich für Aufbau und Integration von EDV-Systemen, Aufbau von Rechnungswesen- und Organisationssystemen und div. anderen EDV.Lösungen für Beratung und Kosten (Projektfinanzierung für Rechnungswesensysteme etc). Anlagen und Vorräte für den Betreuungsbetrieb und aus der Übernahme der Rechtsberatung werden voraussichtlich iHv 3,25 Mio EUR übernommen.

2. Personalkosten: 2019 fallen durch den Start der BBU und Zuteilung eines Einrichtungsteams (1 Geschäftsführer, 19 Mitarbeiter) Personalkosten iHv 0,8 Mio EUR an. Für Beamte aus diesem Kreis ist eine Rückverrechnung über ein eigenes Detailbudget vorzusehen.

2020 wird neben dem internen Supportbereichen mit 43 VBÄ mit 1.7.2020 der Bereich Bundesbetreuung mit 385 VBÄ seinen Betrieb aufnehmen. 312 Mitarbeiter sind voraussichtlich von ORS zu übernehmen und nach AVRAG zumindest 1 Jahr unverändert weiter zu beschäftigen. Im Jahr 2020 fallen für interne Supportbereiche und Betreuung Personalkosten iHv 13 Mio EUR an, 2021: 22,5 Mio EUR, 2022: 22,3 Mio EUR, 2023: 22,9 Mio EUR.

Ab zweitem Halbjahr 2021 wird der Mitarbeiterstand im Betreuungsbereich um bis zu 61 VBÄ reduziert.

Mit 2021 startet der Bereich Rechts- und Rückkehrberatung/Menschenrechtsbeobachter mit 184 Mitarbeitern sowie der Bereich Dolmetscher (Pilotbetrieb im 1. Halbjahr 2021) mit 5 Mitarbeitern, Aufstockung im 2. Halbjahr auf 15 Mitarbeiter. An Personalaufwand fällt für Rechts- und Rückkehrberatung, Menschenrechtsbeobachter 2021 12,7 Mio EUR an. Im Bereich Dolmetscher fallen 2021 0,8 Mio EUR an Personalkosten an, die 2022 durch ganzjährige Beschäftigung von 15 Dolmetschern auf 1,2 Mio EUR steigen.

Für die Berechnung des Personalaufwands im Betreuungsbereich wurde für die AVRAG-Periode der Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich heran gezogen. Für Berechnungen nach diesem Zeitraum wurde ein Durchschnittswert aus Gehaltsgesetz, VBG und dem Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich herangezogen (jeweils Stand 2018; jährliche Valorisierung: 3%).

 

3. Sachaufwand: umfasst die Kosten für 1.200 Bundesbetreute. Ab dem Vollbetrieb aller Leistungsbereiche (2021) fallen jährlich rund 11% der Gesamtkosten und 13% der Sachkosten für Supportleistungen (4,2 Mio EUR), 76% der Sachkosten für Bundesbetreuung (24,6 Mio EUR); 11% für Rechts-und Rückkehrberatungsleistungen (3,6 Mio EUR) und 0,1 Mio EUR für Dolmetscherleistungen (0,3%) an. Gebäudekosten umfassen nur die in Betrieb befindlichen 11 Standorte und 3 Depotstandorte. Sämtliche darüber hinausgehende Vorhaltekapazitäten sowie Containerbestände bleiben weiterhin dem Bundesministerium für Inneres vorbehalten.

 

Die Transferzahlung (zur Bedeckung der Grundversorgung sowie der Rückkehrberatung abz. AMIF-Förderung) setzt sich folgendermaßen zusammen (in Mio EUR).

 

Kosten für Personal (ASVG) beziehen sich auf das von ORS übernommene Personal, Kosten für BMI-Personal das übergeführte Personal im Bereich der Betreuung. Anteilige Kosten für den Personal- und Ressourceneinsatz in zentralen Leistungs-und Supportbereichen finden sich in der Umlage Overheadkosten.

Sachkosten fallen an für die Versorgung der Bundesbetreuten, für Mieten und Gebäudekosten, für sonstigen Sachaufwand im Betreuungsbereich.

 

Verringert sich die Anzahl der Bundesbetreuten auf 1.000 Personen, so verringert sich der variable Sachaufwand um 2,1 Mio EUR/Jahr.

 

Erlöse der Bundesagentur ergeben sich aus Sachausgaben des Bundes für Rechtsberatung und Dolmetschleistungen. Diese sind kostendeckend zu gestalten.

Rund 80% der Erlöse der Bundesagentur werden aus Sachausgaben des BVwG bedeckt.

 

Förderungen: Die aus AMIF in Anspruch genommenen EU-Gelder für Rechts- und Rückkehrberatung werden ab 2021 an die Bundesagentur übergeleitet. Die erforderliche nationale AMIF-Kofinanzierung wird dann aus dem Bundesagentur- Budget bedeckt. Von den vorgesehenen 3 Mio EUR aus AMIF sind derzeit 2,7 Mio EUR für Rückkehrberatung vorgesehen, 0,3 Mio EUR für Rechtsberatung. Das AMIF-Budget wird für die Periode 2020-2023 neu verhandelt.

 

Rückflüsse an das Bundesbudget ergeben sich aus im BMI in Anspruch genommenen Leistungen (IKT-Supportleistungen und Lizenzen, Serverinfrastruktur, Fuhrparkleistungen (jährlich (2021) rund 1,4 Mio EUR) sowie Rückverrechnungen für Bundesbeamte (jährlich 3,4 Mio EUR).

Das diesbezügliche Detailbudget für Abbildung des "Amtes der BBU" ist noch nicht verfügbar und kann daher hier nicht gesondert dargestellt werden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.

 

Für eine mildtätige gemeinnützige Körperschaft fällt keine Körperschaftssteuer an. Eine Umsatzsteuerpflicht besteht nur für die Leistungsbereiche, die dem Wettbewerb unterliegen. Diese betrifft somit lediglich den Bereich Dolmetscher.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2019

2020

2021

2022

2023

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

4.300

35.300

68.557

69.935

71.786

Einsparungen/reduzierte Auszahlungen

 

26.142

76.107

79.771

81.665

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2019

2020

2021

2022

2023

gem. BFRG/BFG

18.01.01 Grundversorgung und Migration

 

4.300

35.300

55.100

55.500

56.800

gem. BFRG/BFG

18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

 

 

0

2.270

2.825

2.896

gem. BFRG/BFG

13.02.07 Bundesverwaltungsgericht

 

 

0

11.187

11.610

12.090

 

Erläuterung der Bedeckung

Die budgetäre Bedeckung der Bundesagentur erfolgt überwiegend durch Transferzahlungen aus den Mitteln des Detailbudgets Grundversorgung und Migration. Teil dieser Transferzahlungen sind Förderungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den jeweiligen zuzuordnenden Aufgabenbereich.

Die Zurverfügungstellung erfolgt quartalsweise vorschüssig.

Darüber hinaus erfolgt die Bedeckung des Finanzierungsbedarfs der Bundesagentur durch Entgeltleistung für Rechtsberatung und Dolmetscherwesen durch deren Inanspruchnahme (durch Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rechtsberatung durch Bundesverwaltungsgericht) (insgesamt rund 20-22% der erforderlichen Finanzierung).

 

Im Vergleich zu den derzeitigen Aufwendungen für Grundversorgung kann nach einem Mehraufwand in den Jahren 2019 und 2020 von einer Einsparung in Höhe von bis zu 9 (2022) Mio EUR ausgabenseitig ohne Berücksichtigung der Rückflüsse, von Einsparungen bis zu -13 Mio. EUR (2022) (inkl. Berücksichtigung der Rückflüsse aus Personal und für interne Leistungen) ausgegangen werden.

Im Bereich Rechtsberatung können ab 2021 jährlich rund 3 Mio EUR, überwiegend für das BVwG, eingespart werden.

Ein geringfügiger Mehraufwand entsteht im Bereich der Rückkehrberatung (0,4-1,0 Mio EUR jährlich), dem gegenüber stehen jedoch erwartete höhere Anzahlen an freiwilligen Rückkehren.

 

Die hier ausgewiesenen Einsparungen verstehen sich brutto, dh ohne Einbeziehung der Erträge, die wieder ins Bundesbudget zurück fließen.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

 

 

‑3.240,00

 

‑5.350,00

 

‑5.460,00

 

‑5.720,00

 

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Anzahl

Aufw. €

Einsparung Personal GVS

Bund

 

 

1

‑3.240.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Bund

 

 

 

 

1

‑5.350.000,00

 

 

 

 

 

Bund

 

 

 

 

 

 

1

‑5.460.000,00

 

 

 

Bund

 

 

 

 

 

 

 

 

1

‑5.720.000,00

 

Einsparungen ergeben sich aus dem Personalaufwand des Detailbudgets DB 18010100 durch Personalüberführung an die Bundesagentur (in der Planung: 19 VBÄ mit Einrichtung der Bundesagentur, weitere 16 VBÄ mit Anfang 2020 sowie weitere 73 VBÄ mit 1.7. 2020 für die Einrichtung der Betreuung). Das Einsparungsvolumen wurde anhand eines Durchschnittswerts der Qualifikationen unter Berücksichtigung des derzeitigen valorisierten Personalaufwands im Detailbudget 18010100 ermittelt, da das genaue Mengen- und Qualifikationsgerüst erst in einem weiteren Planungsstadium festgelegt wird. Im Bereich der Zentralen Dienste und Leitungsfunktionen (35 VBÄ ab 2020 ) liegt dieser durchschnittliche Jahresbezug (brutto, ohne Dienstgeberbeiträge) mit rund 35.770 EUR höher als im Bereich der Betreuung (73 VBÄ mit rund 30.900 EUR), wobei in letzterem der Anteil an Mehrdienstleistungen durch 24/7 Dienste tendenziell höher ist.

Beamte aus diesem Personenkreis werden weiterhin durch den Bund besoldet und von der Bundesagentur refundiert. Zur Abwicklung ist ein eigenes Detailbudget "Amt der Bundesagentur" einzurichten.

 

Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wird mit 15% des Personalaufwands angesetzt.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

 

‑486.000,00

‑802.500,00

‑819.000,00

‑858.000,00

 

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

2019

2020

2021

2022

2023

Einsparung Personal GVS

Bund

 

 

15,00 %

15,00 %

15,00 %

15,00 %

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

 

‑22.416.000,00

‑56.497.000,00

‑59.057.000,00

‑60.101.000,00

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Einsparungen Betreuung GVS

Bund

 

 

1

‑20.494.000,00

1

‑46.514.000,00

1

‑48.943.000,00

1

‑49.886.000,00

Einsparungen Betreuung Infrastruktur

Bund

 

 

1

‑1.922.000,00

1

‑4.260.000,00

1

‑4.388.000,00

1

‑4.520.000,00

Rechtsberater BVwG

Bund

 

 

 

 

1

11.187.000,00

1

11.610.000,00

1

12.090.000,00

Rechtsberater BFA

Bund

 

 

 

 

1

1.240.000,00

1

1.280.000,00

1

1.310.000,00

Dolmetscher BFA

Bund

 

 

 

 

1

1.030.000,00

1

1.545.000,00

1

1.586.000,00

Einsparungen Rechtsberater BFA

Bund

 

 

 

 

1

‑1.245.000,00

1

‑1.283.000,00

1

‑1.321.000,00

Einsparungen Rechtsberater BVwG

Bund

 

 

 

 

1

‑14.272.000,00

1

‑14.700.000,00

1

‑15.141.000,00

Einsparungen Rückkehrberater GVS

Bund

 

 

 

 

1

‑2.633.000,00

1

‑2.633.000,00

1

‑2.633.000,00

Einsparungen Dolmetscher BFA

Bund

 

 

 

 

1

‑1.030.000,00

1

‑1.545.000,00

1

‑1.586.000,00

 

Betrieblicher Sachaufwand fällt durch Entgeltleistung an die Bundesagentur aus dem BMI und BVwG für Rechtsberatung und Dolmetschleistungen an.

Eingespart werden im Aufgabenbereich Betreuung die an ORS dafür geleisteten Entgelte (Detailbudget 18010100), Mieten und Betriebskosten sowie sonstige Aufwände zur Instandhaltung von in Betrieb befindlichen Betreuungseinrichtungen (BIG-Standorte darunter werden im Detailbudget 18010300 verrechnet) werden an die Bundesagentur übertragen und sind Teil der Transferzahlungen.

Der Aufgabenbereich Rechtsberatung/Rückkehrberatung/Menschenrechtsbeobachter startet mit 1.1.2021 mit 184 Mitarbeitern. Ein überwiegender Teil dieser Mitarbeiter kommt voraussichtlich aus dem VMÖ, weitere aus ARGE Rechtsberatung/Diakonie, Neuaufnahmen sind wahrscheinlich. Insgesamt sind für Rechtsberatung 110 Mitarbeiter, für Rückkehrberatung 70 Mitarbeiter und 4 weitere Mitarbeiter für Koordinierung vorgesehen. Kalkulationsgrundlage für die Rechtsberatung sind rund 85.000 erforderliche Rechtsberatungen (-15% des derzeitigen Volumens BFA, +10% des derzeitigen Volumens BVwG) und rund 6.600 hinsichtlich Rechtsberatung zu begleitende Gerichtstermine. Rund 82% der Rechtsberatungsleistungen werden für Verfahren in der 2. Instanz in Anspruch genommen.

Dolmetscher werden überwiegend im Bereich des Asylverfahrens in Anspruch genommen.

Die Kalkulation der Entgelte erfolgt kostendeckend.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

4.300.000,00

35.300.000,00

55.100.000,00

55.500.000,00

56.800.000,00

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Transferaufwand Betreuung, Rückkehrberatung, Menschenrechtsbeobachter

Bund

1

4.300.000,00

1

35.300.000,00

1

52.100.000,00

1

52.500.000,00

1

53.800.000,00

Transferaufwand Förderungen

Bund

 

 

 

 

1

3.000.000,00

1

3.000.000,00

1

3.000.000,00

 

Der Transferaufwand orientiert sich an den finanziellen Erfordernissen, mit denen der Regelbetrieb in den Bereichen Grundversorgung/Betreuung, Rückkehrberatung sowie dem Einsatz von Menschenrechtsbeobachtern finanziert wird, und umfasst Einmalzahlungen, Personal- und Sachaufwand. Die detaillierte Darstellung findet sich im Abschnitt "Beschreibung der Kostenkomponenten" (Seite 7).

Kalkulationsgrundlage sind 1200 zu betreuende Personen in Grundversorgung. Gebäudekosten umfassen nur die in Betrieb befindlichen 11 Standorte und 3 Depotstandorte. Sämtliche darüber hinausgehende Vorhaltekapazitäten sowie Containerbestände bleiben weiterhin dem Bundesministerium für Inneres vorbehalten.

Verringert sich die Anzahl der Bundesbetreuten auf 1000 Personen, so verringert sich der variable Sachaufwand um 2,1 Mio EUR/Jahr.

 

Zur Finanzierung der Rechts- und Rückkehrberatung tragen AMIF-Mittel bei. Diese betragen derzeit für die Periode 2017-2019 durchschnittlich 3 Mio EUR/Jahr. AMIF wird derzeit für die Periode 2020-2023 neu verhandelt.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2019

2020

2021

2022

2023

Bund

182.000,00

3.122.000,00

4.954.000,00

5.370.000,00

5.528.000,00

 

 

 

2019

2020

2021

2022

2023

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Personalrückzahlungen für Beamte

Bund

1

182.000,00

1

2.081.000,00

1

3.418.000,00

1

3.788.000,00

1

3.901.000,00

Interne Leistungen

Bund

 

 

1

1.041.000,00

1

1.427.000,00

1

1.469.000,00

1

1.511.000,00

Mietrückersätze für Rechtsberatungseinrichtungen

Bund

 

 

 

 

1

109.000,00

1

113.000,00

1

116.000,00

 

Rückflüsse an das Bundesbudget ergeben sich aus im BMI in Anspruch genommenen Leistungen (IKT-Supportleistungen und Lizenzen, Serverinfrastruktur, Fuhrparkleistungen; Start ab Mitte 2020 in personalabhängig geringerer Höhe; Anstieg bei vollem Personalstand auf jährlich (2021) rund 1,4 Mio EUR) sowie Rückverrechnungen für Bundesbeamte (jährlich 3,4 Mio EUR).

Diese Personalkosten basieren auf Durchschnittswerten für zur Dienstleistung an die Bundesagentur übergebenes beamtetes Personal aufgrund des derzeitigen valorisierten Personalaufwands – das genaue Mengen -und Qualifikationsgerüst wird in einem weiteren Planungsstadium festzulegen sein.

Das diesbezügliche Detailbudget für Abbildung des "Amtes der BBU" ist noch nicht verfügbar und kann daher hier nicht gesondert dargestellt werden.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt (in Mio. €)

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 27753066).