610 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über die Petition Nr. 11/PET: „Petition für ein wolfsfreies Salzburg“,

überreicht vom Abgeordneten Franz Leonhard Eßl

Die gegenständliche Petition Nr. 11/PET wurde dem Nationalrat am 18. Oktober 2018 zugeleitet.

 

Zu den Anliegen dieser Petition:

„Salzburg ist mit einem Anteil von mehr als einem Drittel der Landfläche ein von Grünland und Weidehaltung geprägtes Bundesland. Insgesamt werden dabei jedes Jahr über 100.000 Rinder, 35.000 Schafe und Ziegen sowie 5.000 Pferde und sonstige Nutztiere auf Weiden gehalten. Für rund 60 % der tierhaltenden Betriebe im Bundesland Salzburg stellen die Almen eine wichtige zusätzliche Futtergrundlage für die Tierhaltung dar. Die Weidewirtschaft ist neben der Produktion hochwertiger Lebensmittel dafür verantwortlich, dass die Kulturlandschaft in Salzburg ein Aushängeschild für den Sommertourismus sowie beliebter Erholungsraum für die Bevölkerung ist. Weiden leisten darüber hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zur Artenvielfalt in Bergregionen.

Die Rückkehr von Wölfen stellt in Salzburg insbesondere für die Weidewirtschaft ein tiefgreifendes Problem dar, weil ein flächendeckender Schutz vor Wölfen aufgrund der geographischen und topographischen Gegebenheiten wirtschaftlich nicht möglich aber auch technisch in der Praxis nicht realisierbar ist. Die Lebensrealität der Bauern, von denen mehr als 2/3 im Nebenerwerb tätigen sind erlaubt nicht, die dafür theoretisch notwendigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Es ist daher bei häufiger Wolfsanwesenheit von einer raschen Aufgabe der Weidewirtschaft auf betrieblicher Ebene auszugehen, was aus gesellschaftlicher Sicht allen Bemühungen der umfassenden Erhaltung der traditionellen Berglandwirtschaft im öffentlichen Interesse widerspricht.

Die Wolfrisse im Pongau im Mai 2018 haben gezeigt, dass der rechtliche Schutzstatus wenig Handhabe gegen Wölfe bietet, die sogar in Siedlungsnähe Risse verursachen. Auch die erhebliche Verunsicherung der Bevölkerung und unter den Weidetierhaltern geben Anlass, die Richtlinien dahin zu ändern, zu Schaden gehende Wölfe zeitnah entnehmen zu können und eine Rudelbildung in Salzburg zu verhindern.

Ein ausreichendes Futterangebot in Form von Wild- und Weidetieren führen zu einer dynamischen Entwicklung der Wölfe mit Reproduktionsraten von rund 30 Prozent. Durch die stetige Zunahme der Population und der Tatsache, dass der Wolf keine natürlichen Feinde hat, wird es zwangsläufig zum Kontakt und zum Konflikt mit der städtischen Bevölkerung und dem urbanen Siedlungsgebiet kommen, wie Beispiele aus Deutschland bereits zeigen.

Um eine Ausbreitung der Wölfe in Salzburg mit den damit verbundenen weitreichenden Folgen verhindern zu können und Salzburg wolfsfrei zu halten, ist eine Abänderung der FFH-Richtlinie zwingend erforderlich.

Der Salzburger Landesverband für Schafe und Ziegen und der Rinderzuchtverband Salzburg fordern daher:

1. Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen um Problemwölfe rasch entnehmen zu können.

2. Eine Abänderung der FFH-Richtlinie betreffend den Schutz von Wölfen.

•       Der für das Management von Wölfen erforderliche gute Erhaltungszustand muss sich in seiner Beurteilung auf alle EU-Staaten beziehen, nicht auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten oder biogeographische Regionen. Die bestehenden Populationen in der EU sind derart miteinander genetisch vernetzt, dass wildbiologisch von einer zusammenhängenden Population ausgegangen werden kann, die sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und deshalb ein europaweites Management eingeleitet werden kann.

•       Dazu ist der strenge Schutzstatus für Wölfe in der FFH-RL in Artikel 12 u. 16 von ,in ihrem natürlichem Verbreitungsgebiet‘ auf ,in festgelegten Gebieten‘ abzuändern, die aufgrund einer wildökologischen Raumplanung zentrale Konfliktfelder mit der traditionellen Weidehaltung als kulturelles Erbe der Alpenregion berücksichtigen, was keinen dauerhaften Lebensraum für Wölfe in Salzburg ergeben kann.

•       Dies muss auch gemäß der Zielsetzung der FFH-RL erfolgen, da diese in ihren Erwägungsgründen als Intention der Richtlinie explizit vorsieht, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.

Erwägungsgründe:

[... ‚Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.‘...]“

 

Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, dem die gegenständliche Petition am 19. Oktober 2018 zugewiesen wurde, hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2019 einstimmig beschlossen, den Präsidenten des Nationalrates zu ersuchen, diese zur weiteren Behandlung dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen. Der Präsident des Nationalrates hat diesem Ersuchen entsprochen.

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat die erwähnte Petition Nr. 11/PET in seiner Sitzung am 7. Mai 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Leonhard Eßl die Abgeordneten Hermann Gahr, Ing. Maurice Androsch, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Gerald Hauser, Andreas Kühberger, Cornelia Ecker, Maximilian Linder und Mag. (FH) Maximilian Unterrainer sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.

 

Ein von dem Abgeordneten Mag. (FH) Maximilian Unterrainer im Zuge der Debatte eingebrachter Antrag, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung der gegenständlichen Petition an den Tourismusausschuss zu empfehlen, fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: S, J, dagegen: V, F, N).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 05 07

                             Franz Leonhard Eßl                                                     Dipl.-Ing. Georg Strasser

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann