Vorblatt
Ziel(e)
- Stärkung evidenzbasierter Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich
- Ressourceneffizienz in der Bildungsverwaltung
Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, die bereits bestehende Infrastruktur für wissenschaftsbasierte Qualitätssicherung noch enger in den Bereich der Schulverwaltung einzubinden und mit wirkungsorientierten Steuerungsstrukturen zu versehen, um dadurch die Wirksamkeit der Instrumente evidenzbasierter Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen weiter zu stärken. Dies soll im Wesentlichen durch die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verwirklicht werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Eingliederung des BIFIE in das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS)
Zur bestmöglichen Nutzung bildungswissenschaftlicher Dienstleistungen durch die Schulverwaltung im Kontext des Systems der Qualitätssicherung wird das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschaffen und werden die wissenschaftlichen und personellen Ressourcen sowie die Kompetenzen des BIFIE auf dieses übertragen. Durch den Gesetzesentwurf soll sichergestellt werden, dass die Schulverwaltung im Rahmen der Bildungsforschung weiterhin über bereits vorhandene Expertise, bewährte Methoden und hochqualifiziertes Personal verfügen kann.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Durch die Eingliederungen des BIFIE ergeben sich in Summe keine finanziellen Auswirkungen, es kommt lediglich zu einer Verschiebung vom Transferaufwand in den Personal- und Sachaufwand.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Nettofinanzierung Bund |
0 |
3.000 |
0 |
0 |
0 |
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union, dienen aber nicht der Erfüllung unionsrechtlicher Vorgaben.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einrichtung des Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
|
Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2019 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2020 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Verbesserte Qualitätssicherung und verbindliches Qualitätsmanagement" für das Wirkungsziel "Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung" der Untergliederung 30 Bildung im Bundesvoranschlag des Jahres 2019 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Wirksame Maßnahmen der Qualitätssicherung und -entwicklung im österreichischen Schulwesen erfordern verlässliche Evidenzen über die Leistungsfähigkeit der Schulen, die mit wissenschaftsbasierten Instrumenten regelmäßig gewonnen werden.
Diese umfassen insbesondere flächendeckende standardisierte Kompetenz- und Leistungsmessungen an Schulen sowie weitere Erhebungen zu den Merkmalen und Kontextbedingungen für Schulqualität. Solche Instrumente der Qualitätssicherung und des Bildungscontrollings sind Teil der staatlichen Aufsicht im Schulwesen, und die dafür erforderliche Infrastruktur muss für einen möglichst wirksamen Einsatz der gewonnenen Evidenzen inhaltlich und operativ eng mit der Schulverwaltung verzahnt sein.
Während mit der Einrichtung des BIFIE im Jahr 2008 zwar die erforderliche wissenschaftsbasierte Expertise aufgebaut wurde, hat sich die Organisationsform als Ausgliederung des Bundes zur Erreichung dieser Ziele nicht bewährt. Mit der nunmehr angestrebten organisatorischen Eingliederung des BIFIE in das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung soll sichergestellt werden, dass die Schulverwaltung weiterhin über bereits aufgebaute Expertise und Infrastruktur verfügt, während gleichzeitig eine engere organisatorische Verschränkung und Stärkung evidenzbasierter Qualitätsentwicklung sowie ein effizienterer Einsatz der dafür vorhandener Ressourcen in einer unmittelbaren und wirkungsorientierten Steuerungsstruktur erreicht werden kann.
Nullszenario und allfällige Alternativen
Ohne die gesetzte Maßnahme würde das Ziel einer Stärkung der evidenzbasierten Qualitätssicherung und -entwicklung im Schulwesen durch eine engere Verschränkung zwischen wissenschaftsbasierten Dienstleistungen und der Schulsteuerung und -verwaltung nicht im selben Ausmaß erreicht werden.
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025
Evaluierungsunterlagen und -methode: Die für die Evaluierung erforderlichen Indikatoren werden sich aus dem Bildungscontrolling gemäß § 5 BD-EG ableiten lassen.
Ziele
Ziel 1: Stärkung evidenzbasierter Qualitätsentwicklung im Bildungsbereich
Beschreibung des Ziels:
Wirksame, unmittelbare und systematische Nutzung der Leistungen des bisherigen BIFIE für die evidenzbasierte Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen (Schulverwaltung und Schulstandorte)
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Ergebnisse aus Leistungsmessungen werden nicht systematisch für die Qualitätsentwicklung im Schulwesen herangezogen |
Ergebnisse aus Leistungsmessungen sind Grundlage der Qualitätsentwicklung (z.B. in Bilanz- und Zielvereinbarungen zwischen Schulaufsicht und Schulleitungen) |
Ziel 2: Ressourceneffizienz in der Bildungsverwaltung
Beschreibung des Ziels:
Schaffung klarer Steuerungsstrukturen zur Erhöhung der Effizienz und Wirkung der beim derzeitigen BIFIE eingesetzten Ressourcen für das Bildungscontrolling gem. §5 BD-EG
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Das BIFIE ist eine Ausgliederung des Bundes |
Das BIFIE wurde als Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen vollständig in den Bund eingegliedert |
Inputsteuerung über einen Dreijahresplan |
Outcome-orientierte Steuerung über einen Ressourcen-Ziel- und Leistungsplan |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Eingliederung des BIFIE in das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS)
Beschreibung der Maßnahme:
Auflösung des BIFIE in seiner derzeitigen Organisationsform und Eingliederung seiner Aufgaben und Mitarbeiter/innen in die Bundesverwaltung als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Umsetzung von Ziel 2, 1
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
Finanzierungshaushalt – Gesamt für die ersten fünf Jahre
Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen.
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Einzahlungen, nur Bund |
0 |
3.000 |
0 |
0 |
0 |
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Personalaufwand |
0 |
4.142 |
8.448 |
8.617 |
8.790 |
Betrieblicher Sachaufwand |
0 |
1.500 |
3.000 |
3.000 |
3.000 |
Werkleistungen |
0 |
500 |
1.000 |
1.000 |
1.000 |
Transferaufwand |
0 |
‑6.142 |
‑12.448 |
‑12.617 |
‑12.790 |
Durch die Übernahme der rund 120 Mitarbeiter/innen des BIFIE und des gesamten Sachaufwandes werden die entsprechenden Aufwendungen vom Transferaufwand in den Personal- und Sachaufwand des Bundes (DB 30.01.01) verschoben. In Summe entspricht der laufende Aufwand für das BIFIE jenem des zukünftigen IQS.
Die entsprechende zusätzliche Zahl an Planstellen der allgemeinen Verwaltung wird im Personalplan der UG 30 ab dem Jahr 2020 zu berücksichtigen sein.
– Finanzierungshaushalt
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Einzahlungen |
0 |
3.000 |
0 |
0 |
0 |
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
|
6.142 |
12.448 |
12.617 |
12.790 |
Einsparungen/reduzierte Auszahlungen |
|
6.142 |
12.448 |
12.617 |
12.790 |
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Durch Umschichtung |
30.01.01 Zentralstelle |
30.01.04 Qualitätsentwicklung und -steuerung |
|
6.142 |
12.448 |
12.617 |
12.790 |
Erläuterung der Bedeckung
Die Bedeckung des zusätzlichen Personal- und Sachaufwands im DB 30.01.01 erfolgt durch Umschichtung aus dem DB 30.01.04, wo die Transferzahlungen an das BIFIE wegfallen.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Bund |
|
|
4.141,98 |
59,06 |
8.448,42 |
118,10 |
8.617,39 |
118,10 |
8.789,73 |
118,10 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
v1-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v1 |
|
47,55 |
95,09 |
95,09 |
95,09 |
v2-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v2 |
|
6,42 |
12,84 |
12,84 |
12,84 |
v3-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v3 |
|
4,34 |
8,67 |
8,67 |
8,67 |
v4-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v4 |
|
0,75 |
1,50 |
1,50 |
1,50 |
Die derzeitigen Mitarbeiter/innen des BIFIE bleiben dem IQS erhalten und werden daher in ein Bundesdienstverhältnis übernommen. Entsprechend der jeweiligen Tätigkeit erfolgt eine Einreihung in die Entlohnungsgruppen v1 für die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen (mit durchschnittlich geringem Dienstalter) samt Führungsebene bis v4 für Hilfskräfte. Für das Besoldungsdienstalter werden die Vordienstzeiten am BIFIE angerechnet. Derzeitige Gehälter bleiben jedenfalls gewahrt. Für die Abschätzung des zukünftigen Personalaufwands werden daher aus dem Personalaufwand des BIFIE und der Zahl der Mitarbeiter/innen entsprechende Durchschnittskostensätze für IQS-Mitarbeiter/innen abgeleitet (69.500 Euro pro Jahr für v1, 59.500 Euro für v2, 44.100 Euro für v3 und 33.300 Euro für v4). Die Zahl der Vollbeschäftigtenäquivalente wird vom Personalstand des BIFIE übernommen, im Jahr 2020 jedoch nur die Hälfte, da das IQS erst ab 01.07.2020 bestehen wird.
Ein arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand wird nicht angesetzt, da diese Aufwendungen (Raummieten, Overhead) bereits bisher im Personal- und Sachaufwand des BIFIE enthalten waren, die unverändert übernommen werden.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
v1-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v1 |
|
|
|
|
|
v2-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v2 |
|
|
|
|
|
v3-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v3 |
|
|
|
|
|
v4-wertige Tätigkeiten |
Bund |
IQS-Mitarbeiter/in v4 |
|
|
|
|
|
Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Bund |
|
1.500.000,00 |
3.000.000,00 |
3.000.000,00 |
3.000.000,00 |
|
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Betrieblicher Aufwand |
Bund |
|
|
1 |
1.100.000,00 |
1 |
2.200.000,00 |
1 |
2.200.000,00 |
1 |
2.200.000,00 |
Mieten und Betriebskosten |
Bund |
|
|
1 |
400.000,00 |
1 |
800.000,00 |
1 |
800.000,00 |
1 |
800.000,00 |
Der erforderliche betriebliche Sachaufwand ergibt sich aus der Budgetplanung des BIFIE. Die Jahressumme aus betrieblichem Aufwand, Mieten und Betriebskosten in Höhe von 3 Millionen Euro bildet den arbeitsplatzbezogenen betrieblichen Sachaufwand ab (daher keine Darstellung beim Personalaufwand). Bei einem durchschnittlichen jährlichen Personalaufwand von 8,5 Millionen Euro entspricht der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand somit rund 35% des Personalaufwands.
Laufende Auswirkungen – Werkleistungen
Körperschaft (Angaben in €) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Bund |
|
500.000,00 |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
|
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||||
Bezeichnung |
Körpersch. |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Menge |
Aufw. (€) |
Bezogene Leistungen |
Bund |
|
|
1 |
500.000,00 |
1 |
1.000.000,00 |
1 |
1.000.000,00 |
1 |
1.000.000,00 |
Im Zusammenhang mit den Überprüfungen der Bildungsstandards werden derzeit vom BIFIE externe Leistungen im Wert von rund einer Million Euro jährlich bezogen.
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Bund |
|
‑6.141.983,96 |
‑12.448.417,65 |
‑12.617.386,00 |
‑12.789.733,72 |
|
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Wegfall Finanzzuweisung an BIFIE |
Bund |
|
|
1 |
‑6.141.983,96 |
1 |
‑12.448.417,65 |
1 |
‑12.617.386,00 |
1 |
‑12.789.733,72 |
Ab 01.07.2020 werden die Aufgaben des BIFIE direkt durch den Bund wahrgenommen. Die Transferzahlungen an das BIFIE Fallen daher weg.
Gemäß § 16 des BIFIE-Gesetzes betragen die Transferzahlungen an das BIFIE jährlich bis zu 11,2 + 0,8 = 12 Millionen Euro. Geht man davon aus, dass davon der Personal- und Sachaufwand zu decken ist, so wäre für das Jahr 2020 gemäß der WFA-FinAV jedenfalls eine Erhöhung um 2% anzunehmen. Damit würde sich ein Jahresbetrag von 12,3 Millionen Euro ergeben, dessen Hälfte dem für das zweite Halbjahr 2020 erforderlichen Aufwand entspricht. Somit ist im Jahr der Eingliederung von Kostenneutralität auszugehen. In den Folgejahren wird daher die entfallene Transferzahlung dem durch die Valorisierung steigenden Personal- und Sachaufwand gleichgesetzt.
Laufende Auswirkungen – Sonstige Mittelverwendungen und -aufbringungen
Bezeichnung |
Beschreibung |
Körperschaft |
Wirksamkeit im Haushalt |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
Eingliederung BIFIE |
Wegfall Beteiligung und Übernahme Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. |
Bund |
Erträge (EH) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Aufwendungen (EH) |
|
|
|
|
|
|
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|
Einzahlungen (FH) |
|
3.000.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Auszahlungen (FH) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Erhöhung (VH) |
|
5.000.000,00 |
|
|
|
|
|
|
Verminderung (VH) |
|
5.000.000,00 |
|
|
|
Das als ausgegliederter Rechtsträger geführte Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) wird als Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) in das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingegliedert.
Dabei entfällt die Beteiligung des Bundes am BIFIE mit einem Buchwert von 3,2 Millionen Euro aus dem Vermögenshaushalt und es kommen Verbindlichkeiten von 1,8 Millionen Euro hinzu. Im Gegenzug übernimmt der Bund das Anlagevermögen im Wert von 2 Millionen Euro und das Umlaufvermögen im Wert von 3 Millionen Euro in Form von liquiden Mitteln. (Quelle: Bundesrechnungsabschluss 2017)
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.6 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 221075191).