660 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 56/A und Zu 56/A der Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz 2012 und das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 31. Jänner 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Parteiengesetz 2012 enthält nach wie vor zahlreiche Lücken, welche die Überprüfung der Finanzen politischer Parteien erschweren. So hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 2. März 2017 bestätigt, dass Parteien keine Sanktionen fürchten müssen, wenn sie gar keinen Rechenschaftsbericht vorlegen. Sanktionen drohen nur, wenn eine Partei falsche Angaben über ihre Finanzen macht, nicht aber, wenn sie solche Angaben ganz unterlässt. Dieser Entwurf sieht vor, dass bei Nichtvorlage eines Rechenschaftsberichts eine Geldbuße verhängt werden kann. Damit soll erreicht werden, dass alle Parteien ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen. Um kleine Parteien nicht unverhältnismäßig zu belasten, soll die Sanktion nur für politische Parteien gelten, die auf Bundes- oder Landesebene öffentliche Parteienfinanzierung beziehen.

Des Weiteren sieht der Entwurf vor, dass Spenden schon ab 10.000 Euro gemeldet werden müssen. Auf Beschluss des Nationalrates oder auf Verlangen von 20 seiner Abgeordneten soll der Rechnungshof außerdem die Möglichkeit erhalten, Angaben über die nach § 5 und 6 Parteiengesetz zu meldenden Vorgänge auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit und die Vorgänge auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2019 in Verhandlung genommen.

Der Verfassungsausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) zur Vorberatung des gegenständlichen Initiativantrages sowie der Anträge 457/A, 464/A, 828/A, 833/A, 834/A, 835/A, 846/A, 847/A, 848/A, 849/A sowie 858/A einen Unterausschuss im Verhältnis 5:4:4:1:1 einzusetzen.

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 11. Juni 2019 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Dr. Nikolaus Scherak, MA zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der SchriftführerInnen übernahmen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Philipp Schrangl. Darüber hinaus wurde einstimmig (nicht anwesend: J) beschlossen, die Vertraulichkeit für alle Sitzungen des Unterausschusses aufzuheben.

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 mit dem gegenständlichen Antrag. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, MA und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann.

Hinsichtlich des vorliegenden Verhandlungsgegenstandes wurde kein Einvernehmen erzielt.

Der Verfassungsausschuss nahm den Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung. Der Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Dr. Peter Wittmann erstattete dem Ausschuss seinen mündlichen Bericht.

An der daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, dagegen: V, S, F, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann