604 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 171/A(E) der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Nachhaltigkeit und Verteilungsgerechtigkeit für die kommende GAP­Förderperiode 2020+

Die Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. März 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Derzeit laufen die Verhandlungen zur Erstellung der neuen Verordnungen (EU) für die Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2020 auf Hochtouren.

Das Verteilungsvolumen der derzeitigen Periode 2014-2020 beträgt in Österreich für die EU-Agrarförderungen ca. 12,5 Milliarden Euro (inklusive nationaler Kofinanzierung von 3,8 Milliarden Euro).

Österreich hat die Aufgabe, einen Schritt zu mehr Verteilungsgerechtigkeit zu erreichen, sich dafür einzusetzen, dass wirksame Nachhaltigkeitskriterien für die Abrufbarkeit der öffentlichen Fördermittel definiert werden, sowie, dass EU-Fördergelder verstärkt so eingesetzt werden, dass alle Menschen im ländlichen Raum davon profitieren. Soziale Dienste, wie Kinderbetreuung, Pflege sowie Gesundheitsvorsorge und -versorgung müssen in einem viel stärkeren Ausmaß von der nächsten Förderperiode profitieren. Hinzu kommt, dass laufend kleine bzw. mittlere landwirtschaftliche Betriebe schließen müssen und die davon betroffenen Menschen am Arbeitsmarkt landen. Laut Eurostat nahm die Betriebszahl in den letzten 10 Jahren EU-weit um 27% ab. Ein Teil der Fördermittel muss deshalb auch für die Arbeitsplatzschaffung in ländlichen Regionen zur Verfügung stehen.

Laut Europäischer Kommission (Mitteilung vom 29.11.2017, S.17) erhalten nach wie vor derzeit 20% der Beihilfenempfänger 80% der Direktzahlungen. Auch in Österreich erhalten die Betriebe mit den höchsten Einkommen laut Grünem Bericht 2017 die höchsten Subventionen (Daten Grüner Bericht 2017, S 175). Dies liegt vor allem auch am flächenbezogenen Fördersystem der EU.

Die Ministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus ist deshalb gefordert, sich für eine Verschiebung der Flächenzahlungen, die derzeit die großen Agrarbetriebe bevorzugen, hin zu den kleineren und mittleren Betrieben, sowie den Nebenerwerbsbetrieben einzusetzen.

Auch die Bergbauernbetriebe mit hoher und höchster Erschwernis und die Biobetriebe müssen weiterhin verstärkt gefördert werden.

Während der Anteil der Haupterwerbsbetriebe 36% beträgt, stellen die Nebenerwerbsbetriebe mit 54% in Österreich die Mehrheit (Daten Grüner Bericht 2017, S 166). Entsprechend ihrer Bedeutung müssen diese auch in der Agrarpolitik stärker berücksichtigt werden. Dies auch im Hinblick ihrer Bedeutung für die Landschaftspflege und den Tourismus in ländlichen Regionen.

Im Herbst 2017 wurde durch eine Studie der Universität Nijmegen auf der Grundlage von Datensammlungen in Deutschland ein allgemeines Insektensterben aufgezeigt. Die Ergebnisse belegen, dass seit 1989 drei Viertel der Insekten der Umwelt verloren gingen. Vorbote war das so genannte Bienensterben. Das Insektensterben betrifft die gesamte natürliche Nahrungskette auch für Kleintiere und findet nicht in den Naturschutzgebieten statt, sondern geschieht ursächlich in den großen Agrarflächen, die die Schutzgebiete und Ökoflächen umschließen und die durch Monokulturanbau und Intensivnutzung immer eintöniger und ökologieferner werden. Im Druck auf die Insekten- bzw. Nützlingspopulationen spielt die großflächige Anwendung von Pestiziden aller Art eine zentrale Rolle. Pestizidreduktionsprogramme und Agrarumweltprogramme mit garantierter Pestizidfreiheit sind deshalb dringend geboten. Das Bienen- und Insektensterben ist eines der brennendsten Umwelt- und Agrarprobleme der Gegenwart und ein wichtiger Indikator, dass die Nachhaltigkeitsziele in der Landwirtschaft mit der bisherigen Agrarpolitik und ihren Maßnahmen nicht bzw. nur sehr unzureichend erreicht wurden.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 4. April 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Erwin Preiner die Abgeordneten Maximilian Linder, Dipl.­Ing. (FH) Martha Bißmann, Ing. Markus Vogl und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.­Ing. Georg Strasser. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 30. Mai 2018 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Preiner, Franz Leonhard Eßl, Dipl.­Ing. Karin Doppelbauer, Ing. Markus Vogl, Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Maximilian Linder, Mag. (FH) Maximilian Unterrainer und Mag. Gerald Hauser sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Dipl.-Ing. Georg Strasser. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 abermals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Erwin Preiner, Petra Wimmer, Maximilian Linder, Norbert Sieber, Ing. Markus Vogl, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Franz Leonhard Eßl, Andreas Kühberger, Mag. Gerald Hauser und Ing. Klaus Lindinger, BSc sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger. Im Anschluss wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 14. März 2019 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Preiner, Walter Rauch, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Dipl.­Ing. Nikolaus Berlakovich. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag schließlich in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Preiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Ing. Maurice Androsch, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Maximilian Linder und Mag. Dr. Sonja Hammerschmid sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, N, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 05 07

                        Ing. Klaus Lindinger, BSc                                               Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann