605 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 409/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbindliche Vorgaben für die Mitgliedsstaaten zur Verwendung von Fördermitteln für soziale Dienste sowie Mobilität im ländlichen Raum sowie für einen eigenen Frauenförderschwerpunkt in der nächsten Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2021

Die Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 24. Oktober 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Auf EU-Ebene läuft die Diskussion rund um um die gesetzlichen Vorgaben für die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik 2021-2027. Das Verteilungsvolumen der derzeitigen Periode 2014-2020 beträgt in Österreich insgesamt 12,5 Milliarden Euro (Direktzahlungen und kofinanzierte ELER-Mittel).

7,7 Milliarden Euro EU-Fördermittel inklusive nationaler Kofinanzierung stehen in der laufenden Programmperiode innerhalb des Programmes für die ländliche Entwicklung (ELER-Fonds) zur Verfügung, die zu 90% an Agrarbetriebe verteilt werden. 90% der Gesamtfläche Österreichs ist ländlicher Raum – über 70% der Menschen leben dort, jedoch nur 4,5% der Erwerbstätigen in Österreich sind in der Land- und Forstwirtschaft tätig (Agrarquote).

Die Bundesregierung ist aufgerufen, sich dafür einzusetzen, dass in der nächsten Förderperiode alle Menschen im ländlichen Raum vom Programm für die ländliche Entwicklung profitieren.

Es war ein wichtiger Verhandlungserfolg der SPÖ, dem damaligen Regierungspartner ÖVP abzuringen, dass erstmalig die im Rechtsrahmen enthaltene Möglichkeit, EU-Fördergelder auch für soziale Dienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege und Gesundheit) zu verwenden, von Österreich genutzt wurde. 3% wurden in Österreich für diese Maßnahme für die laufende GAP-Periode - und damit 118 Millionen Euro EU-Gelder (ELER-Mittel) – gewidmet.

Es braucht auf EU-Ebene eine konkrete Vorgabe, damit in der nächsten Periode ab 2021 ein deutlich höherer Anteil vom Mitgliedstaat für soziale Dienste verwendet werden muss.

Die Entwicklung des ländlichen Raums hängt maßgeblich von den Rahmenbedingungen für Frauen ab – wandern die Frauen ab, stirbt die Region. Fördermittel, die für den ländlichen Raum zur Verfügung stehen werden, müssen auch dafür eingesetzt werden, dass es für Frauen attraktiv ist, in ihrer angestammten Region zu bleiben.

Es müssen alle Anstrengungen dahingehend unternommen werden, damit in den derzeit laufenden Verhandlungen erreicht wird, dass den Mitgliedstaaten vorgeschrieben wird, einen gewissen – hohen - Prozentsatz für soziale Dienstleistungen und Mobilität veranschlagen zu müssen und, dass es einen eigenen Frauenförderschwerpunkt im Programm für die ländliche Entwicklung gibt.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 6. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Cornelia Ecker der Abgeordnete Andreas Kühberger. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 4. Dezember 2018 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Erwin Preiner, Petra Wimmer, Maximilian Linder, Norbert Sieber, Ing. Markus Vogl, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Franz Leonhard Eßl, Andreas Kühberger, Mag. Gerald Hauser und Ing. Klaus Lindinger, BSc sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger. Die Verhandlungen wurden vertagt.

In seiner Sitzung am 7. Mai 2019 hat der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft den gegenständlichen Entschließungsantrag erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Preiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Ing. Maurice Androsch, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Maximilian Linder und Mag. Dr. Sonja Hammerschmid sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, dagegen: V, F, N, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 05 07

                        Ing. Klaus Lindinger, BSc                                               Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann