656 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (623 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Haftungsrecht geändert wird (Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 – HaftRÄG 2019)

In der Praxis bestehen massive Unsicherheiten über die Anforderungen an die Weide- und Almhaltung.

Im Schadenersatzrecht sollen für die Ersatzpflicht des Tierhalters in der Alm- und Weidewirtschaft konkretere Kriterien vorgesehen und dadurch ein höheres Maß an Rechtssicherheit geboten werden. Neben dem Gefahrenpotenzial der Tiere und der Zumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen soll die vom Geschädigten zu erwartende Eigenverantwortung besonders betont werden.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Bestimmung über die Tierhaftung soll durch einen klaren Hinweis ergänzt werden, dass sich die Anforderungen an die Alm- und Weidetierhaltung auch nach anerkannten Standards richten können. Zudem sollen einige Kriterien festgeschrieben werden, die im Rahmen der Tierhaltung und bei der Prüfung des Mitverschuldens eine Rolle spielen können.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. Juni 2019 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Andreas Kühberger die Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dr. Irmgard Griss, Dr. Alfred J. Noll, MMMag. Gertraud Salzmann und Dr. Johannes Jarolim.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Das in der Regierungsvorlage vorgesehene Inkrafttretens-Datum wird von 1. Juli 2019 auf den mit dem der Kundmachung folgenden Tag geändert. Vorgesehen wird eine einmalige Berichtspflicht des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz an den Nationalrat über die Auswirkungen der in § 1320 ABGB vorgesehenen Präzisierung.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Michaela Steinacker, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) beschlossen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2019 06 26

                             Andreas Kühberger                                                    Mag. Michaela Steinacker

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau