666 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 835/A der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (Parteiengesetz 2012 – PartG) geändert wird  

Die Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 27. Mai 2019 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Antragspaket "Saubere Politik": Einführung abschreckender Sanktionen bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze

Die gesetzlichen Beschränkungen der Wahlwerbeausgaben werden regelmäßig ignoriert (2013 von ÖVP, SPÖ und Team Stronach; 2017 von ÖVP, FPÖ und SPÖ) und ziehen kaum schmerzhafte Sanktionen nach sich. Um Parteien von einer Überschreitung abzuhalten, bedarf es härterer Sanktionen. Das Team Stronach etwa musste 2013 "nur" 567.000 Euro Geldbuße zahlen, obwohl es im Wahlkampf die Obergrenze exzessiv überboten hat (13,5 Mio Euro). Die ÖVP gab im selben Jahr 11,1 Mio Euro aus und wurde zur Zahlung von lediglich 300.000 Euro verpflichtet. Auch im Nationalratswahlkampf 2017 haben ÖVP, FPÖ und SPÖ die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Mio Euro wieder überschritten. Die ÖVP gab mit knapp 13 Mio Euro sogar fast doppelt so viel für den Wahlkampf aus wie erlaubt. Die FPÖ sprengte mit 10,7 Mio Euro den vorgegebenen Rahmen auch deutlich.

§ 10 Abs. 8 PartG regelt den Sanktionsmechanismus. Bei einer Überschreitung von bis zu 25% ist eine Geldbuße in der Höhe von bis zu 10% des Überschreitungsbetrages zu verhängen. Geht die Überschreitung über die Grenze von 25% hinaus, so ist die Geldbuße um bis zu 20% dieses zweiten Überschreitungsbetrages zu erhöhen. Diese Strafen sind nicht abschreckend. Zusätzlich sind sie nicht wirkungsvoll, da die Parteien damit rechnen, dass sie die Geldbuße in Form der erhöhten Parteienförderung wieder ausgleichen können. Dazu kommt, dass in der Vergangenheit der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) nur 50% der maximal möglichen Strafen ausgeschöpft hat. Damit Parteien von exzessiven Wahlkampfausgaben abgehalten werden, muss es härtere Strafen geben. Bei Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze soll daher künftig eine Geldbuße in Höhe von 150% des Überschreitungsbetrages verhängt werden.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 11. Juni 2019 in Verhandlung genommen.

Der Verfassungsausschuss beschloss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, S, F, N, dagegen: J) zur Vorberatung des gegenständlichen Initiativantrages, sowie der Anträge 56/A und Zu 56/A, 457/A, 464/A, 828/A, 833/A, 834/A, 846/A, 847/A, 848/A, 849/A sowie 858/A einen Unterausschuss im Verhältnis 5:4:4:1:1 einzusetzen.

Bei der Konstituierung des Unterausschusses am 11. Juni 2019 wurde Abgeordneter Dr. Peter Wittmann zum Obmann, die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan und Dr. Nikolaus Scherak, MA zu Obmannstellvertretern gewählt. Die Funktion der SchriftführerIn übernahmen die Abgeordneten Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich, Mag. Andrea Kuntzl und Mag. Philipp Schrangl. Darüber hinaus wurde einstimmig (nicht anwesend: J) beschlossen, die Vertraulichkeit für alle Sitzungen des Unterausschusses aufzuheben.

Der Unterausschuss befasste sich in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 mit dem gegenständlichen Antrag. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Nikolaus Scherak, MA und der Ausschussobmann Dr. Peter Wittmann.

Hinsichtlich des vorliegenden Verhandlungsgegenstandes wurde kein Einvernehmen erzielt.

Der Verfassungsausschuss nahm den Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2019 in Verhandlung. Der Obmann des Unterausschusses Abgeordneter Dr. Peter Wittmann erstattete dem Ausschuss seinen mündlichen Bericht.

An der daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alfred J. Noll, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Thomas Drozda, Mag. Selma Yildirim, Dr. Josef Moser, Mag. Klaus Fürlinger, Dr. Markus Tschank und Dr. Johannes Jarolim.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit (für den Antrag: V, N, dagegen: S, F, J).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Walter Bacher gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2019 07 01

                                  Walter Bacher                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann