628 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 42. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2018) (III-240 der Beilagen)

Mit diesem Bericht dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeit im Jahr 2018.

Will ein Staat mit seinen Aktivitäten größtmöglichen Nutzen erzielen, so muss die Verwaltung gut funktionieren. Die staatliche Verwaltung ist dann gut, wenn sie rechtskonforme und nachvollziehbare Entscheidungen trifft, Verfahren schnell durchführt und serviceorientiert ist. Aus diesem Verständnis ergibt sich, dass jede demokratische Ordnung auch dafür zu sorgen hat, dass den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf gute Verwaltung gewährleistet wird. Das ist auch deshalb wichtig, weil jede Person in ihrem privaten wie auch beruflichen Leben viele Male mit Behörden in Kontakt treten muss. Dabei erleben die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar, wie die Verwaltung funktioniert.

Um negative Vorkommnisse zu verhindern oder zumindest zu korrigieren, ist eine wirksame Kontrolle der Verwaltung unabdingbar. Das ist eine der Hauptaufgaben der Volksanwaltschaft. Ihre Funktion gewinnt zusätzlich an Bedeutung, wenn gesellschaftliche Umbrüche und wirtschaftliche Herausforderungen die öffentliche Verwaltung verstärkt unter Druck setzen.

Viele dieser Veränderungen erfordern Reaktionen des Gesetzgebers. Die Qualität der Gesetze und das Ausmaß der Änderungen haben maßgeblichen Einfluss auf die Arbeitsweise, Serviceorientierung und Effizienz der öffentlichen Verwaltung. Wenn Gesetze unter Zeitdruck entstehen und Begutachtungsfristen verkürzt werden, steigt die Fehleranfälligkeit. Wie kaum eine andere Institution ist die Volksanwaltschaft mit den konkreten Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen konfrontiert. Mit gutem Grund kann man davon ausgehen, dass die Anzahl der Beschwerden ein deutliches Anzeichen dafür ist, wie unzufrieden die Bevölkerung mit den Leistungen des Staates bzw. der Behörden ist.

Die vorrangige Funktion dieses Berichts ist, über die von der Volksanwaltschaft im Jahr 2018 geleistete Arbeit Rechenschaft zu geben. Sie drückt sich in den wichtigsten Kennzahlen zum Geschäftsanfall und zu den Erledigungen aus. Die ausführlich dargestellten Feststellungen und Erkenntnisse aus der nachprüfenden Kontrolle dokumentieren die inhaltlichen Schwerpunkte der Tätigkeit. Sie zeigen aber auch, wo das Recht auf gute Verwaltung noch unzureichend verwirklicht ist und Handlungsbedarf besteht.

Berichtet wird auch über die Arbeit der Rentenkommission, die im Juli 2017 bei der Volksanwaltschaft eingerichtet wurde. Sie ist mit Fragen zur Entschädigung von Heimopfern befasst und setzt sich dafür ein, Betroffenen zu berechtigten Ansprüchen zu verhelfen. Auf Betreiben der Volksanwaltschaft wurde 2018 das Heimopferrentengesetz novelliert und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Jahrzehntelang wurde das Leiden vieler ehemaliger Heim- und Pflegekinder, die Misshandlungen, Missbrauch und Demütigungen erleben mussten, totgeschwiegen oder verharmlost. Die Heimopferrente ist eine wichtige finanzielle Hilfe für die Betroffenen. Sie hat aber auch symbolische Bedeutung, weil der Staat damit die Verantwortung für die Geschehnisse übernimmt.

Der erste Band des Berichts befasst sich nur mit einem Teil der Aufgaben der Volksanwaltschaft (Kontrolle der öffentlichen Verwaltung). Der zweite Band berichtet über die präventive Menschenrechtskontrolle. Er enthält ausführliche Darstellungen über Menschenrechtsverletzungen und Gefährdungen, die im Zuge der Kontrollen festgestellt wurden, sowie daraus abgeleitete Empfehlungen.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 4. Juni 2019 und am 5. Juni 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 4. Juni 2019 zu Band I „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ beteiligten sich außer dem Berichterstatter Christian Lausch die Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Martina Diesner-Wais, Petra Wagner, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Edith Mühlberghuber, Klaudia Friedl, Andreas Kollross, Mag. Peter Weidinger, Mag. Ruth Becher, Sabine Schatz und Petra Wimmer sowie die Volksanwälte Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Günther Kräuter und Dr. Gertrude Brinek.

Anschließend wurden die Verhandlungen einstimmig vertagt.

Am 5. Juni 2019 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Bericht wieder aufgenommen. In der Debatte zu Band II „Präventive Menschenrechtskontrolle“ meldeten sich die Abgeordneten Mag. Peter Weidinger, Petra Wimmer, Petra Wagner, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Sabine Schatz, Christian Lausch, Mag. Ruth Becher, Ing. Reinhold Einwallner, Dr. Gudrun Kugler, Andreas Kollross, Mag. Günther Kumpitsch, Rebecca Kirchbaumer, Klaudia Friedl und Eva Maria Holzleitner, BSc sowie die Volksanwälte Dr. Peter Fichtenbauer, Dr. Günther Kräuter und Dr. Gertrude Brinek und die Ausschussobfrau Carmen Schimanek zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 42. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2018) (III-240 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2019 06 05

                               Christian Lausch                                                            Carmen Schimanek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau