606 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 530/A(E) der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend europaweite Erhöhung der Tierschutzstandards durch tierwohlgerechten Einsatz der öffentlichen Fördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitk

Die Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 12. Dezember 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Bürgerinnen und Bürger der EU sind zunehmend besorgt über die Auswirkungen der Landwirtschaft auf den Tierschutz und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier.

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bietet die Möglichkeit, Betriebsinhaber für ihre rechtlichen Verpflichtungen zu sensibilisieren (durch die Cross-Compliance-Regelung, bei der ihre GAP-Zahlungen an die Einhaltung von Mindestanforderungen geknüpft sind) und Anreize für Betriebsinhaber zu setzen, damit diese höheren Standards erfüllen (durch finanzielle Unterstützung im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums).

Der Europäische Rechnungshof stellte im vor kurzen veröffentlichten Sonderbericht ‚Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung‘ klar, dass die nächste Periode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ab 2021 die Tierschutzstandards in den Mitgliedsstaaten stärker positiv beeinflussen muss. Die bisherigen Effekte der Verwendung der öffentlichen Fördergelder der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU sind nicht zufriedenstellend. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_31/SR_ANIMAL_WELFARE_DE.pdf.

Die Förderung des Tierschutzes ist eine der Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2014-2020, die Maßnahme ‚Tierschutz‘ fand jedoch keine breite Anwendung. Die Mitgliedstaaten machten nur selten von der Möglichkeit Gebrauch, den Tierschutz durch andere Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern.

Der EU Rechnungshof schreibt explizit:

‚Indem der Tierschutz zu einem der spezifischen Ziele der Entwicklung des ländlichen Raumes 2021­2027 erklärt wurde, sollte der Tierschutz im Kontext der Entwicklung des ländlichen Raumes weiter gestärkt werden. Im Kontext des neuen, für die GAP nach 2020 vorgeschlagenen Umsetzungsmodells ist die Kommission gegenwärtig nicht in der Lage, spezifischere Verpflichtungen hinsichtlich Orientierungshilfen für die Mitgliedstaaten einzugehen.‘“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 14. März 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Cornelia Ecker die Abgeordneten Erwin Preiner, Walter Rauch, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer und Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. Die Verhandlungen wurden vertagt.

Die Verhandlungen wurden am 7. Mai 2019 wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Preiner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Ing. Maurice Androsch, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Maximilian Linder und Mag. Dr. Sonja Hammerschmid sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, J, dagegen: V, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 05 07

                        Ing. Klaus Lindinger, BSc                                               Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann