601 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachkontrollen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bei Bundesstraßen – Reihe BUND 2019/13 (III­265 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht erfolgte gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof bei einer Gebarungsüberprüfung im Wirkungsbereich der

Bundesministerien für Nachhaltigkeit und Tourismus sowie Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Nachkontrollen gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz bei Bundesstraßen

getroffen hat.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner 17. Sitzung am 10. April 2019 zur Fristwahrung in Verhandlung genommen und nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Hermann Gahr die Beratungen vertagt.

 

Der Bericht wurde in einer weiteren Sitzung am 7. Mai 2019 behandelt.

 

18. Sitzung am 7. Mai 2019

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Josef Lettenbichler, Doris Margreiter, Dr. Jessi Lintl, Rudolf Plessl sowie der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Norbert Hofer, die Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Irmgard Griss.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes betreffend Nachkontrollen gemäß Umweltverträglich-keitsprüfungsgesetz bei Bundesstraßen – Reihe BUND 2019/13 (III-265 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2019 05 07

                                  Hermann Gahr                                                                Dr. Irmgard Griss

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau