614 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (596 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einrichtung eines Institutes des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen und die Eingliederung des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens erlassen und das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens geändert wird

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll ein Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (im Folgenden IQS) mit 1. Juli 2020 mit Sitz in Salzburg eingerichtet werden. Es soll zur Unterstützung der evidenzbasierten Steuerung und Entwicklung des österreichischen Schulwesens im Auftrag der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung dienen. Das IQS ist eine Einrichtung des Bundes und untersteht als nachgeordnete Dienststelle der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Es ist weiters eine wissenschaftliche Einrichtung im Sinne des § 2c des Forschungsorganisationsgesetzes – FOG, BGBl. Nr. 341/1981 (Abs. 3).

Der vorliegende Entwurf verfolgt das Ziel, die bereits bestehende Infrastruktur für evidenzbasierte Qualitätssicherung noch enger in den Bereich der Schulverwaltung einzubinden und mit wirkungsorientierten Steuerungsstrukturen zu versehen, um dadurch die Wirksamkeit der Instrumente evidenzbasierter Qualitätsentwicklung im österreichischen Schulwesen weiter zu stärken. Dies soll im Wesentlichen durch die Eingliederung der für Leistungsmessungen und Erhebungen erforderlichen Expertise und Infrastruktur des Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) in den Ressortbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung verwirklicht werden.

Neben der Verankerung eines systematischen Bildungsmonitorings und der externen Schulevaluation (Qualitätsaudits) durch das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG, BGBl. I Nr. 138/2017, werden die Instrumente der Qualitätssicherung adaptiert und weiter ausgebaut. Die Wirksamkeit standardisierter Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungsinstrumente am Schulstandort erfordert jedoch eine enge Verschränkung zwischen evidenzbasierten Dienstleistungseinrichtungen der Qualitätssicherung und den Organen der Schulverwaltung.

Zur möglichst praxisnahen Nutzung der Ergebnisse von Leistungsmessungen und Erhebungen durch die Schulen und die Schulverwaltung im Kontext der schulischen Qualitätssicherung wird das Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen (IQS) als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung geschaffen und werden die personellen Ressourcen sowie die Infrastruktur des BIFIE auf dieses übertragen. Bei diesem Vorgang ist die Richtlinie 2001/23/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, ABl. Nr. L 82 vom 22.03.2001 S. 16, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2015/1794, ABl. Nr. L 263 vom 08.10.2015 S. 1 zu beachten.

Durch den Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass die Schulverwaltung weiterhin über bereits vorhandene Expertise, evidenzbasierte Methoden und die erforderliche Testinfrastruktur verfügen kann. Das IQS fungiert dabei als Datenerhebungs- und Dienstleistungseinrichtung, welche der Dienst- und Fachaufsicht des Ressorts unterstellt ist, eine im Vergleich zum BIFIE schlankere, nur mehr dreigliedrige Aufbauorganisation aufweisen wird und deren Aufgabenplanung im Rahmen der Budgetfestlegung des Ressorts erfolgt.

Die Ressourcen und der Output des bisherigen BIFIE sollen künftig auf eine konsequente Weiterentwicklung und Wirksamkeitssteigerung der bisherigen Leistungsmessungen im Schulsystem (künftig System- und Individualebene) neu ausgerichtet und somit die Effizienz der vorhandenen Ressourcen deutlich gesteigert werden.

Mit der Einrichtung des IQS soll außerdem das nötige Knowhow sichergestellt werden, dass Österreich auch künftig kontinuierlich an internationalen Schülervergleichsstudien (v.a. PISA, PIRLS, TIMSS) teilnehmen kann.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 08. Mai 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Gerald Hauser die Abgeordneten Dipl.-Ing. Alois Rosenberger, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Stephanie Cox, BA sowie der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Heinz Faßmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F dagegen: S, N, J) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (596 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 05 08

                             Mag. Gerald Hauser                                                            Wendelin Mölzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann