662 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird  

Die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. November 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bereits bei der ersten Nationalratswahl, die 2013 unter den Bestimmungen des Parteiengesetzes 2012 stattfand, gab es teilweise deutliche Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze von damals 7 Mio Euro. Bei der folgenden Nationalratswahl 2017 stiegen die Überschreitungen nochmals an, bis zu fast dem Doppelten des gesetzlich erlaubten Werts.

Das zeigt deutlich, dass die Strafbestimmungen im Gesetz zur Rechtsdurchsetzung ungenügend sind.

Die Änderung des § 10 Abs. 8 PartG gleicht das Strafausmaß an jenes bei Verstößen gegen § 6 PartG (Spenden) an, welches in § 10 Abs. 7 PartG normiert ist. Für Überschreitungen um mehr als die Hälfte der maximalen Wahlkampfkosten wird eine neue Schwelle eingezogen, ab der eine erhöhte Strafe fällig wird. Außerdem entfällt bei massiven Verstößen gegen die Obergrenze die Möglichkeit, dass der Parteien-Transparenz-Senat die Strafhöhe nicht voll ausschöpft.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2019 in Verhandlung genommen.

Der Verfassungsausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) zur Vorberatung des gegenständlichen Initiativantrages, sowie der Anträge 56/A und Zu 56/A, 457/A, 828/A, 833/A, 834/A, 835/A, 846/A, 847/A, 848/A, 849/A sowie 858/A einen Unterausschuss im Verhältnis 5:4:4:1:1 einzusetzen.

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 11. Juni 2019 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Dr. Nikolaus Scherak, MA zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der SchriftführerIn übernahmen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Philipp Schrangl. Darüber hinaus wurde einstimmig (nicht anwesend: J) beschlossen, die Vertraulichkeit für alle Sitzungen des Unterausschusses aufzuheben.

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 mit dem gegenständlichen Antrag. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, MA und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann.

Hinsichtlich des vorliegenden Verhandlungsgegenstandes wurde kein Einvernehmen erzielt.

Der Verfassungsausschuss nahm den Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung. Der Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Dr. Peter Wittmann erstattete dem Ausschuss seinen mündlichen Bericht.

An der daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: N, J, dagegen: V, S, F).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann